Schafft die Verbrechens-Bekämpfung ab!

Clan-Gangster Muhamed Remo: Freiheit statt Knast | SPIEGEL TV

https://www.youtube.com/watch?v=1_j89_LURBw

 

Gunnar Schupelius: „Die Clans lachen sich tot über den deutschen Staat, der sie mit Samthandschuhen anfasst. Kein Wunder, wenn man sich diese Geschichte vor Augen führt.

Der Berliner Schwerverbrecher Muhamed Remo (32) wurde 2021 zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Jetzt ist er auf freiem Fuß und posiert auf einem  Foto, das ihn im Erdbebengebiet der Türkei zeigt.

Was er dort macht, wissen wir nicht, aber wir wissen, dass er im Maßregelvollzug landen sollte, also in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Haftkrankenhauses. Denn er gilt als drogenabhängig, weshalb der Richter eine Therapie anordnete.

Da nun im Haftkrankenhaus kein Platz frei war, wurde Muhamed Remo aus der Haft entlassen. Wenn ein Platz frei wird, soll er wieder einrücken und nach der Therapie seine Haftstrafe verbüßen. Bei gutem Gelingen kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ist es angemessen, so nachlässig mit einem Muhamed Remo zu verfahren? Er ist der Neffe von Clan-Chef Issa Remmo (unterschiedliche Schreibweise der Behörden).

Der Remmo-Clan ist die wahrscheinlich größte kriminelle Vereinigung in Berlin, verantwortlich für Körperverletzung, Schutzgelderpressung, Raub, Drogenhandel, Waffenhandel, Geldwäsche, Hehlerei und Diebstahl. Muhamed selbst raubte am 19. Februar 2021 einen Geldtransporter aus und versuchte einen Polizisten zu töten.

Drei Fragen bedürfen jetzt  der Klärung. Erstens: Warum gab es für ihn keinen Platz im Haftkrankenhaus? Der Maßregelvollzug ist seit vielen Jahren überfüllt, das weiß die Politik. Zuletzt wurde darüber am 29. November 2022 im Senat verhandelt.

Es fehlt an Gebäuden und Personal. Verantwortlich ist Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne). Doch sie rührte keinen Finger, genauso wenig wie ihre Vorgängerin Dilek Kalayci (SPD). Wir haben es hier also mit einem massiven Versagen der Regierung zu tun.

Die zweite Frage geht an die Justiz: Nach dem Gesetz soll der Täter, wenn er zur Tatzeit drogenabhängig war, zuerst in den Entzug geschickt werden, dann in die Haft (§ 64 Strafgesetzbuch). Aber nur, „wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt (…) zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren (…).“

Diese Aussicht war im Falle Muhamed Remo nicht gegeben, denn er hatte bereits zuvor eine Therapie durchlaufen, ohne Erfolg. Warum bekam er dennoch wieder eine Therapie vor Antritt der Haft verordnet?

An wen soll man schließlich die dritte Frage richten: Wird Muhamed Remo freiwillig aus der Türkei zurückkehren und was geschieht, wenn er es nicht tut?

Immer wieder haben unsere Prozessbeobachter berichtet, wie sich die Clans totlachen, weil man sie mit Samthandschuhen anfasst. Sie zeigen dem Staat die lange Nase.

Kein Wunder, wenn Richter selbst gegenüber Schwerverbrechern zur Milde neigen und Gesundheitssenatorinnen ihre Pflicht vernachlässigen. Das ist wirklich ein lächerliches Bild.“

https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/noch-einmal-gefragt-warum-ist-dieser-clan-gangster-wieder-frei

 

Nicht nur in diesem Falle: Schwerkriminelle werden aus der Haft entlassen, weil kein Platz da ist, wg. Personal-Mangel finden Verfahren oft gar nicht statt, gutmenschliche Psychiater stellen positive Gutachten aus mit dem Ergebnis, dass der Kriminelle wenige Tage später eine Mordtat begeht.

Wenn dem so ist, dann soll sich die Polizei zur Gänze aus der Verbrechens-Bekämpfung zurückziehen und sich auf die „Delegitimierer“ des Staates konzentrieren: bei Menschen, die zwar friedlich sind, aber eine andere Meinung als die des Staates vertreten, schlägt der Staat mit der vollen Härte des Gesetzes zu – da ist keine Milde zu erwarten.

 

Aus einem früheren Beitrag des Wurms zur Clan-Kriminalität:

„„… All diese Entscheidungen sind Ausdruck einer Weigerung der Politik, das Problem überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Diese Haltung führt zwangsläufig in einen Teufelskreis. Weil ethnische Kriminalität kein Thema ist, werden auch keine Zahlen dazu erhoben, die dann belegen würden, dass dieses Thema sehr wohl eines dezidierten politischen Handelns bedarf. Die Einzigen, die sich mit dieser Fragestellung schon frühzeitig auseinandersetzen, sind eine Handvoll Ermittler …

Ein zweites Problem, neben einem mangelnden Problembewusstsein, ist die nicht existierende Vernetzung der einzelnen Behörden. Wenn es um Mhallami-Kurden geht, arbeiten Behörden in der Bundesrepublik jahrelang aneinander vorbei. Falsche Identitäten von eingereisten Clan-Mitgliedern werden nicht geklärt, die Verweigerung der Mhallami bei der Passbeschaffung mitzuarbeiten, wird von den Sozialbehörden nicht geahndet. Die staatlichen Transferleistungen fließen trotz der Vergehen ungebremst weiter. Verschiedene Vorstöße zur Einrichtung einer sogenannten „Registerauszugsdatenbank“ - sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene – scheitern immer am Datenschutz. In der Praxis bedeutet das, dass Ermittler bei den Versuchen, die wahren Identitäten der Asylsuchenden zu klären, manuell in Tausenden türkischen Registerauszügen nach Ermittlungsanhalten und familiären Querverbindungen über Bundesländergrenzen hinweg suchen müssen. Neben einer immensen Ressourcenvergeudung sind bei diesem Vorgehen Qualitätsverluste vorprogrammiert.

Auch Recherchen in Sachen Sozialleistungsbetrug sind so gut wie unmöglich. Zwar sitzt 2005 in einem LKA-Nebengebäude ein sogenannter „Verbindungsbeamter“, der die Abfragen bei den Sozialämtern möglich machen sollte. Der gute Mann schlägt allen Ernstes vor, sich auf dem nahen Aldi-Parkplatz zu positionieren, um dort Menschen mit großen Autos festzustellen. Irgendwann weigern sich die LKA-Mitarbeiter, mit diesem Beamten jemals wieder ein Wort zu wechseln.“

„Nicht umsonst gilt die Bundesrepublik unter Kriminellen als idealer Finanzplatz für Gelder mit zwielichtiger Herkunft. Bis zum Jahr 2017 gründete das auf einer extrem kriminellen-freundlichen Gesetzeslage.

