https://www.youtube.com/watch?v=8KSTEAJ5P0M
„Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte: (1) Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt (§ 11 Absatz 3), der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden, unbefugt zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
Wer sich an verschärfte morgendliche Haus-Durchsuchungen wg. „Schwachkopf“ erinnert fühlt, wird richtig liegen, siehe unter anderem https://www.ansichten-eines-regenwurms.de/index.php/1399-schwachkopf und https://www.ansichten-eines-regenwurms.de/index.php/1447-schwachkoepfe-allueberall
Es ist immer dasselbe Muster:
1. Gesetz zum Schaden der Menschen soll beschlossen werden
2. Es gibt einen konstruierten oder tatsächlichen Fall, der passend zum künftigen Gesetz passt
3. Im Zusammenspiel mit Medien, Politik und einflussreichen Kräften im Hintergrund wird dieser eine Fall massiv hochgejazzt
4. Die Besser-Verdienenden kommen aus ihren Villen herausgekrochen und empören sich, worüber medial groß berichtet wird
5. Neues Gesetz wird beschlossen, obwohl es mit diesem einen Empörungs-Fall bei näherem Hinsehen gar nichts zu tun hat
Selten waren diese Mechanismen so deutlich zu sehen wie beim neuen Gesetz, welches die Meinungs-Freiheit weiter verschärfen soll.
Pornos mit dem Gesicht von Collien Fernandes?
Erstmal etwas Satire:
https://www.youtube.com/watch?v=uafyxeMJ6lE
Jetzt aber ernsthaft.
Borris Brandt ab der 14. Minute: „Die Staatsanwaltschaft hat dann zu ihr gesagt, ‚pass auf, wenn das denn so ist, dass anonyme Menschen das machen, dann zeig uns doch mal bitte diese Fotos, Deepfakes, diese ganzen fürchterlichen Verbrechen, die gegen deine Persönlichkeit im Internet gewalttätig verübt worden sind‘.
Daraufhin hat sie nichts geliefert und zwar nichts im Sinne von nichts. Nichts, es gibt nichts. Und daraufhin hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren oder diesen ganzen Prozess sozusagen nicht eingestellt, sondern sie hat ihn vorübergehend ruhen lassen, weil ja nichts mehr gekommen ist.
Dann haben diese beiden Herrschaften zusammen noch ein paar Werbespots gedreht und ähnliche Sachen zusammen gemacht und waren in verschiedenen Talkshows und haben irgendwelche Filmprojekte realisiert. Alles lief ganz normal weiter.
Parallel ist folgendes passiert. Collien Fernandes ist mit HateAid gerne zusammen, hat das ja auch öfter demonstriert. Und die hat dann gemeinsam mit HateAid überlegt, wie können wir diese furchtbare Geschichte, das Deepfake, dass man also heute in der Lage ist, einen Körper zu nehmen und den nackt darzustellen, obwohl er gar nicht nackt war oder bzw. diese Köpfe auf Körper drauf zu montieren, Pornofilme zu verteilen und so weiter.
Das haben die sich richtig groß gerechnet, haben da eine Kampagne sozusagen draus gemacht und überraschend - und das ist das Irre - sie haben dann Medienpartner gesucht; anscheinend haben sie relativ lange dafür gebraucht, Medienpartner zu finden, haben dann im Spiegel einen gefunden und haben dann gemeinsam mit dem Spiegel, also HateAid, der Spiegel und jetzt kommt's, da weiß ich nämlich einiges von den Geschichten, einigen Prominenten, die angerufen worden sind von HateAid, nicht von Frau Hodenberg, sondern von irgendwelchen Mitarbeitern, die gesagt haben, sie sind von HateAid und gesagt haben, ja, ‚wäret ihr bereit auf der Seite von Colin Fernandes, da ist eine schlimme Sache passiert. Der Täter ist jetzt bekannt‘. Es wurde nie Ulmen genannt, aber es wurde immerhin gesagt, es ist jetzt bekannt. ‚Würdet ihr euch kommitten, würdet ihr zu ihr stehen‘ sozusagen.
So, da wird das Ganze komplett durchkomponiert und immer noch war die Rede von Deepfakes, von Pornfotos, die von ihr versendet worden sind. Jetzt das Erschütternde im Prinzip Stand heute. Erstens, es gibt keine Deepfake-Filme mit ihr.
Was wohl ist? Christian Ulman hat … folgendes gemacht. Er hat wohl Filme, Pornofilmchen, die frei verfügbar sind im Internet, wo eine vielleicht indisch aussehende Frau, die vielleicht mit seiner Frau zu vergleichen ist, drin ist, die hat er geschickt an Menschen aus dem Umfeld von Collien Fernandes. Und zwar nachdem er mit diesen Menschen schon ein bisschen gechattet hat und die ein bisschen geteast hat und sie ein bisschen scharf gemacht hat auf seine Frau.
Sein Fetisch ist sozusagen, ich mache andere scharf auf meine Frau und führe dann und tue dann so, als wäre ich meine Frau und führe mit denen erotische Gespräche und versende Pornobilder. Da war aber nirgendwo Collienes Gesicht drauf. Es hat mit Collien Fernandes gar nichts zu tun gehabt.
Was es gibt es und das habe ich selber gesehen, das ist zwei, drei Jahre her. Es gibt tatsächlich so ein Bildchen, so ein sexy Bildchen, wo ihr Kopf drauf ist, wo sie ganz nackt ist. Das ist rausgekommen irgendwann zu der Zeit, wo sie - und sie hat ja verschiedene sexy Fotos von sich gemacht in allen möglichen Magazinen - und da hat irgendjemand war angestrengt darüber, dass man anscheinend niemals ihre blanken Brüste sieht …
Und daraufhin gibt es tatsächlich, das stimmt und das habe ich selber gesehen und das wurde auch verschickt oder rumgereicht oder gezeigt, dass es so Bilder gab, wo Collien Fernandes als Gesicht tatsächlich zu sehen war mit einem nackten Körper. That's it …
Nein, das war manipuliert. Das war ein Bild. Also sie hat sie hat ästhetische sexy Fotos von sich gemacht öfter … Aber Fakt ist, irgendjemand hat tatsächlich ein, also eine Frau, das war ein Bild, wo eine Frau war mit sehr starker Behaarung zwischen den Beinen, breitbeinig da saß und auch der Kopf war der Kopf von Colin Fernandez … Ja, drauf montiert, und kein Mensch nimmt das ernst.
Und wenn mir das jemand, also wenn ich ein Mail krieg von Collien Fernandes, wo steht: "Hey und wir haben uns noch lange nicht gesehen und wie geht's dir denn so?" Und ich antworte: "Ja, mir geht‘s super. Was ist denn mit dir los?" Und dann sagt sie: "Ach, ich mache gerade sexy Fotos und dann wollte ich dir gerne mal eins schicken." Jeder Vollposten merkt, dass das kein echtes Foto war. Ich hab‘, wie gesagt, die anderen nicht gesehen, aber das Foto kenne ich und das ging auch in der Branche rum und das war kein Deepfake, das war ein Dummfake.“
https://www.youtube.com/watch?v=f7kDLRZpjo4
Es gibt die notwendigen Gesetze
Carsten Brennecke: „Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Geschichte im renommierten Magazin meldete sich SPD-Justizministerin Hubig mit einem Vorschlag dramatischer Verschärfungen des deutschen Strafrechts. Private Fotomontagehandlungen ohne jede Verbreitungsabsicht sollen danach mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Tatsächlich sind die gegenüber Christian Ulmen geäußerten Verdachtsmomente, nämlich das Verbreiten sexuell konnotierter Deepfakes, als öffentliche Verleumdung bereits jetzt mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Es gibt hier also keine Strafbarkeitslücken, sondern diese sind konstruiert.
Ebenfalls zeitgleich mit dem Spiegel-Bericht melden sich verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die ebenfalls Strafrechtsverschärfungen fordern, zum Teil auch dramatische Verschärfungen in anderen Bereichen, nämlich mit der Forderung nach einer Klarnamenpflicht im Internet.“
Koordinierte Kampagne zwischen HateAid, „Spiegel“ und Regierung
Paul Clemente: „Neben einer Sturmflut aus Solidaritäts- und Wutbekundung erschien manchen Alternativ-Medien der Zeitpunkt des Skandals suspekt. Der passte einfach zu gut: Schließlich werben die NGO HateAid und Justizministerin Stefanie Hubig für ein Verbot rufschädigender Deepfakes. Und ausgerechnet in dieser Zeitspanne kommt ein Paradebeispiel ins mediale Spotlight? Natürlich wurde jede Witterung von Absicht als „Verschwörungstheorie“ gebrandmarkt. Anderseits: Wie viele Verschwörungstheorien erweisen sich als wahr!
