Das Urteil im Falle der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist gefallen.
Die Tat soll im Jahr 2019 aus Rache über einen im Jahr 2015 gefallenen Satz ausgeübt worden sein.
Das ist nicht auszuschließen, auch wenn sich das Mord-Motiv reichlich „dünn“ anhört. Wahrscheinlicher wäre es allerdings, wenn die ganze Sache etwas mit dem Komplex des „NSU“ zu tun hätte, siehe auch http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/339-staatlicher-untergrund.html
Das Urteil
Wolf Wetzel: „Walter Lübcke ist am 1. Juni 2019 kurz vor Mitternacht auf seiner Terrasse ermordet worden. Aufgrund von DNA-Spuren am Tatort wurde der Neonazi Stephan Ernst verhaftet. Erst wollte er die Tat alleine ausgeführt haben, dann nannte er als Mittäter seinen langjährigen Kameraden Markus Hartmann.
Nun ist der Prozess zu Ende gegangen und das Gericht ist genau zu dem Ergebnis gekommen, das schon vor dem Prozess feststand: Der Mord an Walter Lübcke ist von einem Einzeltäter begangen worden – lebenslange Haft bei “besonderer Schwere der Schuld”.
Deshalb konnte sein Kamerad Markus Hartmann gar keine Beihilfe leisten. Folglich konnte das Gericht nicht von seiner Schuld überzeugt sein. Am Ende, in dubio pro reo, Freispruch in diesem Anklagepunkt. Fast schon symbolisch verurteilte das Gericht Markus Hartmann wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe.
Das Gericht feiert das Urteil als Beweis für eine wehrhafte Demokratie, die Familie Lübcke zeigt sich vorsichtig enttäuscht und die Nachlese von Michael Götschenberg aus dem ARD-Hauptstadtstudio lautet:
„Der pauschale Vorwurf, Polizei und Verfassungsschutz seien auf dem rechten Auge blind, hat mit der Realität jedoch nichts zu tun. Gerade die vergangenen Jahre seit dem Auffliegen des NSU zeigen, dass es deutliche Erfolge im Kampf gegen rechtsterroristische Gruppen gibt, von denen einige in den vergangenen Jahren in einem frühen Stadium unschädlich gemacht werden konnten.“ (ARD Berlin vom 28.1.2021)
Stephan Ernst wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er habe heimtückisch und vor allem alleine gehandelt. Der „Kamerad“ Markus Hartmann wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.
An der Einzeltäterthese hatten fast alle großes Interesse. Man kann auch sagen: Die gesamte Strafverfolgungskette tat alles, damit Stephan Ernst Einzeltäter blieb – auch gegen den „Einzeltäter“ selbst, der Markus Hartmann als Mittäter bezeichnet hatte: die leitende Staatsanwaltschaft, der Verfassungsschutz und schließlich auch der Staatsschutzsenat, als er Markus Hartmann aus der U-Haft entlassen hatte, weil man Zweifel am Beihilfevorwurf hatte.
Nicht einmal die Nebenklage konnte an diesem Fahrplan etwas ändern. Der Rechtsanwalt Holger Matt, der die Familie Lübcke vertritt, hat bis zuletzt seine Gründe dafür dargelegt, dass Stephan Ernst in der Mordnacht nicht alleine war, dass der Kamerad Markus Hartmann als Mittäter gehandelt hat:
„Diese Quintessenz seines Plädoyers wiederholt Matt in seinem gut fünfstündigen Vortrag mehrfach. Markus H. war dabei, als Stephan Ernst den Abzug betätigte, so seine Überzeugung. Er näherte sich Lübcke von vorne, sprach ihn an, sah zu wie Ernst ihn mit der Waffe bedrohte und den CDU-Politiker in den Stuhl zurück drückte, als dieser aufzustehen versuchte. Markus H. hat nicht geschossen und doch war er Mittäter bei diesem Attentat.“
Man stelle sich dieselbe Ermittlungsarbeit, dieselbe Gerichtsverhandlung, dieselbe Berichterstattung vor, wenn der Regierungspräsident Walter Lübcke von polizeibekannten Antifaschisten, von einer RAF 2.0 ermordet worden wäre. Dann hätte es keine Einzeltäter gegeben, keine Verdächtigen, die zur rechten Zeit vom „Schild“ des Geheimdienstes gerutscht wären. Dann wäre es selbstverständlich gewesen, die Verdächtigen wegen Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (129a) anzuklagen. Dann hätte man sich diesen Paragrafen zunutze gemacht, der einen gewaltigen „Vorteil“ aufweist: Man muss den einzelnen Angeklagten nicht eine direkte Beteiligung an einer Tat nachweisen, sondern nur beweisen, dass sie eine „Willensgemeinschaft“ gebildet haben. Das nennt man Willensstrafrecht im Gegensatz zum Tatstrafrecht.