Ein Beispiel aus dieser Zeit: Der Zoll findet am Flughafen bei einem Hartz-IV-Empfänger über 100.000 Euro in einem Koffer. Nach dem gesunden Menschenverstand ist es unmöglich, dass der Besitzer sich dieses Vermögen selbst zusammengespart hat. Dennoch ist es nahezu ausgeschlossen, dass das viele Bargeld für die „Allgemeinheit“ „abgeschöpft“ wird, solange sich diese 100.000 Euro nicht einer ganz konkreten Straftat zuordnen lassen. Logisch gesehen ergibt diese Praxis wenig Sinn. Rechtlich ist sie bis in das Jahr 2017 für alle Ermittler bindend.“

Vor allem seit 2015 sind viele weitere potentielle Kriminelle, die sich nicht an staatliche Regeln halten wollen, hier gelandet. Oft ohne gültige Papiere, die sie entweder nicht hatten oder vorher vernichtet haben. Hier treffen sie auf Leute, die ihre Sprache sprechen, so wie Krösus auftreten und ihnen erzählen, was sie machen müssen, um erfolgreich zu sein, was nicht immer gut für die Gesellschaft ist. Der Wurm bedankt sich bei allen Gutmenschen für die Überflutung mit Kriminellen. Seit Jahrzehnten. Diese (die Gutmenschen) sind die wahren Schuldigen an der Situation.“

http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/index.php/712-kriminelle-willkommen

 

Der Fall Muhamed Remo

 

Christian Böhm: „Und wieder einmal dreht ein Clan-Mitglied Deutschland eine lange Nase. Statt seine Haftstrafe wegen eines brutalen Raubüberfalls abzusitzen, darf Muhamed Remo als freier Mann in die Türkei fliegen. Kein Platz im Maßregelvollzug, um die Kokainsucht zu therapieren. In Berlin will niemand schuld sein.

Verbrechen ist ihr Geschäft, Brutalität das Mittel ihrer Wahl, und doch, so scheint es, kann der libanesisch-arabischstämmige Remmo-Clan, dessen Mitglieder wahlweise auch Rammo oder eben Remo heißen, schalten und walten, wie es ihm gefällt. Und wenn einer aus der weit verzweigten Großfamilie doch verurteilt wird, heißt das noch lange nicht, dass er seine Strafe auch wie vorgesehen absitzt.

So wie Muhamed Remo, Neffe des Clanchefs Issa Remmo. Mit vier bis heute nicht identifizierten Komplizen erbeutete der damals 30-Jährige zweieinhalb Wochen nach einer Haftentlassung am 21. Februar 2021 bei einem Überfall auf einen Geldtransporter auf dem Berliner Kudamm knapp 650.000 Euro.

Weil er am Tatort Spuren hinterlassen hatte, konnte Remo als Täter identifiziert und festgenommen werden. Seine Nase tropfte. Nicht wegen seiner Vergangenheit im Ring, sondern als Folge einer Kokainsucht.

Im darauffolgenden September verurteilte ihn ein Berliner Gericht wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft. Wegen weiterer Delikte erhöhte sich die Strafe auf insgesamt acht Jahre und drei Monate.

Zugleich stellten die Richter wegen seiner Sucht eine schwere krankhafte seelische Störung fest - und damit das Recht auf eine maximal zweijährige Entziehungskur in einer speziell dafür ausgestatteten psychiatrischen Klinik. Maßregelvollzug heißt das im Fachjargon. Man könnte auch sagen: Krankenhaushaft.

„Die Überführung scheiterte daran, dass das Krankenhaus des Maßregelvollzugs regelmäßig rückmeldete, noch keine Kapazitäten zu haben, auf die Warteliste verwies und bis Mitte Januar 2023 eine Aufnahme in den Maßregelvollzug nicht absehbar war“, teilte eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft am Sonntag auf Anfrage von FOCUS online mit. Man habe das Clanmitglied nicht länger in Haft halten können. Die Polizei war offenbar nicht informiert.

Während sich Muhamed Remo nach seinem Aufbruch nach Istanbul inzwischen in der Osttürkei als Erdbebenhelfer inszeniert, läuft in Berlin die Suche nach den Ursachen und Schuldigen des - man muss es so sagen - Skandals.

Gegenüber FOCUS online bestätigte ein Sprecher der zuständigen Berliner Senatsverwaltung Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) den Vorfall. Er fügte an: „Damit realisiert sich ein Risiko, das in der Stadt seit Jahren besteht und durch eine wachsende Zahl an Überstellungen von Straftätern in den Maßregelvollzug noch gesteigert wurde.“

Die SenWGPG habe in einer Vorlage an den Senat vom 29.11.2022 auf diese Problematik und darauf, dass diese Situation eintreten könne, eindringlich hingewiesen. Zudem habe man alle internen Möglichkeiten ergriffen, die Situation einer Überlastung abzuwenden. „Strukturell lösbar ist das über viele Jahre entstandene Problem nur mit einer langfristigen Ertüchtigung von Gebäuden, einer Aufstockung von Personal und einer gesetzlichen Reform der wachsenden Zahl von Überstellungen in den Maßregelvollzug“, sagte der Sprecher.

Er fügte hinzu: „Angesichts des aktuellen Falles muss der Berliner Senat umso dringender mit vereinten Kräften an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Viele Fragen der Finanzierung, Räumlichkeiten und Immobilien sowie der Personalausstattung hängen miteinander zusammen und sind nicht allein durch die Gesundheitsverwaltung zu beantworten.“ Und überhaupt: „Damit ist in Berlin nun auch eine Situation eingetreten, wie sie in vielen anderen Bundesländern schon länger und teils noch dramatischer besteht.“

Aus der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung heißt es: „Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass es Verfahren gibt und Gesetze.“ Und: „Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Maßregelvollzug in Berlin von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Wissenschaft, Pflege und Gleichstellung verantwortet wird.“

Die Berliner Justiz dagegen habe in den vergangenen Monaten immer wieder davor gewarnt, dass es Entlassungen aus der Organisationshaft geben könnte, wenn es nicht genug Aufnahmeplätze im Maßregelvollzug gebe. Abgesehen davon möge man sich an die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft wenden.

Dort stellte eine Sprecherin gegenüber FOCUS online klar: „Der Verurteilte wurde aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Strafvollstreckungskammer entlassen, weil er sich in Organisationshaft befand und diese übermäßig lange andauerte.“

Zum Prozedere der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erklärte die Sprecherin: „Normalerweise würde zunächst die Unterbringung erfolgen und ein etwaiger Strafrest anschließend verbüßt werden. Bei längeren Freiheitsstrafen kann dies allerdings untunlich sein, weil es dazu führen könnte, dass erst die Therapie beginnt und dann der Therapieerfolg durch die Verbüßung eines zu langen Strafrestes konterkariert würde.“

In diesen Fällen – und so auch hier – könne das Gericht einen sogenannten Vorwegvollzug anordnen, also festlegen: „Erst wird ein Teil der Freiheitsstrafe vollstreckt, dann die Maßregel, und dann sieht man weiter, wie hoch der Strafrest noch ist und ob eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung in Betracht kommt oder noch weiter Restfreiheitsstrafe zu verbüßen ist.“

Beim Schwerkriminellen Muhamed Remo war „der als Vorwegvollzug zu verbüßende Teil der Freiheitsstrafe bereits verbüßt, ohne dass der Verurteilte wegen der Kapazitätsengpässe im Anschluss sofort in das Krankenhaus des Maßregelvollzugs aufgenommen worden ist“, so die Sprecherin weiter. Die dann eintretende Zwischenphase sei die sogenannte Organisationshaft, die nach ständiger Rechtsprechung maximal sechs Wochen andauern sollte.

Doch: „Im Krankenhaus des Maßregelvollzugs sind allerdings – wie seit Jahren bekannt ist, von der Staatsanwaltschaft regelmäßig kritisch und Besserung einfordernd berichtet wird und worauf auch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts ausdrücklich abstellt – keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden.“

Die Sprecherin betonte: „Zuletzt mit Schreiben vom 21. November 2022 und vom 15. Dezember 2022 haben sich sogar der Präsident des Landgerichts Berlin und der Präsident des Kammergerichts wegen dieser grundlegenden Defizite an die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung gewandt mit der Bitte, die für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung um Abhilfe zu ersuchen.“

Die fehlenden Kapazitäten führten nicht nur dazu, dass sich Verurteilte vorübergehend in Organisationshaft befänden. Die Situation führe auch dazu, dass die Kapazitäten oft nicht ausreichten, um Verurteilte aus dieser Organisationshaft dann zumindest binnen sechs Wochen in den Maßregelvollzug zu überführen.