Auch Talk-Masterin Anne Will bemerkte das perfekte Timing. Also befragte sie in ihrem Podcast die „Spiegel“-Autorin Juliane Löffler über den Zeitpunkt der Veröffentlichung: Warum hatte das Wochenmagazin die Anschuldigungen von Frau Fernandes ausgerechnet jetzt publiziert? Löffler antwortete, es habe „zwei konkrete Anlässe“ gegeben. Erstens: Nach Fernandes Anzeige habe Spanien die Vorermittlungen eingeleitet. Zweitens – und jetzt kommt’s -
„wir wussten, dass Stefanie Hubig ein digitales Gewaltschutzgesetz plant – das hatte sie auch schon angekündigt – und es natürlich dadurch diese politische Dimension gab.“
Na, wenn das keine Absprache ist. Oder propagandistische Unterstützung der Politik.
Diese Taktik fuhr auch HateAid-Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg. Die gestand inzwischen, sie sei schon seit Monaten über die Vorwürfe gegenüber Christian Ulmen informiert. Also noch vor dem Spiegel. Damit erweist der Skandal als Resultat eines Teamworks: Die Leute sollen mittels Schock, durch Mitleid mit Frau Fernandes ihre Vorbehalte vergessen. Sie sollen glauben: Das Gesetz zur Strafbarkeit von Deepfakes werde solche Demütigungen künftig verhindern. Folglich gilt jegliches Zögern, jeder Einwand gegen die Kriminalisierung von Deepfake als Beleg für strukturellen Frauenhass.
Leider droht das ersehnte Gesetz nicht nur im Falle von Porno-Deepfake mit krassen Strafen. Ebenso justiziabel würde auch die Verbreitung von KI-generiertem Bildmaterial, das eine „erhebliche Ansehensschädigung“ bestimmter Personen erzeugt oder „nicht mehr als sozial hinnehmbar“ gilt. Schon jetzt zerren Politiker harmloseste Satiren als „Majestätsbeleidigung“ vors Gericht. Gestern Abend befragte ARD-Moderatorin Caren Miosga die Justizministerin Hubig zur Bedeutung künftiger Deepfake-Gesetze für Kunst und Satire. Nein, versicherte Hubig, politische Meinungsfreiheit, Kunst und Satire seien nicht betroffen... Okay, warten wir’s ab.“
https://apolut.net/fernandes-vs-ulmen-das-perfekte-timing-von-paul-clemente/
Carsten Brennecke: „Ganz Deutschland ist in heller Aufregung: Der Spiegel-Bericht vom 21. März 2026 „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ hat bei Lesern, Medien und Politikern den Eindruck hinterlassen, Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes verdächtige ihn, sexualisierte Deepfakes erstellt und verbreitet zu haben – also Fotomontagen, bei denen ihr Gesicht so in pornografische Inhalte hineinretuschiert worden sei, dass der Eindruck entsteht, sie selbst sei in diesen Szenen zu sehen.
Der Bericht wirft Fragen auf. Darunter, ob Christian Ulmen und die deutsche Öffentlichkeit Opfer einer irreführenden Spiegel-Inszenierung geworden sind? Und in welchem Licht erscheinen die damit begründeten Strafrechtsverschärfungen? …
Doch die durch den Spiegel nach dem Leserverständnis erzählte Geschichte, Fernandes verdächtige Christian Ulmen der Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes, bekommt Risse: Ist die Geschichte dramatisch aufgebauscht? Sind Ulmen und die Öffentlichkeit Opfer einer irreführenden Inszenierung in der Tradition der Correctiv-Legende zum Potsdam-Treffen?
Unabhängig davon, dass Christian Ulmen sämtliche Vorwürfe von Beginn an bestritten hat, wirft die Darstellung des Spiegel Fragen auf:
Wenn man sich den Bericht genau ansieht, dann wird deutlich: Bei genauer Betrachtung ist keinesfalls klar, dass Collien Fernandes gegen Christian Ulmen überhaupt den Verdacht geäußert hat, dass dieser sexuell konnotierte Deepfakes von Fernandes hergestellt und verbreitet hat. Es scheint vielmehr so zu sein, dass das Magazin in seinem Bericht lediglich durch geschickte Insinuierungen und wolkige Wertungen beim Leser den Eindruck erweckt hat, dass Fernandes gegen Ulmen solche Verdachtsmomente äußere, sich das Magazin aber am Ende tatsächlich darauf zurückziehen könnte, man habe solches als Tatsache gar nicht berichtet.
Das weltweit bekannte Nachrichtenmagazin berichtet über verschiedene Verdachtsmomente, nämlich darüber, Ulmen könne sich mit Männern zum Telefonsex verabredet haben, dabei vorgegeben haben, er sei seine Frau (verstellte Stimme), und er könne pornografische Bilder und Videos verschickt haben, in denen Frauen auftreten, die Fernandes täuschend ähnlich sehen sollen. Auf der anderen Seite enthält der Spiegel-Bericht die momentan zur Begründung von Strafrechtsverschärfungen diskutierten dramatischen Vorwürfe der Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes.
Zwar haben die Leser den Bericht so verstanden, dass Fernandes Ulmen verdächtigt, auch sexuelle Deepfakes hergestellt und verbreitet zu haben. Auch die Medien und zahlreiche Politiker haben dies so verstanden und die Verdachtsmomente entsprechend weiterverbreitet.
Schaut man sich die Spiegel-Geschichte ganz genau an, dann behauptet der Bericht gar nicht, dass Fernandes Ulmen auch bezüglich der Herstellung von Deepfakes verdächtigt: Interessant ist, dass es in der Passage, in der von angeblichen Bekenntnissen Ulmens die Rede ist, nur darum geht, dass er angeblich Fakeprofile, das Chatten mit Männern und das Versenden von Videos auf frei zugänglichen Pornoseiten beschrieben habe. In den Teilen der Spiegel-Berichterstattung, in denen konkrete Verdachtsmomente zu Ulmen formuliert werden und in denen angebliche konkrete Eingeständnisse berichtet werden, ist von der Herstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes gar keine Rede!
Umgekehrt bringt der Spiegel in der nachstehenden Passage versteckt zum Ausdruck, dass Ulmen die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes bestreitet:
Er habe, schrieb er, in den vergangenen zehn Jahren „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt: Immer wieder habe er auf den Namen seiner Frau Fakeprofile auf sozialen Medien angemeldet, über die Accounts habe er mit Männern gechattet, geflirtet, „bis hin zum Sex-Talk“. Er habe den Gesprächspartnern Videos geschickt, die auf frei zugänglichen Pornoseiten erhältlich gewesen seien und deren Protagonistinnen seiner Frau ähnlich gesehen hätten. Man muss das wohl so verstehen, dass er solche Videos aber nicht selbst erstellt hat.
Wurden Leser, Medien und Politiker durch eine Kampagne in die Irre geführt? Fakt ist, dass Leser und Medien den Spiegel-Bericht nachweislich so verstanden haben, als habe Fernandes den Verdacht geäußert, es sei Christian Ulmen gewesen, der pornografische Deepfakes hergestellt und verbreitet habe. Das lässt sich durch die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachweisen, der die Vorwürfe exakt in diese Richtung formulierte:
Die „Tagesschau“ berichtet am 20. März 2026: „Die Schauspielerin Collien Fernandes hat schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erhoben. (…) Der Moderator (…) soll jahrelang im Internet Fake-Profile seiner Frau erstellt und Deepfake-Pornos verbreitet haben.“
Der Deutschlandfunk berichtet am 20. März 2026: „Deepfake – nach Collien Fernandes’ Vorwürfen gegen Ex-Mann Christian Ulmen. (…) Anlass für die Äußerungen der Justizministerin ist ein Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel über Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Von ihr waren jahrelang solche mit Künstlicher Intelligenz erzeugte Bilder im Umlauf. Fernandes beschuldigt Ulmen (…)“.