Warum kam diese „Allzweckwaffe“ nicht zur Anwendung? Warum nutzte man nicht alle Möglichkeiten des Strafrechts, wie es gegen Linke üblich ist?
Wenn man ausschließt, dass das Gericht die rassischen Gesinnungen der Neonazis teilt, wenn man davon ausgeht, dass alle Beteiligten die Möglichkeiten des Strafgesetzbuches kennen, dann bleibt nur noch der pure Zufall … oder ein Schutzinteresse des Staates, das weit über die Person Markus Hartmann hinausweist.
Das Urteil deckt keine Tat auf, sondern schützt Zusammenhänge, die nicht „auffliegen“ dürfen
Der Nachweis ist ziemlich leicht erbracht. Während im Gerichtssaal monatelang die Einzeltäterthese verteidigt wird, passiert „draußen“ etwas völlig anderes.
Dort kommt all das zusammen, was im Prozess nicht zur Sprache kommen darf, was nicht ‚zur Sache‘ gehören soll, was die Einzeltäterthese, die Krücke von der privat stattgefundenen Re-Radikalisierung des Mörders Stephan Ernst in Luft auflösen würde.
Die Ermittlungen bei den neun Morden an Migranten (die man erst 2011/12 dem NSU zugeordnet hatte) hatten einen neonazistischen Hintergrund geradezu vorsätzlich ausgeschlossen. Die Pannen, das Behördenversagen, die rassistischen Gesinnungen auf Seiten der Ermittler wurden geduldet oder gar begrüßt: Es ging ja nur um Opfer im „Ausländermilieu“.
Erst der Mord an Walter Lübcke zwang die Ermittlungen, sich den folgenden Fragen zu stellen: Gibt es ein neonazistisches Potenzial, das eben nicht nur „linke Zecken“, Migrantinnen und Migranten bedroht oder gar ermordet, sondern auch jene aus der „Mitte“ angreift, die nicht rechts genug agieren, wie der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke? Gibt es ein neonazistisches Potenzial und eine Strategie, die auch vor dem „System“ und den „Systemparteien“ nicht Halt macht?
Plötzlich, geradezu schlagartig wurde möglich, was jahrelang, jahrzehntelang nicht gelingen wollte. Man deckte auf, man stellte Zusammenhänge her, man ermittelte, man schlug zu …
Und was man seit Jahrzehnten geübt und einstudiert als einzelne „schwarze Schafe“ ausmachte, Polizisten mit rassistischer und neofaschistischer Gesinnung, ist ganz plötzlich ein systemisches Problem. Mittlerweile kann selbst ein CDU-Innenminister in Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, nicht umhin, die These von den „Einzelfällen" in der Polizei zu widerrufen. Dort hatten und haben sich Dutzende Polizeibeamte in einem „Chat“ zusammengeschlossen, in dem rassistisches und postfaschistisches Gedankengut gemeinsam gepflegt wurde/wird. Das kam durch einen Zufall heraus. Was wäre, wenn man systematisch nach solchen Zusammenschlüssen suchen würde?
Der Vorwurf der Beihilfe ist noch lange nicht vom Tisch
Der Prozess in Frankfurt, der nun zu Ende gegangen ist, hat all dies ausgeblendet, geleugnet und vertuscht. Und das hat sicherlich sehr gute Gründe, denn es geht höchstwahrscheinlich im Fall Lübcke vor allem darum, „Staatsgeheimnisse“ zu wahren, deren Schutz der ehemalige Vize-Präsident des Verfassungsschutzes Klaus-Dieter Fritsche bereits im NSU-Komplex angeordnet hatte:
„Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren.“ (2012 vor dem PUA in Berlin)
Dazu zählen ganz zentrale Fragen, denen man im Prozess nicht nachgegangen ist:
Gibt es unterschlagene oder „unausgewertet“ gebliebene Spuren, die vom Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 zu dem Mord an Walter Lübcke 2019 führen?