„So lag der Fall auch hier: Die Überführung scheiterte daran, dass das Krankenhaus des Maßregelvollzugs regelmäßig rückmeldete, noch keine Kapazitäten zu haben, auf die Warteliste verwies und bis Mitte Januar 2023 eine Aufnahme in den Maßregelvollzug nicht absehbar war“, teilte die Sprecherin der Berliner Generalstaatsanwaltschaft FOCUS online mit.

„Auch eine etwaige Priorisierung, gerade diesen Verurteilten auf der Warteliste vorzuziehen, ist nicht erfolgt, obwohl seitens der Staatsanwaltschaft umfassende Bemühungen entfaltet worden sind, eine zeitnahe Überführung in den Maßregelvollzug zu erreichen“, hieß es.

Eine Möglichkeit, das Problem doch noch zu lösen, wäre die Verlegung in ein anderes Bundesland gewesen. Die Sprecherin schätzt die Chancen dafür aber eher als theoretisch ein. „Denn die Situation ist in den anderen Bundesländern vergleichbar schwierig, sodass auch dort schon Haftentlassungen aus denselben Gründen erfolgt sind.“

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist deshalb die einzig praktikable Lösung die bedarfsgerechte Ausstattung des Krankenhauses des Maßregelvollzugs. Darauf sei auch von Seiten der Justiz schon mehrfach gegenüber der die Verantwortung tragenden Senatsverwaltung für Gesundheit hingewiesen worden.

Das Problem liege hier also in den fehlenden Kapazitäten des Krankenhauses des Maßregelvollzugs, nicht in den gesetzlichen Vorschriften der Anordnung einer Maßregel zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. „Rechtsstaatsgefährdend sind auch nicht die Vorschriften und deren Anwendung, rechtsstaatsgefährdend wäre erst die willkürliche Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben“, so die Sprecherin.

Die Verantwortung für den Skandal um den Remmo-Sproß übernimmt in Berlin also fürs Erste niemand. Die Justiz schiebt den Schwarzen Peter der Senatsverwaltung für Gesundheit zu. Die wiederum dem Senat als Ganzen.

Immerhin: Die restliche Strafe des verurteilten Muhamed Remo verfällt durch die Freilassung nicht. Er soll zu gegebener Zeit wieder vorgeladen werden, heißt es von Seiten der Justiz."

https://www.focus.de/panorama/welt/nach-justizskandal-um-freilassung-im-remo-skandal-schieben-sich-berliner-behoerden-die-schuld-gegenseitig-zu_id_185707680.html

 

Alexander Fröhlich: „Ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung sagte: Mit dem Fall „realisiert sich ein Risiko, das in der Stadt seit Jahren besteht und durch eine wachsende Zahl an Überstellungen von Straftätern in den Maßregelvollzug noch gesteigert wurde“. Derzeit verfüge der Maßregelvollzug „über keine Aufnahmekapazitäten mehr“ …

Intern seien alle Möglichkeiten ergriffen worden, die Überlastung abzuwenden. Das Problem sei aber über viele Jahre entstanden und strukturell nur lösbar „mit einer langfristigen Ertüchtigung von Gebäuden, einer Aufstockung von Personal und einer gesetzlichen Reform“, um den Maßregelvollzug zu entlasten. Der Sprecher verwies auf Reformüberlegungen im Bund, die Strafen bereits nach der Hälfte der Zeit anstatt nach zwei Dritteln auf Bewährung auszusetzen …

Für Remo hatte das Strafgericht im September 2021 zunächst einen sogenannten Vorwegvollzug angeordnet. Erst sollte ein Teil der Freiheitsstrafe vollstreckt werden, dann die Maßregel. Erst danach wäre entschieden worden, ob Remo die Reststrafe hätte absitzen müssen oder vorzeitig auf Bewährung entlassen werden könnte.

Remo hatte den sogenannten Vorwegvollzug der Strafe bereits verbüßt, „ohne dass der Verurteilte wegen der Kapazitätsengpässe im Anschluss sofort in das Krankenhaus des Maßregelvollzugs aufgenommen worden ist“, sagte die Sprecherin. Die Zwischenphase bis zum Maßregelvollzug heißt Organisationshaft …

„Einzige Lösung ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft die bedarfsgerechte Ausstattung des Krankenhauses des Maßregelvollzugs“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Mehrfach habe die Justiz die Gesundheitsverwaltung darauf hingewiesen. Erst im November hatte das Präsidium des Landgerichts in einem Schreiben erklärt, die „Strafvollstreckungskammern sehen die konkrete Gefahr, dass die geschilderten Missstände“ zur rechtlichen Einschätzung führen könnten, dass im Maßregelvollzug eine „ausreichende Behandlung von Untergebrachten nicht gewährleistet ist“. Dies könne „eine Entlassung von für die Allgemeinheit gefährlichen Untergebrachten zur Folge haben“. Bereits im September war ein verurteilter Straftäter aus der Haft entlassen worden, weil er dort zu lange auf einen Platz im Maßregelvollzug warten musste.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kein-platz-im-massregelvollzug-mitglied-des-remmo-clans-trotz-hoher-haftstrafe-vorzeitig-entlassen-9333938.html

 

Der Fall Ibrahim A.

 

Gänzlich anders verhält es sich im Fall Ibrahim A., der in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein mit dem Messer 2 Menschen tötete und 7 weitere verletzte.

Aber auch hier: Versagen von Politik und Behörden im Vorfeld, die die eigentlich Verantwortlichen für die Tat sind.

 

Mehrfache Vorstrafen, Tabuisierung

 

Boris Reitschuster: „Zu der Bluttat in einem Regionalzug auf der Strecke von Kiel nach Hamburg werden jetzt immer brisantere Details bekannt. Der Tatverdächtige Ibrahim A., der zwei Menschen getötet und mehrere zum Teil schwer verletzt hat, war bereits wegen einer Messerattacke in Untersuchungshaft. Insgesamt soll er nach Informationen des „Focus“ bereits drei Mal Menschen mit einem Messer angegriffen haben. Demnach wäre die Bluttat im Zug bereits die vierte Messerattacke. „Bild“ berichtet, dass er im Dezember 2021 in einer Drogenberatung mit einer Eisenstange zuschlug und im Januar 2022 am gleichen Ort mit einem Klappmesser mehrfach jemanden auf den Kopf schlug.

Wie der „Spiegel“ schreibt, hat der Mann, der 2014 als Flüchtling nach Deutschland kam und „subsidiären Schutz“ genoss, unter anderem am 18. Januar 2022 vor einer Essensausgabe für Wohnungslose mehrfach auf einen anderen Mann eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt. Zuvor hatte er demnach große Mengen Heroin, Kokain und Alkohol konsumiert. Am 20. Januar kam er wegen des Angriffs in Untersuchungshaft. Aus dieser wurde er am 19. Januar 2023, sechs Tage vor der Tat, entlassen.

„Weil das Urteil in diesem Fall noch nicht rechtskräftig sei, kam der Mann nicht in Strafhaft, sondern blieb in Untersuchungshaft“, schreibt „Focus“: „Weil die verhängte Strafe vor wenigen Tagen nahezu das verhängte Strafmaß erreicht hatte, habe eine Richterin am Landgericht am 19. Januar entschieden, den Mann noch am selben Tag freizulassen, da die Haft als ‘unverhältnismäßig‘ bewertet wurde.“ Neben der Tat im Zug werden dem Mann, dessen Papiere offenbar ungeklärt sind und der deshalb als staatenloser Palästinenser geführt wird, noch mindestens zwölf weitere Straftaten angelastet, darunter auch ein Sexualdelikt.