Auch der WDR hat den Spiegel-Bericht wohl so verstanden, dass Ulmen wegen der Anfertigung und Verbreitung pornografischer Deepfakes verdächtigt werde. So berichtet der Sender am 22. März 2026: „Pornografische Fake-Fotos und -Videos, die täuschend echt aussehen, kursieren im Internet. (…) Wer dahintersteckt, wusste Fernandes lange Zeit nicht, wie sie kürzlich dem Nachrichtenmagazin Spiegel erzählte. Inzwischen steht für sie der Verantwortliche fest: Sie beschuldigt ihren Ex-Ehemann Christian Ulmen.“
Während Leser und Medien glauben, Fernandes verdächtige Ulmen der Herstellung und Verbreitung pornografischer Deepfakes, und die Medien, insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dies vorschnell als Verdacht weiterverbreiten, scheint es bei näherer Betrachtung des Spiegel-Artikels so zu sein, dass weder Fernandes noch der Spiegel gegen Christian Ulmen den Vorwurf der Herstellung und Verbreitung von Deepfakes erheben.
Die Geschichte des Spiegel wird somit aufbauschend inszenierend erzählt und sie erweckt zulasten von Ulmen einen falschen Eindruck: dass er durch seine Ex-Frau wegen der Herstellung und Verbreitung von Deepfakes verdächtigt werde. Tatsächlich steht dies im Spiegel-Bericht nicht als Tatsache.
Woran erinnert uns diese Inszenierung? Diese Inszenierung erinnert an die Correctiv-Kampagne mit der falschen Legende zum Potsdam-Treffen im Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“. Dort hatte Correctiv durch wolkige Insinuierungen den falschen Eindruck erweckt, in Potsdam sei tatsächlich ein Plan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern besprochen worden. Gerade wurde diese von Teilnehmern des Treffens als Falschbehauptung angegriffene Kernaussage ebenso wie andere Kernaussagen des Correctiv-Berichts durch das Landgericht Berlin verboten.
Handwerklich ähneln sich die Komposition des Spiegel-Artikels und die dramatisierend irreführende Darstellung des Correctiv-Berichts: Im länglichen Spiegel-Bericht wird überwiegend mit Bildern, Insinuierungen und Wertungen gearbeitet, hinzu kommen gezielte Vergleiche mit besonders schwerwiegenden Fällen, um beim Leser den Eindruck zu erwecken, es handele sich um vergleichbare Sachverhalte.
Zur Erinnerung: Correctiv hatte das, was in Potsdam geschehen ist, ausdrücklich in die Nähe der Wannseekonferenz gestellt. Der Spiegel arbeitet damit, dass er ausdrücklich einen Vergleich zur echten mehrfachen Vergewaltigung im aufsehenerregenden Fall Pelicot zieht. All dies erreicht dasselbe Ziel: Ein Sachverhalt wird aufgebauscht.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Spiegel und Medien? Sowohl dem Spiegel als auch den Medien, die unter Berufung auf die Geschichte fälschlich berichteten, Fernandes habe Ulmen dahingehend verdächtigt, dass er pornografische Deepfakes hergestellt und verbreitet habe, droht nun dasselbe Schicksal wie Correctiv und den Medien des überwiegend öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die auf die Correctiv-Geschichte hereingefallen sind:
Medien, die unter Berufung auf den Spiegel berichten, Fernandes habe Ulmen wegen der Herstellung und Verbreitung von Deepfakes verdächtigt, berichten falsch, und ihnen droht ein gerichtliches Verbot der Verbreitung der falschen Tatsachenbehauptungen. Also dasselbe Schicksal, das der „Tagesschau“ (NDR), dem ZDF („heute-journal“), dem SWR und anderen Medien zuteil wurde, nachdem sie durch Correctiv in die Irre geführt Falschbehauptungen zu angeblichen Ausweisungsplänen deutscher Staatsbürger verbreitet haben.
Und was ist mit dem renommierten Nachrichtenmagazin? Auch diesem droht ein presserechtlicher Super-GAU: Denn wenn Gerichte zu der Überzeugung kommen, dass der Leser den Spiegel-Bericht so verstehen kann, dass Fernandes Ulmen verdächtigt hat, pornografische Deepfakes hergestellt und verbreitet zu haben – obwohl seine Ehefrau solche Verdächtigungen gar nicht explizit geäußert hat –, dann ist die Kernaussage des Spiegel-Artikels falsch. Auch dem Spiegel droht dann ein Verbot wesentlicher Teile seiner Berichterstattung.
Natürlich ist die Anfertigung pornografischer Deepfakes und unser gesellschaftlicher sowie strafrechtlicher Umgang damit ein wichtiges Thema. Spiegel und auch andere Medien erweisen diesem Thema aber einen Bärendienst, wenn durch eine manipulative Berichterstattung falsche Eindrücke zu den gegen Ulmen formulierten Verdachtsmomenten seiner Ehefrau verbreitet werden und wenn dies dann als Steigbügelhalter für strafrechtliche Verschärfungen ins Feld geführt wird, die bei näherer Betrachtung mangels existierender Strafbarkeitslücken gar nicht notwendig sind.“
Julian Reichelt: „Das sogenannte Nachrichtenmagazin Der Spiegel steht nun vor den rauchenden Trümmern eben jener Ulmen-Fernandes-Story. Die Geschichte, die von Ministerin Hubig nun rein zufällig instrumentalisiert wird, war nichts anderes als ein unmenschlicher Hoax, pure Polit-Propaganda für ein Zensurgesetz der Bundesregierung.
Eines der entlarvendsten Videos der deutschen Pressegeschichte zeigt die Spiegel-Aktivistin Juliane Löffler, wie sie offen zugibt, dass man die Titelgeschichte über Christian Ulmen zeitlich auf ein geplantes Gesetz von Justizministerin Stefanie Hubig abgestimmt hat. Publizistisches Sperrfeuer vom Sturmgeschütz der Bundesregierung:
Es ging dem Spiegel nie um die Fakten. Es ging dem Spiegel darum, Politik zu machen.
Inzwischen ist klar, dass an der Geschichte so gut wie nichts stimmt und die einzige Zeugin, Collien Fernandes, über die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen schlicht die Unwahrheit gesagt hat.
In der Redaktion des Spiegel herrscht, so hören wir von anständigen Kollegen dort, absolutes Entsetzen über Spiegel-Chefredakteur Dirk Kurbjuweit. Ein Spiegel-Reporter, der seit Jahren über Kriminalfälle recherchiert, sagt zu uns: „Nachdem Dirk Melanie (seine Stellvertreterin Melanie Amann) rausgemobbt hat, tut er alles dafür, um sich bei den Aktivistinnen in der Redaktion einzuschleimen. Er hat einen Menschen vernichtet. Ihm wäre es auch noch egal, wenn Ulmen sich am Ende aufhängt.“
Blicken wir zunächst auf den Trümmerhaufen der sogenannten Spiegel-Fakten:
Erstens, der Spiegel hat die komplette deutsche Medienlandschaft Glauben gemacht, Christian Ulmen hätte pornografische Deepfakes von seiner Frau, also super-realistische Fälschungen, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt werden, unter ihrem Namen an zahllose Männer verschickt …
Das alles wäre eine reine Boulevard-Geschichte, ein übler, aber irrelevanter Rosenkrieg für Bunte und Co, wenn damit nicht in engster Abstimmung zwischen Spiegel und Fernandes, Fernandes und der Politik, ein Gesetz durchgesetzt werden sollte, das uns alle betrifft. In dem Gesetz sollte jegliche „Herabwürdigung“ von Personen durch KI-generiertes Material mit Gefängnis bestraft werden. Nicht Deepfake-Pornografie von real existierenden Menschen, die natürlich verboten gehört, sondern jegliche Satire oder real anmutende Karikatur, durch die die Mächtigen sich gekränkt fühlen könnten. Das wäre nichts anderes als ein Amoklauf gegen die Meinungsfreiheit. Das ist das Ziel dieser Kampagne. Claas Relotius war ein hochbegabter Märchenerzähler des linken Zeitgeistes, aber seine Lügen richteten sich nicht gegen die Existenz von Menschen. Die Spiegel-Geschichte über Christian Ulmen hingegen ist geeignet, einen Menschen mit Falschbehauptungen in den Selbstmord zu treiben, was man selbst in der Spiegel-Redaktion befürchtet.