Haben die Schutz- und Vertuschungsmaßnahmen für den V-Mann-Führer Andreas Temme in Kassel (der am Tatort 2006 anwesend war) dazu beigetragen, dass Neonazis rund um Kassel unbehelligt, gar geschützt wurden?
Wenn der Mord in Kassel 2006 nicht (alleine) von den beiden NSU-Tätern ausgeübt wurde, dann stellt sich die Frage, ob diese zum engen und vertrauten Umfeld gehören, die zu Stephan Ernst und Markus Hartmann führen (würden).
Was würden die für ursprünglich 120 Jahre geheimgehaltenen Ermittlungsakten an Erkenntnissen zutage fördern, die zur Aufklärung des Mordes an Walter Lübcke beitragen können?
Könnte man, müsste man von Beihilfe sprechen, wenn sich bewahrheiten würde, dass Stephan Ernst 2018 auf einem geheimen Combat-18-Treffen dabei war und dies der Verfassungsschutz sehr wohl wusste, dass der Neonazi Stephan Ernst also gar nicht „vom Schirm“ gerutscht ist?
All das würde für einen neuen Prozess reichen.“
https://www.nachdenkseiten.de/?p=69329
Im Artikel von Wolf Wetzel gibt es weitere Links zum Prozess.
Über Nacht berühmt
Berühmt wurde Walter Lübcke im ganzen Land durch folgende Sätze im Oktober 2015:
Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.
Hier das Video dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=KdnLSC2hy9E&t=2s
In der Hitze des Gefechtes, vor allem, wenn mensch dauernd in seiner Rede unterbrochen und gestört wird, kann es schon mal vorkommen, dass mensch sich zu etwas hinreissen lässt, das er später dann nicht mehr so gut findet.
Was sagte Walter Lübcke danach?
Peter Ketteritzsch führte das Interview:
„Über 800 Menschen hatten am Mittwoch die Bürgerversammlung in Lohfelden besucht. Die Erstaufnahme-Unterkunft des Landes Hessen im ehemaligen Hornbach-Gartenmarkt stand im Fokus. Nicht immer ging es sachlich zu. Regierungspräsident Lübcke wurde mehrfach durch Störrufe in seinem Vortrag unterbrochen. Sie schürten Ängste gegenüber Flüchtlingen. Als Reaktion äußerte Lübcke: "Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen", sagte er.
Viele Menschen haben den Eindruck, Sie wollten ihnen in der Flüchtlingsdebatte den Mund verbieten. Sollen tatsächlich alle gehen, die mit „Wir schaffen das“ nicht einverstanden sind?
Walter Lübcke: Ich weiß nicht, wie dieser Eindruck entstanden ist, ich will niemandem den Mund verbieten. Jedenfalls: Wer an dem Abend im Bürgerhaus Lohfelden dabei war, konnte wahrnehmen, dass ich mich zu jeder Frage um ernsthafte Antworten bemüht habe. Es gab etwa zu gleichen Teilen Zustimmung und Ablehnung. Manchmal bin ich vielleicht nicht gehört worden, weil ich vielfach unterbrochen wurde und es laute Beschimpfungen gab. Ich habe mehrfach gesagt, wie wichtig es mir ist, die Ängste derjenigen kennen und verstehen zu lernen, die einer Flüchtlingsunterkunft in ihrer Stadt und Gemeinde skeptisch und ablehnend gegenüberstehen. Meine Aussage war an jene gerichtet, die durch Zwischenrufe ihre Verachtung unseres Staates artikuliert oder diesen Schmähungen applaudiert haben.
Wie ist es zu der Aussage gekommen? Anwesende sagen, Sie seien von Störern provoziert worden.
Walter Lübcke: Unser Zusammenleben beruht auf christlichen Werten. Damit eng verbunden sind die Sorge, die Verantwortung und die Hilfe für Menschen in Not. An diese christlichen Kernbegriffe hatte ich erinnert, als ich immer wieder durch Zwischenrufe wie „Scheiß Staat!“ und durch hämische Bemerkungen unterbrochen wurde. Ich wollte diese Zwischenrufer darauf hinweisen, dass in diesem Land für jeden und für jede, die diese Werte und die Konsequenzen aus unseren Werten so sehr ablehnen und verachten, die Freiheit besteht, es zu verlassen; im Gegensatz zu solchen Ländern, aus denen Menschen nach Deutschland fliehen, weil sie diese Freiheit dort nicht haben.
Halten Sie an der Aussage fest?