Inzwischen wurde auch bekannt, wer die Todesopfer der Messerattacke sind: Eine 16-jährige Jugendliche und ein 19-jähriger junger Mann.

Die wichtigste Nachrichtensendung des Landes, die Tagesschau um 20 Uhr, vermeldete die Tat erst um 20.10 Uhr. Zuvor ging es ausschließlich um den Krieg in der Ukraine. Der Beitrag darüber war rund zehneinhalb Minuten lang, der über die Bluttat zwei Minuten. Dass der Mann erst Tage vor der Tat aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, erfahren die Millionen Zuschauer nicht. Das Thema Gewaltimport wird nicht thematisiert: keine Experten, nichts.

„Focus“ titelt heute: „‚Kein Intensivtäter‘: Ermittler nennen neue Details zu Ibrahim A.“ Im Text wird dann Oberstaatsanwalt Carsten Ohlrogge zitiert: „Es handelte sich um den ersten Fall einer Inhaftierung, zudem ohne Bewährung“, sagte er über den kurz vor der Tat aus der Untersuchungshaft entlassenen Mann, gegen den schon vor der Bluttat wegen zwölf Straftaten ermittelt wurde, darunter mehrere Gewalt- bzw. Sexualdelikte. Die Strafe sei zudem nicht rechtskräftig gewesen, so Ohlrogge: „Er gilt nach der Regelung in Schleswig-Holstein nicht als Intensivtäter.“ In dem Bundesland sei er bislang nicht straffällig geworden. Ich frage mich: Wenn Ibrahim A. kein Intensivtäter war – wer ist es dann? Und ist jemand, der im einen Bundesland mehrere Straftaten verübt, dann im anderen ein unbescholtener Bürger? …

Gestern unterhielt ich mich mit einem Deutschen, der in Montenegro lebt. Er sagte, er finde es in dem Balkanland so angenehm, dass Frauen rund um die Uhr ohne Angst allein auf die Straße kommen. Ich kann mich gut erinnern, dass ich vor vielen, vielen Jahren genau das Gleiche in Russland erzählte – über Deutschland. Wie extrem sich hier die Verhältnisse geändert haben, wie schleichend das geschah, wie diese Veränderung verdrängt, ja tabuisiert wird, macht mich sprachlos. Und wehe, man nennt diese Tatsachen und die damit verbundenen Ängste beim Namen: Dann trifft einen – und nicht die Täter – der Bannstrahl und die gesammelte Wut des rotgrünen Juste-Milieus.

Offen gestanden bin ich ermüdet. Um nicht zu sagen: Ich habe es satt. Seit drei Jahren berichte ich hier über die Probleme, die sich dadurch ergeben, dass wir einerseits einen massiven Gewaltimport aus den Krisengebieten dieser Welt haben, diesen aber tabuisieren, während andererseits unsere Justiz und die zuständigen Behörden im Kuschel-Modus aus der Zeit vor diesem Gewaltimport bleiben.

Man muss sich leider – zwingend – eine bittere Frage stellen: Wären die 16-Jährige und der 19-Jährige ohne das  Versagen von Justiz und Gesellschaft noch am Leben? Ohne das Beschönigen und Tabuisieren?

Eine Verantwortung trifft aber auch die träge Mehrheit der Gesellschaft, die diese Zustände nicht nur hinnimmt, als wären sie ein Gottesurteil, sondern sie zementiert. Aktiv durch ihre Wahlentscheidung oder passiv durch ihr Fernbleiben von der Wahl. Eine Mehrheit, die es hinnimmt, dass ein „Querdenker“ wie Michael Ballweg seit mehr als sechs Monaten unter merkwürdigen Umständen in Untersuchungshaft sitzt, Corona-Demonstranten in Blitzprozessen zu Freiheitsstrafen verurteilt werden und gleichzeitig Schwerverbrecher bis hin zu Frauenmördern und Kinderschändern auf freien Fuß kommen. Wegen Überlastung der Justiz oder unglaublicher Milde derselben, insbesondere bei Tätern mit Migrationshintergrund. In meinen Augen grenzt das an Anstiftung zu weiteren Taten …

Die große Frage, die mich umtreibt, und die mich schier verrückt macht: Wieviel muss noch geschehen, wieviel Elend muss noch eintreten, wieviele Menschen müssen noch sterben, bevor ein Umdenken stattfindet? Bevor die Probleme endlich benannt und dann auch bekämpft werden? Bevor Menschen, die eine harte Bestrafung von Straftätern und deren Abschiebung fordern, nicht mehr als Extremisten beschimpft werden?

Leider fürchte ich, dass die Geduld der Mehrheit schier grenzenlos ist. Aus meiner langen Erfahrung im Ausland heraus muss ich sagen, dass diese fast an Masochismus grenzende Leidenstoleranz in Kombination mit Obrigkeitshörigkeit und Wegducken für mich sehr deutsch ist. In Russland, der Ukraine oder Montenegro könnte ich sie mir nicht vorstellen.“

https://reitschuster.de/post/blutbad-im-zug-nicht-die-erste-messerattacke-des-angreifers/

 

Psychiater stellte Messerangreifer gute Prognose aus - nach 12 Straftaten und zwei Tätlichkeiten im Knast

 

Boris Reitschuster: „Den ganzen Tag ringe ich heute um Fassung – auch als Vater – weil ein unfassbares Detail nach dem anderen zu der Bluttat im Regionalzug von Kiel nach Hamburg bekannt wird. Der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. hat dort nach ersten Erkenntnissen eine 16-Jährige und einen 19-Jährigen mit einem Messer getötet und sieben Menschen verletzt, einige davon schwer.

Erst wurde heute bekannt, dass der Tatverdächtige bereits früher einen anderen Menschen mit dem Messer lebensgefährlich verletzt hat. Dann kam heraus, dass es offenbar schon drei solche Messerangriffe durch ihn gegeben hat. Dass der Täter nicht als Intensivtäter galt, trotz zwölf Strafvorwürfen, dass Schleswig-Holsteins Justiz sich zur Rechtfertigung für das Behörden-Wirrwarr allen Ernstes darauf beruft, dass der Mann in Schleswig-Holstein (sic!) noch keine Straftat verübt hat. All das habe ich noch in meinem Artikel von heute früh den ganzen Tag über Schritt für Schritt aktualisiert. Ebenso wie den Umgang des öffentlich-rechtlichen NDR mit der Tat – der die Herkunft des Täters verschwieg und Gebührenzahler, die sie in den Kommentaren erwähnten, löschte. Und diese Zensur dann noch als Dienst an der Demokratie bezeichnete.

Die neueste Nachricht hat mir aber so die Sprache verschlagen, dass ich mir sagte, dass ich daraus einen neuen Artikel mache. Weil diese Ungeheuerlichkeit sonst untergeht.

Ich bringe sie hier ganz nüchtern, als Zitat aus dem „Münchner Merkur“, für den ich früher geschrieben habe: „Wenige Tage vor der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg ist der mutmaßliche Täter psychiatrisch beurteilt worden – ohne dass dabei besondere Auffälligkeiten festgestellt wurden. Schon im Rahmen seiner knapp einjährigen Untersuchungshaft wegen eines Gewaltdelikts sei er in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder psychiatrisch betreut worden, teilte die Hamburger Justizbehörde am Donnerstag mit.“ Grund für die Betreuung seien Tätlichkeiten gewesen, in die er zwei Mal während der Haft verwickelt gewesen sei.

Ein Psychiater habe „kurz vor der Entlassung“ (sic!) „keine Fremd- und Selbstgefährdung festgestellt“, sagte dem Bericht zufolge eine Behördensprecherin. Deshalb habe es auch keine belastbaren Anhaltspunkte dafür gegeben, eine rechtliche Betreuung zu beantragen oder den Sozialpsychiatrischen Dienst einzuschalten.