„Mehrere große Medienhäuser haben ihre Berichterstattung über die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen nachträglich korrigiert. Betroffen sind unter anderem Die Zeit, die Süddeutsche Zeitung, die Berliner Morgenpost und die WAZ. Unter den entsprechenden Artikeln wurden Transparenzhinweise ergänzt, in denen die Redaktionen einräumen, zuvor Formulierungen verwendet zu haben, die den Eindruck erweckten, Ulmen habe Deepfakes seiner Ex-Frau verbreitet. Diese Stellen wurden inzwischen korrigiert, berichtet Apollo News. Über die Richtigstellung bezüglich der Deepfake-Vorwürfe gegen Christian Ulmen sprach Fernandes exklusiv und erstmalig bei NIUS.
Hintergrund ist, dass Fernandes ihrem Ex-Mann laut den später präzisierten Darstellungen nicht ausdrücklich vorgeworfen hatte, Deepfakes von ihr veröffentlicht zu haben. Sie sprach vielmehr von pornografischen Aufnahmen, die ihr „täuschend ähnlich sehen“. Dass der Eindruck eines Deepfake-Vorwurfs dennoch entstehen konnte, dürfte auch mit der Einbettung in die Spiegel-Titelgeschichte zusammenhängen, in der es allgemein um KI-generiertes Material ging.
Die Zeit erläutert ihre Korrektur besonders ausführlich. In dem Hinweis heißt es: „In einer früheren Version dieses Textes haben wir geschrieben, dass Collien Fernandes ihrem Ex-Mann vorwirft, Deepfakes von ihr verbreitet zu haben. Das haben wir korrigiert.“ Außerdem stellt die Redaktion klar: „Fernandes hatte Ulmen im Spiegel nicht explizit vorgeworfen, Deepfakes von ihr verbreitet zu haben. Auf den Vorwurf, Ulmen habe Fakeprofile seiner damaligen Ehefrau erstellt und über diese mit anderen Männern gechattet, geht das Schreiben seines Anwalts nicht ein.“
Auch der ursprüngliche Wortlaut des Zeit-Textes wurde geändert. In der ersten Fassung vom 20. März hieß es noch: „Die Schauspielerin Collien Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Er soll über Jahre hinweg Deepfake-Pornos und Fakeprofile von ihr erstellt haben.“ In der späteren Version vom 30. März stand dann nur noch: „Er soll über Jahre hinweg Fakeprofile von ihr erstellt haben.“
Ähnliche Korrekturen nahm auch die Süddeutsche Zeitung vor. Bei Titeln der Funke Mediengruppe wurden ebenfalls Hinweise ergänzt, nachdem dort zuvor ein Zusammenhang hergestellt worden war, wonach Christian Ulmen sexuelle Deepfakes seiner Ex-Frau verbreitet habe. In den Korrekturvermerken heißt es dazu: „In einer früheren Version dieses Artikels wurde ein falscher Zusammenhang zwischen Deepfake-Pornos und der Anzeige gegen Christian Ulmen suggeriert. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.“
Selbst die Tagesschau änderte im Nachhinein ihre Berichterstattung. In der ursprünglichen 20-Uhr-Sendung vom 29. März war noch gesagt worden, Auslöser der Proteste gegen „digitale Gewalt“ seien die Vorwürfe von Collien Fernandes. Wörtlich hieß es dort: „Auslöser sind die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes. Ihr Ex-Mann Christian Ulmen habe solche Videos im Internet verbreitet. Ulmen bestreitet das.“ Diese Passage wurde später aus der Sendung entfernt.
Die ARD erklärte die nachträgliche Änderung mit einem eigenen Hinweis. Darin heißt es: „In einer früheren Version der Meldung zur Demonstration in München konnte der Eindruck entstehen, dass Frau Fernandes ihrem Ex-Mann vorwirft, manipulierte Videos im Internet zu verbreiten. Der Vorwurf von Fernandes lautet richtig: Ulmen soll jahrelang im Internet Fakeprofile erstellt und darüber hinaus pornografische Darstellungen verbreitet haben.“
https://nius.de/medien/mehrere-medien-korrigieren-ulmen-deepfake-berichterstattung
Jörn Claßen: „Der Spiegel hat mit seiner Titelgeschichte über die Vorwürfe der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Ehemann Christian Ulmen ein mediales Beben ausgelöst. Mittlerweile redet ganz Deutschland über den Fall. Darüber hinaus ist die politische Forderung zur Bekämpfung digitaler Gewalt in den Fokus gerückt.
Bei aller Unterstützung für dieses wichtige gesellschaftspolitische Thema und das berechtigte (auch öffentliche) Interesse an einer Aufklärung der schwerwiegenden Vorwürfe muss man doch daran erinnern, dass für Christian Ulmen im derzeitigen frühen Verfahrensstadium die Unschuldsvermutung gilt. Dieses Spannungsverhältnis führt zu der zentralen rechtlichen Frage, ob und wie Medien über Fall berichten dürfen.
In der Ausgangsberichterstattung des Spiegel geht es im Kern um eine Strafanzeige von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. Auf eine detaillierte Darstellung der Vorwürfe wird an dieser Stelle bewusst verzichtet, weil für den Verfasser nicht einsehbar ist, ob es einen Mindestbestand an Beweistatsachen für die Vorwürfe gibt. Über den Fall hinaus geht es in der Berichterstattung auch darum, wie ungeschützt Betroffene digitaler Gewalt sind – und wie sehr sexuelle Deepfakes Identität, Sicherheit und Würde zerstören können.
Christian Ulmen hat sich zu den Vorwürfen bislang öffentlich nicht persönlich geäußert. Seine Anwälte der Kanzlei Schertz Bergmann weisen die Vorwürfe aber als "unwahre Tatsachen" zurück und bezeichnen die Berichterstattung in großen Teilen als unzulässige Verdachtsberichterstattung. Sie haben rechtliche Schritte gegen den Spiegel angekündigt.
Demnach geht es um einen Verdacht, also einen bislang ungeklärten Vorwurf, sodass die Berichterstattung des Spiegel an den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung zu messen ist. Diese hat der BGH in seiner Rechtsprechung mehrfach thematisiert und dafür klare Voraussetzungen festgeschrieben.
Zunächst braucht es einen Mindestbestand an Beweistatsachen, d.h. eine handfeste belegbare Tatsachengrundlage für den Bericht. Substanzarme Verdachtsmomente reichen ebenso wenig wie das bloße Vorliegen einer Strafanzeige, die ohne jede Voraussetzung erstattet werden kann. Dem Betroffenen ist zudem vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, und diese Stellungnahme muss in der Berichterstattung sichtbar werden. Ferner muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Die Berichterstattung darf schließlich keine Vorverurteilung enthalten, d.h. sie darf nicht den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei bereits überführt. Journalistinnen und Journalisten müssen sich also eine professionelle Distanz zu den Vorwürfen wahren.
Die Anforderungen an diese Sorgfaltspflichten steigen mit der Schwere des Vorwurfs und der Breitenwirkung der Berichterstattung. Da in diesem Fall die Breitenwirkung erheblich und allein die Publizierung der Vorwürfe potenziell existenzzerstörend ist, wird der Spiegel in dem sich ankündigenden Rechtsstreit insbesondere zum Mindestbestand an Beweistatsachen sehr überzeugende, die Vorwürfe stützende Informationen vorlegen müssen.
Zur Recherche teilt das Magazin mit, man habe E-Mails und Chatnachrichten gesichtet, Menschen im Umfeld von Collien Fernandes befragt und eidesstattliche Versicherungen eingeholt. Diese Grundlage wird sich ein Gericht sehr genau anschauen. Hier wird die Musik der presserechtlichen Auseinandersetzung spielen.
Nach der Ausgangsberichterstattung fragen sich nun viele Journalistinnen und Journalisten, ob und in welcher Form sie die Verdachtsäußerungen des Spiegel übernehmen dürfen. Befreit zum Beispiel der Zusatz "Wie der Spiegel berichtet" von der eigenen Haftung? Oder stellt die Wiedergabe der Berichterstattung eines anderen Mediums nicht auch eine zulässige Tatsachenschilderung dar, weil das andere Medium nun einmal tatsächlich berichtet hat und der Vorgang somit in der Welt ist?