Walter Lübcke: Ich habe gerade ausführlich erklärt, wie diese Äußerung zustande kam. Und weil ich sie immer noch als eindeutig im Sinne der Vermittlung unserer Werte sehe und insofern als sie sich an diese Zwischenrufer richtete, bleibe ich auch dabei. Ich habe auch die aggressive Stimmung angedeutet, die mir zu diesem Zeitpunkt der Diskussion entgegenschlug. Wo die Wellen so hoch schlagen, geht die Chance auf gutes Zuhören als erste über Bord.
In zahlreichen Stellungnahmen, darunter auch im Internet auf HNA.de, fordern Bürger Ihren Rücktritt als Regierungspräsident. Wie reagieren Sie darauf?
Walter Lübcke: Regierungspräsidenten können nicht zurücktreten, weil sie vom Ministerpräsidenten eingesetzt und abberufen oder entlassen werden.“
Auch, wenn er sein Verhalten erklärt hat – das Video war schon im Umlauf und es fühlten sich nicht nur die Störer im Saal angesprochen, wie sich auch schon im Saal die Nicht-Störer sich über Walter Lübckes Sätze ärgerten.
Was hier fehlt, ist so etwas wie „tut mir Leid, ich habe mich provozieren lassen; ich habe Verständnis für Skeptiker, diese waren nicht gemeint, lasst uns gemeinsam die Situation meistern; wir schaffen das“.
Walter Lübcke mag Großes und Gutes getan haben, aber an der einen, wichtigsten Stelle in seinem politischen Leben hat er eine sehr schlechte Figur abgegeben. Wenn es um Fragen wie gesellschaftlichen Zusammenhalt, das demokratische Miteinander und einen von gegenseitigem Respekt getragenen politischen Diskurs geht, ist er denkbar ungeeignet.
Warum sich nicht nur „Rechte“ und „Pack“ über die damalige Flüchtlings-Situation geärgert haben, siehe auch http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/186-kater-vor-der-tuer.html .
Walter-Lübcke-Demokratie-Preis
„Der Walter-Lübcke-Demokratie-Preis soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das demokratische Miteinander und einen von gegenseitigem Respekt getragenen politischen Diskurs stärken und künftig in der Regel alle zwei Jahre vom Hessischen Ministerpräsidenten verliehen werden. Er kann aber auch jährlich und mehrfach im Jahr von Kabinettsmitgliedern ausgehändigt werden. Preisträgerinnen und Preisträger können einzelne Persönlichkeiten, Vereine, Stiftungen oder Institutionen sein, die die Werte der demokratischen Grundordnung vorleben und verteidigen.“
Oje, oje.
Und wer sind die ersten Preisträger?
„Robert Erkan, der sich sehr bei der Betreuung der Angehörigen der Opfer des Anschlags von Hanau engagiert hat, die Journalistin Dunja Hayali und das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus und Rassismus – für demokratische Kultur in Hessen e.V. sind die erstmaligen Preisträgerinnen und Preisträger des von der Hessischen Landesregierung vergebenen Walter-Lübcke-Demokratie-Preises.
„In Erinnerung an den am 1. Juni 2019 ermordeten Politiker werden mit dem Preis Menschen geehrt, die sich in besonderer Weise für die Werte der Demokratie engagieren, so wie Dr. Walter Lübcke dies ein Leben lang getan hat. Unsere drei Preisträgerinnen und Preisträger setzen sich herausragend und eindrucksvoll für die Demokratie ein“, erklärte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier am Montag. „Alle Preisträgerinnen und Preisträger eint ihr Einsatz für Freiheit, Respekt und Toleranz. Sie machen sich für ein funktionierendes Miteinander in der Gesellschaft und die Bewahrung unserer demokratischen Werte stark“, so Bouffier. Die Preisverleihung wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.“
Es gibt genug Gräben in Deutschland. Bei allem Respekt: Wer Dunja Hayali, die für viele Menschen eine Reizfigur ist, so einen Preis vergibt, der schüttet keine Gräben zu, sondern reisst diese erst recht auf.
Sie kapieren es einfach nicht.
Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm
Das Böse verlachen
- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -
23. Jänner - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
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Das Wilde Schaf, Episode 10
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HallMack Kurznachrichten 26/01
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HallMack Kurznachrichten 27/01
https://www.frei3.de/article/f3c87edb-71d4-4c36-9af1-eecaa6ca0c2d
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https://www.frei3.de/article/155093fc-f19a-4fb0-8614-52ab676e094f