Nochmal: Dem Mann werden zwölf Straftaten vorgeworfen, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte. Dreimal griff er Menschen mit dem Messer an. Selbst im Knast war er in Tätlichkeiten verwickelt, wie sich nun herausstellt. Und dann stellt ihm ein Psychiater quasi eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung aus.

Wer war dieser Psychiater? Wird die Justiz mit ihm genauso streng umgehen wie mit Ärzten, die wegen Maskenattesten ins Gefängnis kommen? Wird man den Vorwürfen von Insidern auf den Grund gehen, die behaupten, dass es ganze Netzwerke von Psychiatern gibt, die einer einschlägigen Klientel dem Zeitgeist entsprechende Gefälligkeitsgutachten ausstellen?

So groß meine Hoffnung ist, dass sich nach dem ganzen Ausmaß des Versagens im Fall von Ibrahim A. ein Umdenken einstellt bei all dem Wegsehen, Vertuschen und Tabuisieren – so sehr sagt mir mein Verstand, dass dies nicht passieren wird. Weil die Verantwortlichen und alle, die jahrelang wegsahen, damit eine Mitverantwortung zugeben müssten. Und weil sie lieber weitere Opfer riskieren, als sich eine solche Verantwortung einzugestehen. Ich hoffe sehr, dass ich irre mit dieser düsteren Diagnose.“

https://reitschuster.de/post/psychiater-stellte-messerangreifer-gute-prognose-aus/

 

Personal-Abbau

 

Boris Reitschuster: „Es werden immer unglaublichere Details zu der Bluttat im Regionalzug von Kiel nach Hamburg am 25. Januar bekannt. Der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. hat dort nach bisherigen Erkenntnissen eine 16-Jährige und einen 19-Jährigen mit einem Messer getötet und sieben Menschen verletzt, einige davon schwer. Der Mann hatte bereits früher andere Menschen mit dem Messer attackiert, ein Opfer sogar lebensgefährlich verletzt. Im Gefängnis deutete er an, einen Terroranschlag begehen zu wollen. Was nichts daran änderte, dass er kurz vor der Tat auf freien Fuß kam. Die Liste der Ungeheuerlichkeiten war schon bisher erschreckend lang.

Was jetzt aber herauskam, würde in einer funktionierenden Demokratie mit kritischer Medienlandschaft ein mittleres Beben verursachen und zu Rücktrittsforderungen führen. Im Deutschland des Jahres 2023 wird allerdings nur ein Bruchteil der Menschen davon erfahren – allen voran zahlende Abonnenten der „Welt“. Deren Artikel mit der politischen Sprengkraft einer Bombe ist leider hinter einer Bezahlschranke versteckt. Er legt nahe, dass die Ampel-Regierung eine Mitverantwortung an der grausamen Tat hat.

Die Quintessenz: Im Zuge ihrer Recherchen zu Brokstedt fanden die Kollegen Unglaubliches heraus. Nämlich, dass das Bundesamt für Migration die Zahl der Mitarbeiter, die deutschlandweit für die Überprüfung von Schutztiteln zuständig sind, stark reduziert hat. Aufgrund einer Ampel-Reform. Der Personalmangel kann mit dafür verantwortlich sein, dass Ibrahim A. zum Tatzeitpunkt noch in Deutschland war und seine Opfer schwer verletzt wurden bzw. ums Leben kamen.

Aber alles der Reihe nach. Als Ibrahim A. mit dem Messer auf seine wehrlosen Opfer losging, hatte er einen sogenannten „subsidiären Schutztitel“. Somit war er als Asylbewerber anerkannt und eine Abschiebung unmöglich. Die käme erst infrage, wenn das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihm diesen Schutztitel aberkannt hätte.

Ein entsprechendes Verfahren hat das BAMF schon länger als ein Jahr vor der Tat eingeleitet. Aber es wurde nie abschließend bearbeitet. Mindestens genauso brisant: Es verstrich viel Zeit, bevor das Verfahren überhaupt eingeleitet wurde. Es ist eine Geschichte von unglaublichem Behördenversagen. „Denn Ibrahim A. war schon in seiner Zeit in Nordrhein-Westfalen, wo er bis 2020 gemeldet war, dreimal verurteilt worden, etwa wegen gefährlicher Körperverletzung“, wie die „Welt“ schreibt: „Doch die dort zuständige Ausländerbehörde Euskirchen schätzte seine Taten offenbar zu gering dafür ein, um das BAMF darüber zu informieren, damit das Bundesamt ein Verfahren zum Entzug des Schutztitels hätte einleiten können.“

Was hätte Ibrahim A. noch tun müssen, damit die Ausländerbehörde im CDU-regierten NRW tätig geworden wäre? Hätte er erst jemanden umbringen müssen? Erst nach dem Umzug von Ibrahim A. in die Schleswig-Holsteinische Landeshauptstadt Kiel im Juli 2021 machte es die Ausländerbehörde dort besser: Sie schrieb an das BAMF. Doch bis dieses reagierte und tatsächlich ein Widerrufsverfahren einleitete, verstrich laut „Welt“ weitere kostbare Zeit. Es dauerte Monate, bis das BAMF am 19. November 2021 reagierte.

Je weiter man die Geschichte liest, umso unglaublicher wird sie. Und erinnert eher an ein Irrenhaus als an eine funktionierende Verwaltung. „Bis zum März 2022 versuchte dann das BAMF dreimal vergeblich, Ibrahim A. zu kontaktieren, um ihn in seinem Widerrufsverfahren anzuhören. Dies scheiterte daran, dass dem Bundesamt die richtige Adresse nicht bekannt war“, schreibt die „Welt“: „Dem BAMF sei nicht mitgeteilt worden, dass der Mann wegen einer neuerlichen Straftat, einem Messerangriff, in Hamburg im Gefängnis saß.“

Sie glauben, damit ist die Spitze des Behördenversagens erreicht? Mitnichten. „Auch in dem dreiviertel Jahr seit dem letzten erfolglosen Zustellversuch des BAMF und der Tat in Brokstedt gelang es dem Amt nicht, eine Anhörung des Palästinensers zu ermöglichen“, wie das Blatt berichtet: „Für eigene Recherchen nach seinem Aufenthaltsort fehlte dem durch die steigende Zuwanderung stark beanspruchten BAMF offenbar die Kapazität, wie es Beamte aus Zuwanderungsbehörden schildern“ …

Der Grund dafür, dass das BAMF so schlecht arbeitet, ist schier unglaublich: Das Amt „hat sein Personal für den Entzug von Schutztiteln nämlich drastisch reduziert“, schreibt die Welt: „Waren Anfang 2020 noch 830 Mitarbeiter mit den Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beschäftigt, waren es ein Jahr später nur noch 520, Anfang 2022 nur noch 202 und aktuell sind es 112“. Also eine Verringerung um mehr als das Siebenfache!

Mit anderen Worten: Kriminelle Asylbewerber haben um ein Vielfaches bessere Chancen, ihren Schutzstatus zu behalten – zumindest viel länger als bisher. Damit wird die Sicherheit der eigenen Bevölkerung massiv gefährdet.

Dem BAMF zufolge ist der Grund für  diesen unglaublichen Rückgang vor allem die Abarbeitung der Prüfungsfälle aus den Jahren 2015 bis 2017. Mit anderen Worten: Hunderttausende alte Asylentscheidungen müssen überprüft werden. Dahingehend, ob die Betroffenen zu Unrecht Asyl erhalten haben oder der Grund für das Asyl weggefallen ist. Etwa, weil das Herkunftsland sicherer wurde oder sie schwere Straftaten begangen haben.