In beiden Fällen lautet die Antwort: Nein. Denn auch durch die distanzierte Schilderung wird letztlich der Verdacht weiterverbreitet. Er wird, egal in welcher Einkleidung, zwangsläufig immer mittransportiert. Würde man die Weiterverbreitung voraussetzungslos zulassen, dann wäre ein Betroffener nach einer ersten Berichterstattung schutzlos gegen eine ausgelöste Lawine von Folgeberichten. Zudem ist der Spiegel keine sogenannte privilegierte Quelle, wie Gerichte, Behörden oder große Nachrichtenagenturen, die laut Rechtsprechung besonders vertrauenswürdig sind.
Zumindest dann, wenn sie detailliert auf die Vorwürfe eingehen, greifen Medien selbst in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Sie sind dann verpflichtet, selbst einen Mindestbestand an Beweistatsachen zu recherchieren. Die bloße Berufung auf die Berichterstattung Dritter genügt diesen Sorgfaltsanforderungen nicht; eine ungeprüfte Übernahme ist daher mindestens mit dem Risiko behaftet, dass sich eine fehlende Tatsachengrundlage für den Ausgangsbericht auf Folgeberichte durchschlägt.
Auch die Stellungnahme des oder der Betroffenen aus dem Ausgangsbericht einfach zu übernehmen, reicht unter Umständen nicht. Denn hier besteht das Risiko, dass sich zwischenzeitlich die Sachlage ändert und die Person bei aktuelleren Presseanfragen inhaltlich anders geantwortet hätte. Die Folgeberichterstattung wäre dann aufgrund fehlender aktueller Anhörung rechtswidrig.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund haben sich offenbar einige Medien mit eigener (detaillierter) Berichterstattung zu den Vorwürfen zurückgehalten, obwohl das Thema in den sozialen Medien schnell dominierend war – einschließlich sämtlicher Rechtsverletzungen, die im Presserechtslehrbuch beschrieben werden. So berichtete die Nachrichtenagentur dpa, eine sogenannte privilegierte Quelle, sehr zurückhaltend. Sie verzichtete in ihrer Agenturmeldung offenbar bewusst auf eine Wiedergabe der Details aus der Spiegel-Berichterstattung. Laut dem NDR-Magazin Zapp teilte der dpa-Nachrichtenchef auf Anfrage mit, man habe durch eigene Recherche die Bedingungen für eine Verdachtsberichterstattung bislang nicht erfüllen und die konkreten Vorwürfe daher lediglich auf Basis des Spiegel-Berichts und ohne eigene Kenntnisse wiedergeben können. Das wäre, so der Nachrichtenchef, "mit einem erheblichen rechtlichen Risiko für dpa-Kunden verbunden" gewesen.
Dieses Vorgehen ist in presserechtlicher Sicht vorbildlich und rechtfertigt das besondere Vertrauen in die Nachrichtenagentur. Andere Medien haben dagegen vorschnell berichtet und dabei nicht einmal eine eigene Presseanfrage an Ulmen oder dessen Anwälte geschickt, was offensichtlich rechtswidrig ist. Vermutlich dürfte es sich für diese Medien aber durch die hohe Klickrate gerade zu Beginn einer Berichterstattungswelle rechnen, auch wenn später eine Abmahnung folgen sollte.
Mittlerweile haben sich auch Geschäftspartner, Freunde wie Benjamin von Stuckrad-Barre und Fahri Yardim und Prominente wie Oliver Pocher zu Wort gemeldet. Diese dürfen grundsätzlich frei ihre Meinung zu den Entwicklungen äußern und sich auch öffentlich von Ulmen distanzieren. Zudem kann für Privatpersonen unter bestimmten Umständen das sogenannte Laienprivileg gelten, wonach sie sich auf Berichte Dritter berufen dürfen, sofern diese unwidersprochen geblieben sind. Dies gilt wiederum nicht, wenn die Privatperson selbst journalistisch tätig wird oder – vergleichbar mit einem Blogger – über eine eigene mediale Reichweite verfügt. Dann korreliert mit der Reichweite eine besondere Verantwortung, die bei Verdachtslagen Zurückhaltung fordert. Jegliche Formen der Vorverurteilung sind zudem auch Privatpersonen untersagt. Wenn es zudem nachweisbar bzw. gerichtlich festgestellt keinen Mindestbestand an Beweistatsachen für die Vorwürfe gibt, dürfen auch Privatpersonen die Vorwürfe nicht weiterverbreiten.“
Am Ende muss man bei aller Sympathie für eine wirksame Bekämpfung digitaler Gewalt berücksichtigen, dass hier mit Christian Ulmen eine Person öffentlich am Pranger steht, für die die Unschuldsvermutung gilt. Die Vorwürfe werden – ob wahr oder falsch – für den Rest seines Lebens "hängen bleiben" (Semper aliquid haeret – Es bleibt immer etwas hängen). Insbesondere Medien, die sich mit der Thematik befassen, sollten dieses Spannungsfeld immer vor Augen haben.“
Mediale Vorbereitung
Ivan Rodionov: „Die Fernandes-Ulmen-Geschichte ist plötzlich überall. Dabei hat sie ein Jahr lang geschlummert. Bis sie als narrativer Aufhänger für die Klarnamenpflicht-Kampagne perfekt gepasst hat. Über „Zufälle“, Empörungsmanagement und politischen Doppelboden der Promi-Posse.“
https://www.youtube.com/watch?v=guOE5-qtmmg
Boris Reitschuster: „Wer dahinter nur spontane Empörung vermutet, unterschätzt den langen Vorlauf dieser Kampagne. Fernandes arbeitet bereits seit 2023 eng mit der steuerfinanzierten NGO HateAid zusammen – gemeinsam sammelte man Unterschriften für strengere Netzgesetze. HateAid-Mitgründerin Anna-Lena von Hodenberg räumte selbst ein, dass sie von den Vorwürfen gegen Ulmen schon „vor einigen Monaten“ wusste – also weit vor der Spiegel-Veröffentlichung. Die Organisation hatte bereits im August 2024 einen Forderungskatalog an Ministerien verschickt, der exakt die Gesetze fordert, die jetzt auf dem Tisch liegen. Nach Erscheinen des Spiegel-Artikels startete HateAid dann unter dem Hashtag #DerFeindImEigenenBett eine Social-Media-Offensive mit Behauptungen, die Fernandes selbst so nie erhoben hatte. Die zeitliche Choreografie spricht für sich: Freitag die Spiegel-Geschichte, Wochenende Demo am Brandenburger Tor mit HateAid-Chefin Josephine Ballon als Rednerin, Montag ein Zehn-Punkte-Plan von 250 Prominenten. Das ist keine spontane Zivilgesellschaft. Das ist eine Kampagne mit Drehbuch. Einem schmerzhaft bekannten.“
Julian Reichelt: „Aber unsere Bundesregierung will kein einfaches Gesetz, für das es gewaltige gesellschaftliche und parlamentarische Mehrheiten gäbe, sonst würde sie es ja einfach verabschieden. Unsere Regierung will etwas anderes. Unsere Regierung will Überwachung, Einschüchterung, Ungewissheit und Selbstzensur der Bürger aus Angst.
Deswegen findet Justizministerin Stefanie Hubig von der SPD unendlich viele überflüssige und unnötige Worte für ein Gesetz, das man in einer Minute mit Unterstützung nahezu aller Bürger auf einen Bierdeckel schreiben könnte. Sie will hinter Worten ihre wahren Absichten verschleiern, nämlich ein Gesetz, das Spott über Politiker strafbar machen würde, beziehungsweise noch strafbarer als er ohnehin schon ist. Unter ihrem Zensurgesetz wären nicht nur Worte als Majestätsbeleidigung strafbar und Anlass für Hausdurchsuchungen, sondern auch Bilder, von denen die zarten Seelen der Mächtigen sich gekränkt und „herabgewürdigt“ fühlen würden. Der Gesetzestext soll wie folgt lauten:
„Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte: (1) Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt (§ 11 Absatz 3), der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden, unbefugt zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
Kein Wort zu Pornografie. Es geht um jeden bösen Witz, den jeder Bürger erstellen könnte.
Weil Stefanie Hubig für diesen Amoklauf gegen die Grundrechte keine Argumente und keine gesellschaftlichen Mehrheiten finden würde, hat sie sich geflüchtet in Verschleierung und Verschwörung. Ihr Ministerium, vermutlich auch sie persönlich, hat mit dem verdeckten Staat des NGO-Komplexes kollaboriert, um ihre Absichten durch Propaganda und Empörung voranzutreiben. Sie hat sich den Vorfall geschaffen, den sie brauchte, damit niemand es mehr wagt, ihr schreckliches Gesetz zu hinterfragen – bis es zu spät ist. Stefanie Hubig wollte zur politischen Profiteurin der Affäre Ulmen-Fernandes werden, über die wir hier bereits ausführlich berichtet haben. Im Feuerschutz eines medial-moralischen Megaskandals wollte sie Gesetze so verschärfen, dass jede Karikatur im KI-Zeitalter zum strafrechtlichen Risiko werden würde. Solche Gesetze zielen nie darauf ab, Tausende vor Gericht zu stellen, sondern einzelne zu bestrafen, um Tausende einzuschüchtern. Der Bürger, der sich selbst zensiert, wird zum Untertan …
Gegenüber NIUS musste das Justizministerium einräumen, dass Ministerin Hubig im gleichen Zeitraum, „am 14. Oktober 2025 ein Gespräch mit Vertreterinnen der Organisation HateAid geführt hat. Gegenstand des Gesprächs waren unter anderem digitale Gewalt und bildbasierte sexualisierte Gewalt“.
Zu diesem Zeitpunkt arbeitete man bei HateAid bereits eng zusammen mit Collien Fernandes. Innerhalb von Stunden nach der Spiegel-Veröffentlichung rollte die Gesetzeskampagne der Ministerin los, aber sie behauptet, vom Fall Fernandes nie zuvor gehört zu haben, obwohl Spiegel-Redakteurin Juliane Löffler öffentlich eingestanden hat, die Veröffentlichung zeitlich auf das Hubig-Gesetz abgestimmt zu haben. Welche weiteren Absprachen und Treffen es zwischen Justizministerium und HateAid gab – darüber verweigert das Justizministerium die Aussage."
https://nius.de/kommentar/spiegel-justizministerin-hubig-fernandes-verschwoerung
Patrick Baumfalk: „Die Chronologie ist bemerkenswert, und als jemand, der täglich mit Verfahrensabläufen arbeitet, fällt mir die Taktung sofort auf:
Am 12. März 2026 veröffentlicht das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf zur Änderung der StPO – mit dem neuen § 98d StPO, der biometrische Internetfahndung ermöglichen soll. Die Stellungnahmefrist läuft bis zum 2. April. Drei Wochen für ein Gesetz, das die digitale Identität jedes Bürgers betrifft. Am selben Tag warnt AlgorithmWatch, der Entwurf riskiere einen Rechtsbruch mit EU-Recht. Parallel bringt das BMI eigene Entwürfe für das BKAG und BPolG auf den Weg.
Eine Woche später, am 18./19. März, explodiert der Fall Fernandes. Spiegel, Bild, ZEIT, Tagesschau – alle gleichzeitig. Am 20. März spricht die Bild vom „Blitz-Gesetz gegen digitale Gewalt”. Am 21. März sitzt Fernandes in den Tagesthemen – nicht irgendeinem Format, sondern dem Flaggschiff der ARD – und klagt an: Deutschland sei ein „Täterparadies”, die deutsche Justiz versage bei digitaler Gewalt.
Und dann die Entwicklungen dieser Woche: Am Montag die Itzehoe-Einstellung. Gestern die Presseerklärung von Schertz Bergmann – keine Deepfakes, beidseitige Festnahmen, spanisches Verfahren ausgesetzt. Am Freitag zuvor nannte die Bild den Fall Grundlage für ein „Blitz-Gesetz”. Am Samstag saß Fernandes in den Tagesthemen und nannte Deutschland ein „Täterparadies”. In weniger als einer Woche ist von dem Narrativ, das ein ganzes Gesetzgebungsverfahren angetrieben hat, nichts übrig geblieben. Aber die Gesetzentwürfe liegen weiter auf dem Tisch.
Collien Fernandes ist dabei medial bestens aufgestellt – VIVA, ProSieben, RTL2, seit 2021 Schiffsärztin im ZDF-Traumschiff, Reportagen für ZDFneo, „Kölner Treff” im WDR. Ihr erstes Interview zu den Vorwürfen gibt sie in den Tagesthemen. Und niemand fragt, ob es normal ist, dass eine Privatperson, deren deutsches Verfahren eingestellt wurde, deren spanisches Verfahren ausgesetzt ist und deren zentraler Vorwurf laut Gegenseite gar nicht erhoben wird, innerhalb von 24 Stunden eine Plattform in der wichtigsten Nachrichtensendung des Landes bekommt.
Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranzieht. Die Tagesschau rahmt es am 21. März so: „Nach den schweren Vorwürfen von Collien Fernandes hat die Justizministerin ein neues Gesetz vorgeschlagen.” Das BMFSFJ postet auf Social Media: „Der Fall von Collien Fernandes zeigt auf erschütternde Weise, was digitale Gewalt anrichten kann.” Merz nutzt den Fall für Digital-ID-Forderungen. Fraktionsübergreifend wird „zügiges, wirksames und lückenloses” Handeln gefordert.
Faktisch läuft es darauf hinaus, dass ein Prominentenfall – in dem beide Verfahren ruhen und der zentrale Vorwurf laut Verteidigung nicht existiert – ein komplettes Gesetzgebungsverfahren dominiert und beschleunigt. Als Strafverteidiger sehe ich das mit Fassungslosigkeit …
Hier liegt das eigentliche Gift dieses Mechanismus, und als Strafverteidiger kenne ich es gut. Ich kenne es aus dem Gerichtssaal, wo der Nebenklagevertreter den Verteidiger so anschaut, als wäre er persönlich für die Tat verantwortlich. Ich kenne es aus Gesprächen, in denen Menschen fragen: „Wie kannst du so jemanden verteidigen?” Die Antwort ist immer dieselbe: Weil der Rechtsstaat es verlangt. Weil die Alternative eine Gesellschaft ist, in der der Mob entscheidet.
Diese Dynamik spielt sich jetzt auf der Ebene der Gesetzgebung ab. Es reicht ein einziger Satz – „Ich halte den biometrischen Internetabgleich für verfassungsrechtlich bedenklich” –, um in der aktuellen Debattenlage folgende Reaktion auszulösen: Du bist gegen den Schutz von Frauen. Du findest Deepfakes akzeptabel. Du stellst dich auf die Seite der Täter.
Das ist kein Zufall, das ist Kalkül. Die Verknüpfung eines emotionalen Einzelfalls mit einem technischen Überwachungsgesetz hat genau diese Funktion: Sie macht jede sachliche Kritik zur moralischen Bankrotterklärung. Wer § 98d StPO kritisiert, kritisiert – in der medialen Wahrnehmung – den Schutz von Collien Fernandes. Wer die Klarnamenpflicht ablehnt, stellt sich auf die Seite anonymer Täter. Wer auf die Unschuldsvermutung pocht, verhöhnt die Opfer.
Ich kenne diesen Mechanismus. Ich stehe ihm jeden Tag gegenüber. Im Gerichtssaal kann ich ihn benennen, und die Kammer muss sich damit auseinandersetzen. In der politischen Debatte funktioniert er ungebremst.“
Gesetz des Schreckens
Patrick Baumfalk: „Ich will jetzt nicht als Politiker argumentieren, sondern als Praktiker, der täglich mit der StPO arbeitet. Und als Praktiker sage ich: Dieser Entwurf sollte jedem Angst machen, der ein Foto im Internet hat.
Der neue § 98d StPO soll den Strafverfolgungsbehörden erlauben, biometrische Daten aus Strafverfahren – ein Gesichtsbild, eine Stimmaufnahme – automatisiert mit allen öffentlich zugänglichen Bildern und Videos im Internet abzugleichen. Konkret: Die Polizei hat ein Foto eines Verdächtigen. Sie speist es in eine KI ein. Die KI durchsucht Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, YouTube, Nachrichtenseiten, Firmenwebseiten – alles, was öffentlich zugänglich ist. Millionen von Gesichtern werden gescannt. Ein Treffer wird geliefert.
Das klingt nach gezielter Fahndung. Ich sage Ihnen als jemand, der mit Ermittlungsbehörden zu tun hat: Es ist digitale Rasterfahndung. Und sie betrifft nicht den Verdächtigen. Sie betrifft Sie.