Und jetzt kommt der Hammer: „Die jüngste Verringerung auf aktuell nur noch 112 Mitarbeiter, die für alle Überprüfungen von Schutztiteln in ganz Deutschland zuständig sind, erklärt das BAMF mit einer Reform der Ampel-Regierung“, wie die „Welt“ schreibt. Sie zitiert dazu das BAMF wie folgt: „Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren soll die Widerrufsprüfung nur noch anlassbezogen erfolgen.“ Anlassbezogen heiß dem Bericht zufolge: aufgrund von „Hinweisen von Ausländer-, Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Leistungsbehörden an das Bundesamt, beispielsweise zu schweren Straftaten oder Hinweisen auf Täuschungshandlungen“.

Bis Ende 2022 war das BAMF von Gesetz wegen verpflichtet, in einer „Regelüberprüfung“ jede einzelne Anerkennung von Asylbewerbern alle drei Jahre erneut zu überprüfen. Der Hintergrund dafür: Schon nach drei bis fünf Jahren haben alle, die eingereist sind, Anspruch auf einen Daueraufenthaltstitel, wenn sie sich um Integration bemühen oder zumindest glaubhaft diesen Eindruck vermitteln. Mit anderen Worten: Schon nach so kurzer Zeit kann jeder, der zu Unrecht Asyl bekommen hat, zum Dauer-Einwanderer werden. Die bisherige „Regelüberprüfung“ sollte da zumindest ansatzweise einen Riegel vorschieben. Die „Ampel“ hat diesen Riegel beseitigt.

Den Logik-Widerspruch, den ich hier sehe (ich lasse mich gerne des Gegenteils belehren) klärt die „Welt“ nicht auf: Ein Wegfall der Standardabfrage hätte ja eigentlich dazu führen müssen, dass für Fälle von kriminellen Asylbewerbern wie der von Ibrahim A. mehr Personal zur Verfügung stünde. Es sei denn, Standard-Abfragen und Prüfungen von Kriminellen werden in einer anderen Abteilung erledigt, und diese wurde generell verkleinert. Was ja nochmal perfider wäre.

Fakt ist: Die „Ampel“ hat mit ihrer Politik dafür gesorgt, dass die Zahl der Mitarbeiter, die für solche äußerst wichtigen und sicherheitsrelevanten Überprüfungen zuständig sind, massivst abgebaut wurde. Was gefährlichen Kriminellen wie Ibrahim A. ermöglicht(e), weiter die Menschen in diesem Land zu gefährden.

Ein öffentlicher Aufschrei in den großen Medien? Eine Thematisierung durch die Union als größter Oppositionspartei? Rücktrittsforderungen? Wenigstens eine breite öffentliche Diskussion? Rechtfertigungsdruck für die Verantwortlichen?

Fehlanzeige.

Olaf Scholz versprach im Bundestag: „Wer kein Bleiberecht erhält, muss Deutschland verlassen“. Gleichzeitig wird unter seiner Regierung die Abteilung zur Bearbeitung und Entzug von Schutztiteln personell so reduziert, dass auch denjenigen, die ihr Bleiberecht verwirkt haben, dieses nur sehr viel schwerer und später entzogen werden kann. Zufall? Oder hält Scholz hier die Bevölkerung zum Narren?“

https://reitschuster.de/post/hat-regierung-mitverantwortung-fuer-bluttat-im-zug-von-ibrahim-a/

 

Entweder nicht gekonnt oder so gewollt

 

Zahl der Messerangriffe in Bahn und Bahnhöfen verdoppelt

 

Boris Reitschuster: „Einzelfall oder nicht? Diese Debatte wurde auch nach dem Blutbad in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg vergangene Woche wieder laut. Ein bereits mehrfach mit Gewaltdelikten auffälliger Flüchtling aus dem arabischen Raum hat dort mit einem Messer zwei junge Menschen getötet und sieben weitere unschuldige Opfer zum Teil schwer verletzt. Der Mann war zuvor schon drei Mal mit Messerattacken auf andere Menschen in Erscheinung getreten.

Nach der grausamen Tat rollte wieder die Beschwichtigungs-Maschinerie in Medien und Politik an. Bei den üblichen Verdächtigen bekommt man den Eindruck, dass sie sich weniger über den Täter und die Tat empören als über diejenigen, die Konsequenzen fordern.

Nun spricht auch die Statistik. Nach Angaben der Bundespolizei hat sich die Zahl der Messerangriffe in Zügen und Bahnhöfen 2022 gegenüber dem Vorjahr auf 336 verdoppelt. Insgesamt ist die Zahl der Straftaten im Bahn-Bereich im gerade zu Ende gegangenen Jahr demnach um rund zwölf Prozent gestiegen gegenüber 2021: Fast 400.000 Straftaten hat die Bundespolizei verzeichnet, wie die „Welt“ unter Berufung auf die „Bild am Sonntag“ berichtet. 14.155 der fast 400.000 Straftaten wurden als Körperverletzungen eingeordnet.

Mit anderen Worten: Jeden Tag gab es im Schnitt fast 39 Körperverletzungen. Also rund alle 40 Minuten eine Gewalttat. Allein in Zügen und Bahnhöfen. Und gleichzeitig 1095 Straftaten pro Tag. Also gut alle achtzig Sekunden. Nur im Bahnbereich. Während uns Medien und Politik weismachen, wir würden im sichersten Deutschland aller Zeiten leben.

„Ausschließlich in Zügen kam es demnach zu 82 Messerangriffen, 2021 waren es noch 44“, schreibt die „Welt“ – die übrigens die Zahlen nicht auf Tage und Stunden herunter rechnet. Weil das die Leser verunsichern könnte? „An Bahnhöfen und Haltestellen waren es sogar 254, im Vorjahr noch 122“, schreibt das Blatt weiter: „Daneben gab es 33 Angriffe mit Reizstoffen, was ein Plus von sechs Vorfällen ausmacht.“

Übergriffe mit „sonstigen gefährlichen Werkzeugen“ wie Baseballschlägern gab es 2022 dem Bericht zufolge 97 in Fällen. Sieben mal öfter als 2021. Die Zahl der „Angriffe mit Waffengewalt – etwa mit Pistolen“ stieg dagegen nur leicht an, von drei auf fünf. Deutlich gestiegen ist auch die Zahl der Sexualstraftaten: Von 697 auf 857.

Insgesamt wurden im Bereich Bahn und Bahnhöfe dem Bericht zufolge im Jahr 2022 fünf Personen getötet. 2021 waren es noch zwei. 6.747 Menschen wurden verletzt, gegenüber 4.138 im Jahr zuvor. Das sind 18,5 Verletzte pro Tag; knapp alle anderthalb Stunden wurde demnach jemand infolge einer Straftat in der Bahn oder am Bahnhof verletzt.

„Auffällig dabei ist der Einsatz von Messern“, schreibt die Welt: „Der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) zufolge wurde 2022 insgesamt gegen 71 Tatverdächtige wegen Gewaltstraftaten mit Messereinsatz in Zügen ermittelt – 36 davon waren ‘Nicht-Deutsche‘. 2021 waren es sechs von 25.“ Ein Migrationshintergrund wird bei Tatverdächtigen mit deutschem Pass nicht mehr erfasst. Der Ausländeranteil in Deutschland betrug 2020 gemessen an der Gesamtbevölkerung 13 Prozent. Im Jahr 2021 hatten laut Statistischem Bundesamt 53 Prozent der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (knapp 11,8 Millionen Menschen) die deutsche Staatsangehörigkeit und gut 47 Prozent eine ausländische Staatsangehörigkeit (knapp 10,6 Millionen Menschen).

Ein Corona-Phänomen?

Unter Delikten wie schwere Körperverletzung, Raub, Mord und Totschlag lag der Anteil von „Nicht-Deutschen“ bei den Tatverdächtigen laut „Welt“ bei 55,5 Prozent. Trotz der alarmierend wirkenden Zahlen sei zu berücksichtigen, dass im Jahr 2021 noch Corona-Maßnahmen galten, der Reiseverkehr also nicht in dem Maße genutzt wurde wie in den Jahren zuvor, mahnt die „Welt: „Dafür wurde 2022 wegen des bundesweiten 9-Euro-Tickets überdurchschnittlich mehr mit der Bahn gereist und der öffentliche Nahverkehr genutzt. So stieg die Zahl der Passagiere im Fernverkehr um 20 Prozent, die im Nahverkehr sogar um 53 Prozent.“

Das Blatt muss allerdings auch eingestehen, dass „die erhöhte Personenanzahl bei der Beförderung … nicht mit dem Anstieg der registrierten Gewalttaten [korreliert].“

Die Zahlen sprechen in meinen Augen für sich. Und ein weitergehender Kommentar erübrigt sich, da jeder mündige Leser selbst seine Schlussfolgerungen ziehen kann.“

https://reitschuster.de/post/zahl-der-messerangriffe-in-bahn-und-bahnhoefen-verdoppelt/

 

Personal-Mangel

 

Boris Reitschuster: „Der Fall Remo ist kein Einzelfall. „Eine wachsende Zahl von Verdächtigen muss wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden“, wie eine Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ bei den Justizministerien und Oberlandesgerichten der 16 Länder ergab: Im vergangenen Jahr sind demnach bundesweit mindestens 73 Menschen aus diesem Grund freigekommen.

Insgesamt sind in den vergangenen fünf Jahren demnach mehr als 300 Verdächtige aus der Untersuchungshaft auf freien Fuß gekommen, wegen zu langer Verfahrensdauer. Grund dafür sind nach Ansicht des Richterbunds zunehmend komplexe Strafverfahren sowie Personalmangel bei Staatsanwaltschaft und Gerichten. Trauriger Spitzenreiter ist ausgerechnet Bayern mit 15 aufgehobenen Haftbefehlen 2022 und zehn 2021.

Nach der Erhebung landete Hessen auf Platz zwei mit 13 Fällen im vergangenen Jahr. 2021 habe es dort lediglich drei Fälle gegeben. Das viel kleinere Berlin kam allerdings 2022 genauso wie 2021 auf neun Fälle und ist damit prozentual weit vorne. Betroffen sind Verdächtige von so schweren Straftaten wie gefährliche Körperverletzung, gewerbsmäßige Bandenhehlerei oder Drogenhandel. Ursache ist laut Senatsjustizverwaltung aber nicht Personalmangel, sondern „organisatorisches Verschulden“. Mit anderen Worten: Überforderung und/oder Unfähigkeit.

Dafür verwendet die Justiz aber immense Kapazitäten auf die Verfolgung von Regierungskritikern und Bürgern, die nicht mit der Corona-Politik einverstanden sind. Verwirrte Greise, die sich zu Umsturzversuchen verabreden, werden mit einem gigantischen Personalaufwand verfolgt. Die Verhältnismäßigkeit ist in meinen Augen längst auf den Kopf gestellt.“

https://reitschuster.de/post/kein-platz-im-knast-schwerverbrecher-reist-in-die-freiheit/

 

Boris Reitschuster: „Es vergeht kaum ein Tag ohne neue Nachrichten, bei denen einem nicht die Haare zu Berge stehen über den Zustand von Justiz und Sicherheitsbehörden in Deutschland. Man verliert fast schon den Überblick. Dass Gefangene bei Gerichtsterminen oder Freigang aus den Fenstern von Anwaltszimmern oder Toiletten fliehen, scheint sich in der Gefängnis-Szene herumgesprochen zu haben, nur nicht bei Polizei und Justiz. Allein in der jüngsten Zeit gab es drei Fälle. Zwei davon in Bayern, das Ministerpräsident Markus Söder immer als besonders sicher hinzustellen versucht.

Wenn nicht gerade jemand flieht, sprechen Gerichte Klimakleber frei oder verhängen lächerliche Urteile. Kinderschänder, Frauenmörder und andere Schwerkriminelle kommen fast regelmäßig auch ohne Flucht frei – weil der Maßregelvollzug überfüllt ist, die Justiz überlastet – oder die Gerichte extrem mild sind. Das gleichen sie aus durch Härte bei Ärzten, die Maskenatteste ausstellten, oder Regierungskritikern wie Michael Ballweg, der seit Mitte vergangenen Jahres in Haft sitzt.

Verfolgt man all die Nachrichten aus dem Justiz-Bereich, kommt man sich vor wie in Absurdistan. Und stellt sich als Journalist die Frage: Sind wir nicht bald an dem Punkt, wo man alles umdrehen muss? Also nicht mehr über Ausbrüche oder Schwerverbrecher, die anderweitig auf freien Fuß geraten, berichten muss – sondern darüber, wenn so etwas mal ausnahmsweise nicht passiert? Also etwa mit einer Schlagzeile: „Heute kein Sexualstraftäter vorzeitig entlassen oder ausgebrochen.“ Verzeihen Sie mir diesen Galgenhumor. Es ist intellektuelle Notwehr.

Und der Grund, warum ich heute eine Nachricht bringe, die in die ganz andere Richtung geht. Scheinen die Gefängnisse sonst löchrig wie Schweizer Käse, wenn es nicht um böse Corona-Dissidenten geht, und kommen echte Kriminelle allzu leicht aus ihnen heraus, so erging es heute dem Reemtsma-Entführer Thomas Drach genau umgekehrt. Er verpasste den eigenen Prozess – vielleicht, weil er auf die Polizei wartete, statt einfach über ein Klofenster in die Freiheit dorthin zu kommen?

Aber Scherz beiseite: Nach Angaben des Vorsitzenden Richters hat die Polizei den Schwerkriminellen am Mittwochmorgen „vergessen“, Drach vom Gefängnis zum Prozess ins Landgericht zu transportieren, wie „FOL“ meldet. „Sie sehen, der Karneval ist noch nicht ganz zu Ende“, kommentierte der Richter den Fehler lakonisch. Eine kurzfristige Abholung Drachs zum Gericht sei nicht möglich, weil die Polizei „nicht ausreichend Kräfte“ habe, so der Richter.

Grund war laut „FOL“ ein „parallel stattfindender Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Juwelenräuberbande ‘Pink Panther‘, für den ebenfalls erhöhte Sicherheitsmaßnahmen gelten. Bei beiden Prozessen sichert ein Großaufgebot von Polizisten das Gerichtsgebäude. Der 55. Verhandlungstag gegen Drach wurde zunächst auf 14.00 Uhr verschoben. Der Vorsitzende Richter vereinbarte demnach mit seinem Kollegen im „Pink Panther“-Prozess, dass dort nur bis 13.00 Uhr verhandelt und der Angeklagte anschließend in die JVA zurücktransportiert werde, so „FOL“: Dann sollten die Beamten im Gegenzug Drach zum Gericht bringen.

Für gewöhnlich wird der 62-Jährige per Hubschrauber zum Gericht geflogen, heißt es in dem Bericht. VIP-Service für Straftäter. Aber vielleicht ganz sinnvoll – wenn sie anderweitig allzu leicht entkommen. Drach hat offenbar Pech, dass er nicht drogensüchtig ist und nicht in Berlin einsitzt – da kamen jetzt mehrfach Schwerkriminelle frei, weil die Plätze im Maßregelentzug schwerer zu bekommen sind als Tischreservierungen in Luxusrestaurants und damit vorgeschriebene Fristen verstreichen.

Vielleicht hat der Polizeimangel in Köln ja auch damit zu tun, dass zu viele Beamte noch Überstunden abbauen müssen nach all den Großeinsätzen gegen „Spaziergänger“ oder Menschen, die zur falschen Zeit spazieren gingen. Oder nach der bundesweiten Razzia gegen die Rollatoren-Gang, mit vielen Tausenden Beamten im Einsatz, die nach offizieller Lesart einen Putsch der Rentner quasi in letzter Sekunde verhindern konnten.

Was sind dagegen schon die Verbrechen von Drach, der mit dem Hubschrauber eingeflogen wird? Ihm werden lediglich vier Raubüberfälle und ein versuchter Mord zur Last gelegt. Kinkerlitzchen, verglichen mit Ärzten, die Maskenatteste ausstellten!

Ich bitte nochmals um Nachsicht für meinen Galgenhumor. Aber ohne den wäre der Irrsinn in meinen Augen nicht mehr zu ertragen.“

https://reitschuster.de/post/polizei-vergisst-schwerkriminellen-in-gefaengnis-prozess-verzoegert/

 

Fast 6.500 ausländische Straftäter zurück in Deutschland

 

Daniel Weinmann: „„Wie konnte es sein, dass ein solcher Täter noch hier im Land war? Wie konnte das passieren, dass er trotz so vieler Vorstrafen nicht länger in einer Justizvollzugsanstalt war? Wie konnte es passieren, dass er so früh aus der Untersuchungshaft wieder entlassen wurde?“ Es war Nancy Faeser, die diese Fragen nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein stellte. Dass gerade die Bundesinnenministerin diese Fragen aufwarf, war der ultimative Offenbarungseid ihrer verfehlten Migrationspolitik.

Die Ampelkoalition ist nicht fähig, straffällige Migranten ohne Aufenthaltstitel auszuweisen. Sie schafft es nicht einmal, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Die Folge: Immer wieder werden Ausländer aufgegriffen, die bereits abgeschoben wurden. „Bild“ wollte es genauer wissen und fragte die Bundespolizei, wie viele ausländische Straftäter wieder in die Bundesrepublik zurückkamen, obwohl sie außer Landes gebracht worden waren?

Die Antwort zeigt, dass bereits das Kabinett Merkel gemäß des Altkanzlerinnen-Mantras „Wir schaffen das“ den Weg für die heutige Willkommenspolitik ebnete. Zwischen 2020 und 2022 wurden in Deutschland 6495 Ausländer gefasst, die gegen ihr Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen hatten. Besonders erschreckend ist der schnelle Anstieg in diesem Zeitraum: Waren es 2020 noch 1614 Fälle, wuchs die Zahl ein Jahr später auf 2074 an, um im vergangenen Jahr auf 2807 zu steigen – Tendenz weiter steigend: Bereits im Januar zählte die Behörde, die zum Geschäftsbereich von Faesers Bundesministerium gehört, 184 Fälle. Die Dunkelziffer dürfte noch weit darüber liegen.

Für den CDU-Innenexperten Stefan Heck offenbaren diese Zahlen die „enormen Lücken bei Faesers Sicherheitspolitik“. Helfen gegen illegale Wiedereinreisen können seiner Ansicht nach nur wirksame Kontrollen an den Grenzen. Dies dürfte bei der Innenministerin auf taube Ohren stoßen. Afghanische Kriminelle etwa schob sie nicht ab, weil der Bund damit dem Umstand Rechnung trage, dass „Abschiebungen weder für die Rückzuführenden noch für die Begleitkräfte und die Flugzeugbesatzung zur Gefahr werden dürfen“.

Vor diesem Hintergrund verwundert nicht, dass einer von vier Afghanen, die 2019 in Illerkirchberg eine 14-Jährige vergewaltigten, seit März 2022 wieder auf freiem Fuß ist. Die baden-württembergischen Behörden bemühen sich seither erfolglos um die Abschiebung des Täters.

Erst vor wenigen Tagen hatte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, die Bundesinnenministerin aufgefordert, Abschiebungen von Straftätern und islamistischen Gefährdern nach Afghanistan wieder zu ermöglichen. Der deutschen Bevölkerung sei nicht zu vermitteln, dass selbst „Einzelabschiebungen in schwerwiegenden und sicherheitsgefährdenden Fällen“ nicht möglich sein sollen.

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai forderte bereits zuvor, dass Faeser mehr gegen irreguläre Migration tun müsse. In der aktuellen Debatte um Migration wirke die Ministerin „wie eine Getriebene“. Sorge sie nicht für eine Begrenzung, werde auch die Akzeptanz der Menschen vor Ort schwinden, warnt er. Da seine Partei Teil der Ampelkoalition ist, musste sich der FDP-Mann offensichtlich sehr diplomatisch ausdrücken. Fakt ist, dass die Akzeptanz für Faesers Politik bereits erheblich gesunken ist. Selbst Grüne wie der Miltenberger Landrat Jens Marco Scherf mussten die weiße Flagge hissen und mit Blick auf die verfehlte Migrationspolitik eingestehen: „Wir schaffen das nicht“.“

https://reitschuster.de/post/fast-6500-auslaendische-straftaeter-zurueck-in-deutschland/

 

 

Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm

 

 

Das Böse verlachen

- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -

 

11. Februar – Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider

„Neutral, ohne neutral zu sein!“ – Im neuen Wochenkommentar geht es diesmal um den neuen Journalismus, also um kritisches Aufdecken von Coronaleugnern, Klimaleugnern und Putin-Verstehern!

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aahs3uz82rtddksmv07m/

 

Beim ZDF gab es wieder einen „Zufall“

https://www.youtube.com/watch?v=4tC1Asqj1yU

 

„Aufarbeitung“ mit Lauterbach

https://www.youtube.com/watch?v=1IT1u1bH4LU

 

Der Strack-Zimmermann-Effekt

https://www.youtube.com/watch?v=N08JGJag2ZU

 

Lockdowns: Eine Chronologie des Wahnsinns

https://www.youtube.com/watch?v=ryEdu6w9pZo

 

MIT 88 PANZERN - Intermezzo des Tages #37 - Alien's Best Friend - Udo Jürgens - Satire

https://www.youtube.com/watch?v=dpylkSFT_r4

 

Solche Sprüche sollte man sich verkneifen...

https://odysee.com/@NikolaiBinner:4/solche-spr%C3%BCche-sollte-man-sich:2

 

Kassenpatient vs Privatpatient | Stand Up Comedy

https://odysee.com/@NikolaiBinner:4/kassenpatient-vs-privatpatient-stand-up:2

 

SCHOLZ HAT GEBAERBOCKT...

https://www.bitchute.com/video/FyYg0Y4lSri1/

 

REP.NANCY MACE GRILLT TWITTER-ZENSORIN / GRILLS TWITTER CENSOR

https://www.bitchute.com/video/6EtqPv7PG8zd/

 

ROGER WATERS - VIDEO-ANSPRACHE VOR UN-SICHERHEITSRAT / VIDEO ADDRESS TO UN SECURITY COUNCIL

https://www.bitchute.com/video/ssRQD1eVNJdQ/

 

CARSTEN STAHL: ENTSCHULDIGT EUCH FÜR EURE HETZE! 12.02.2023

https://www.bitchute.com/video/XuOACDHy2qLs/

 

Uwe Steimle / Kamele für den Rhein / Steimles Aktuelle Kamera / Ausgabe 94

https://www.youtube.com/watch?v=FhCIM1BMrUc

 

Ein Hoch auf die Wut Blogger

https://www.youtube.com/watch?v=pGgPEWVk-N8

 

HallMack  Hochstapler-Syndrom

https://www.frei3.de/post/6685ad7a-c94c-4c43-a866-a84ad0a9e51e

 

HallMack  Endstation Deutschland

https://www.frei3.de/post/909c5777-f979-463b-83c4-91042be56254