Machen wir uns klar, was hier technisch passiert. Damit ein biometrischer Abgleich einen Treffer liefern kann, muss die KI vorher Millionen von Gesichtern erfassen, biometrisch vermessen und in eine abgleichsfähige Datenbank überführen. Nicht die Gesichter von Verdächtigen. Die Gesichter aller Menschen, die ein Foto im öffentlichen Internet haben. Das Gesicht Ihrer Tochter, die auf Instagram ihre Abiturfeier gepostet hat. Das Gesicht Ihres Sohnes auf TikTok. Das Gesicht Ihrer Frau auf LinkedIn. Das Gesicht Ihres Vaters, das auf der Webseite seines Karnevalsvereins im Gruppenfoto der Blauen Funken oder der Roten Funken zu sehen ist. Das Gesicht jedes Menschen, der beim Rosenmontagszug, beim Martinszug in Horrem oder beim Pfarrfest in Brüggen auf einem Foto gelandet ist, das irgendwer öffentlich geteilt hat.
All diese Gesichter werden anlasslos erfasst, biometrisch analysiert und mit dem Referenzbild eines Verdächtigen abgeglichen. Ohne dass diese Menschen etwas getan haben. Ohne dass sie davon erfahren. Ohne dass sie jemals in irgendeinem Ermittlungsverfahren aufgetaucht sind. Ihre Tochter wird biometrisch durchleuchtet, damit die Polizei einen Verdächtigen finden kann, von dem sie ein Foto hat. Das ist keine gezielte Ermittlungsmaßnahme. Das ist die anlasslose biometrische Erfassung der Bevölkerung – verpackt als Strafverfolgungsinstrument.
AlgorithmWatch und die GFF warnen seit 2025, dass genau das gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e der KI-Verordnung verstößt, die den Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen aus dem Internet verbietet. Der Entwurf lässt offen, ob diese Datenbanken bei den Behörden gespeichert werden dürfen, wie lange, und was mit den Millionen Nicht-Treffern passiert. Er lässt es offen – vermutlich, weil eine ehrliche Antwort das Gesetz politisch kaum durchsetzbar machen dürfte.
Und dann die Zufallsfunde – ein Problem, das mir aus der Praxis bestens vertraut ist. Wenn die KI beim Durchforsten des Internets nach Verdächtigem A auf Bilder von Person B stößt, die in einem problematischen Kontext auftauchen, entsteht ein Anfangsverdacht. Aus einem Anfangsverdacht wird ein Ermittlungsverfahren. Formal braucht § 98d einen bestehenden Verdacht gegen eine bestimmte Person – aber die Maßnahme selbst produziert Verdachtslagen gegen Dritte, die vorher nicht im Fokus standen. Die KI wird vom Aufklärungsinstrument zum Verdachtsgenerator. Die Schutzfunktion des Verdachtserfordernisses wird von innen ausgehöhlt.
Die Eingriffsschwelle – „Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung” – klingt beruhigend. Ich sage Ihnen, was das in der Praxis heißt: nicht nur Mord und Terrorismus, sondern auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Drogendelikte, schwerer Betrug. Der DAV formuliert es nüchtern: Der Entwurf verschiebe „das Machtgefälle zwischen Bürger und Staat deutlich zugunsten der Strafverfolgungsbehörden”. Der CCC spricht von der „Idee einer allgegenwärtigen Überwachung und Datenrasterung, der niemand mehr ausweichen kann”.
Und wer jetzt denkt, die Schwelle „erhebliche Bedeutung” werde das schon eingrenzen, dem empfehle ich einen Blick auf die Schwachkopf-Affäre. Im November 2024 ließ die Staatsanwaltschaft Bamberg die Wohnung eines 64-jährigen Rentners durchsuchen und sein Tablet beschlagnahmen – weil er auf X ein Meme gepostet hatte, das Wirtschaftsminister Habeck als „Schwachkopf Professional” bezeichnete. Morgens um sechs klingelte die Polizei. Grundlage: §§ 185, 188 StGB, Beleidigung einer Person des politischen Lebens. Die Ermittlungen zum Schwachkopf-Post selbst wurden später wegen Geringfügigkeit eingestellt. Später wurde bekannt, dass auch CDU-Chef Merz seit 2021 Hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigungen im Netz gestellt hatte – mit demselben Dienstleister wie Habeck. Auch dort kam es zu Hausdurchsuchungen. Netzpolitik.org brachte es auf den Punkt: Das Problem sei nicht der Strafantrag, sondern „dass die Strafverfolgung unverhältnismäßig war, da sie zu stark in Grundrechte eingegriffen hat, und dass gleichzeitig die Strafverfolgung anderer Internetdelikte, wie zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung oder Morddrohungen, viel zu kurz kommt.” Polizei und Justiz setzen in der Strafverfolgung falsche Prioritäten. Und jetzt stellen Sie sich vor, dieselben Behörden hätten Zugriff auf eine biometrische Gesichtssuchmaschine für das gesamte Internet.
Und: Kein Richtervorbehalt. Anordnung durch die Staatsanwaltschaft – bei Gefahr im Verzug sogar durch Ermittlungspersonen mit nachträglicher Bestätigung innerhalb von 48 Stunden. Ich erlebe in meiner täglichen Arbeit, was „Gefahr im Verzug” in der Praxis bedeutet: Es ist die Ausnahme, die zur Regel wird. Jeder Strafverteidiger kennt das.
Ich habe den Referentenentwurf gelesen – alle 22 Seiten. Und was darin steht, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerter als das, was in der öffentlichen Debatte ankommt.
Erstens: Unter „C. Alternativen” steht ein einziges Wort: „Keine.” Die Bundesregierung behauptet, es gäbe keine Alternative zu dieser Maßnahme. Keine einzige. Kein milderes Mittel, keine andere Lösung. Das ist für einen Referentenentwurf, der massive Grundrechtseingriffe vorsieht, eine bemerkenswerte Aussage – und als Strafverteidiger sage ich: eine unhaltbare.
Zweitens: Unter „VIII. Befristung; Evaluierung” steht: „Eine Befristung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen kommt nicht in Betracht. Sie betreffen den Kernbereich des Strafverfahrensrechts und sind auf Dauer angelegt. Eine Evaluierung ist nicht vorgesehen.” Keine Befristung. Keine Evaluation. Auf Dauer angelegt. Die Anti-Terror-Gesetze nach dem 11. September wurden wenigstens noch als befristet verkauft – dieses Gesetz gibt sich nicht einmal die Mühe, so zu tun.
Drittens – und das wird in der öffentlichen Debatte vollständig übersehen: Neben § 98d enthält der Entwurf einen § 98e StPO, der eine verfahrensübergreifende automatisierte Datenanalyse ermöglicht. Das ist eine Analyseplattform, die sämtliche Polizeidatenbanken – Vorgangsdaten, Falldaten, polizeiliche Informationssysteme, Daten aus Telekommunikationsüberwachung, Funkzellenabfragen, IMSI-Catcher-Einsätzen, Asservate – vernetzt und mit KI durchsuchbar macht. Der Entwurf verweist ausdrücklich auf die Palantir-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2023, in der Karlsruhe genau diese Art von Datenanalyse für verfassungswidrig erklärt hat – und versucht, sie mit einer neuen Rechtsgrundlage wieder einzuführen. Während die Öffentlichkeit über Deepfakes diskutiert, wird im Hintergrund eine Überwachungsinfrastruktur aufgebaut, die weit über den biometrischen Gesichtsabgleich hinausgeht.
Viertens: Der Entwurf enthält in seiner Begründung einen bemerkenswerten Satz zur KI-Verordnung. Art. 5 Abs. 1 lit. e der KI-VO verbietet den Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen aus dem Internet. Aber die Entwurfsbegründung schreibt: Dieses Verbot gelte nicht, „sofern für das Auslesen der Daten keine KI-Systeme eingesetzt werden”. Man plant also, das EU-Verbot dadurch zu umgehen, dass man die Bilder ohne KI herunterlädt und erst danach die KI zum Abgleich einsetzt. Und unter „E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger” steht: „Keiner.” Die anlasslose biometrische Erfassung von Millionen Gesichtern verursacht in den Augen des Gesetzgebers keinen Aufwand für die Bürger. Das muss man erst einmal sacken lassen.
Warum ich weiß, dass die Schwelle nicht halten wird
Wer glaubt, „Straftaten von erheblicher Bedeutung” sei eine stabile Grenze, kennt entweder die Geschichte der deutschen Sicherheitsgesetzgebung nicht – oder er lügt.
Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn beobachtet, wie sich Eingriffsbefugnisse sukzessive ausgeweitet haben. Es ist immer derselbe Dreischritt: enger Katalog bei Einführung, politischer Druck zur Erweiterung bei nächster Gelegenheit, Normalisierung innerhalb weniger Jahre.
Nach dem 11. September 2001 verabschiedete Deutschland Anti-Terror-Gesetze mit erweiterten Geheimdienstbefugnissen – ausdrücklich befristet, mit Evaluationsversprechen. 2020 wurden sie mit dem „Gesetz zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung” dauerhaft gemacht. Und das BKA-Gesetz musste vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden, weil die automatisierte Datenanalyse in der damaligen Form verfassungswidrig war – genau die Art von Datenanalyse, die § 98e StPO-E jetzt neu einführen will.
Und wenn der biometrische Internetabgleich erst einmal als legitimes Instrument akzeptiert ist, wird die nächste emotional aufgeladene Debatte – ob Kinderpornografie, ob Hasskriminalität, ob der nächste Prominentenfall – genutzt werden, um die Schwelle abzusenken. Die GFF adressiert genau dieses Risiko der „schleichenden Ausweitung auf weniger schwere Fälle” in ihrer Stellungnahme.
Denken Sie die Linie zu Ende: 2001 hieß es, die neuen Befugnisse seien nur für Terrorismus. Dann kamen organisierte Kriminalität, Drogenhandel, Steuerhinterziehung. 2024 steht die Polizei morgens um sechs bei einem Rentner in der Tür, weil er einen Politiker „Schwachkopf” genannt hat – und Habeck, Merz und andere nutzen systematisch Dienstleister, um das Internet nach Beleidigungen durchforsten zu lassen. Und jetzt soll § 98d StPO eine biometrische Gesichtssuchmaschine für das gesamte öffentliche Internet legitimieren. In fünf Jahren wird jemand fragen: Warum dürfen wir die biometrische Internetfahndung bei Mord einsetzen, aber nicht bei Hasskriminalität? Nicht bei Beleidigung von Personen des politischen Lebens nach § 188 StGB? Der Habeck-Rentner wurde mit einer Hausdurchsuchung überzogen. Die nächste Stufe ist der biometrische Abgleich, um herauszufinden, wer hinter einem anonymen Account steckt, der einen Minister beleidigt hat. Wer das für absurd hält, hätte 2023 auch nicht geglaubt, dass man wegen eines Schwarzkopf-Memes eine Wohnungsdurchsuchung anordnet.
So funktioniert Mission Creep. Nicht durch Verschwörung, sondern durch Empörung auf Ratenzahlung.
Klarnamenpflicht: Der andere Trittbrettfahrer
Im selben Atemzug taucht die Forderung nach einer Klarnamenpflicht auf. Als Anwalt, der regelmäßig mit Internetdelikten zu tun hat, sage ich: Das ist Augenwischerei.
Die bisherigen Bestandsdatenauskunftsregelungen ermöglichen es Strafverfolgungsbehörden bereits jetzt, hinter IP-Adressen und Accounts die reale Person zu identifizieren – vorausgesetzt, die Ermittler arbeiten. Das Problem im Bereich digitale Gewalt ist nicht fehlende Identifizierbarkeit, sondern fehlender Ermittlungswille und mangelnde Ressourcen bei Cybercrime-Dezernaten. Ich habe Verfahren begleitet, in denen die Staatsanwaltschaft eingeräumt hat, dass schlicht die Kapazitäten fehlten, IP-Adressen rechtzeitig abzufragen, bevor die Speicherfristen abgelaufen waren. Das ist kein Gesetzgebungsproblem. Das ist ein Haushaltsproblem.
Eine Klarnamenpflicht trifft Whistleblower, politische Dissidenten, Journalisten, Betroffene häuslicher Gewalt – Menschen, die auf Pseudonymität angewiesen sind. Das Recht auf anonyme Meinungsäußerung ist kein politisches Wunschdenken, sondern normativ verankert: Art. 11 der EU-Grundrechtecharta schützt die Meinungsfreiheit, und der EGMR hat in ständiger Rechtsprechung – zuletzt etwa in Delfi AS ./. Estland und Magyar Jeti Zrt ./. Ungarn – klargestellt, dass die Anonymität im Internet ein wesentlicher Bestandteil des Grundrechtsschutzes ist, weil sie es Bürgern ermöglicht, sich ohne Angst vor staatlicher oder privater Repression zu äußern. Eine allgemeine Klarnamenpflicht wäre vor diesem Hintergrund mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungs- und unionsrechtswidrig.
Und der Clou, den in der aktuellen Debatte niemand erwähnt: Christian Ulmen soll nach den bisherigen Darstellungen unter seinem eigenen Namen und dem seiner Ex-Frau gehandelt haben. Eine Klarnamenpflicht hätte exakt gar nichts verhindert …
Aber – und hier spreche ich aus der Erfahrung dessen, der die Ermittlungsakten liest – die Antwort auf diese Probleme ist nicht der biometrische Internetabgleich. Die Antwort ist nicht die Klarnamenpflicht. Die Antwort ist nicht ein als „Blitz-Gesetz” gerahmtes Vorhaben, das im Windschatten einer Empörungswelle durch den Bundestag geschoben wird.
Die Antwort wäre das, was ich in meiner täglichen Arbeit als fehlendes Fundament erlebe: eine personelle und technische Aufstockung der Cybercrime-Dezernate, die heute teilweise nicht einmal eine funktionsfähige forensische Auswertung sicherstellen können. Ich habe Verfahren erlebt, in denen digitale Beweismittel monatelang unausgewertet in der Asservatenkammer lagen, weil kein Sachverständiger verfügbar war. Kürzere Reaktionszeiten bei Plattformbetreibern durch konsequente Durchsetzung des Digital Services Act. Ein spezifischer Straftatbestand für nicht-einvernehmliche Deepfake-Pornografie – der tatsächlich im GgdG-Entwurf vorgesehen ist und der einzige sinnvolle Teil der ganzen Operation wäre. Eine Stärkung der zivilrechtlichen Auskunftsansprüche. Niedrigschwellige Beratungsangebote.
Und vor allem – das sage ich als jemand, der die Ermittlungsrealität kennt und dessen tägliche Arbeit darin besteht, in genau dieser Gemengelage aus Vorwurf, Öffentlichkeit und digitalem Beweis die Verteidigung aufzubauen: die konsequente Umsetzung der Pflicht aus § 160 Abs. 2 StPO, auch zugunsten des Beschuldigten zu ermitteln. Wenn Strafverfolgungsbehörden nicht die Ressourcen haben, in beide Richtungen zu ermitteln, dann darf man ihnen nicht noch mächtigere Instrumente in die Hand geben. Dann muss man ihnen zunächst die Mittel geben, die bestehenden Instrumente rechtsstaatlich einzusetzen.
Nichts von dem, was tatsächlich helfen würde, erfordert eine biometrische Massenüberwachung. Nichts davon erfordert die Abschaffung der Anonymität. Nichts davon erfordert Tränen in den Tagesthemen. Aber es erfordert Geld, Personal und politischen Willen für Dinge, die keine Schlagzeilen machen. Und genau deshalb passiert es nicht. Stattdessen bekommen wir § 98d StPO: eine Befugnis, die für Terrorismusbekämpfung verkauft wird, die in fünf Jahren bei Beleidigungen gegen Politiker eingesetzt werden kann, und die durch einen Prominentenfall legitimiert wird, in dem beide Verfahren ruhen, der zentrale Vorwurf laut Verteidigung nicht erhoben wird und die Berichterstattung Gegenstand gerichtlicher Schritte ist.“
Immer dasselbe Muster
Patrick Baumfalk: „Was hier passiert, hat System. Nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 wurde innerhalb von vier Monaten das Waffenrecht verschärft – die Diskussion lief seit Jahren, Winnenden lieferte den Turbo. Nach dem 11. September verabschiedete Deutschland Anti-Terror-Gesetze, die als befristet verkauft und 2020 entfristet wurden.
Das Muster ist immer dasselbe: Erstens existiert eine politische Agenda, die in Ressorts seit Jahren vorbereitet wird – bei § 98d seit dem Koalitionsvertrag und BMI-Entwürfen von 2025, beim GgdG seit den Eckpunkten von 2023. Zweitens liefert ein emotional aufgeladener Einzelfall die Erzählung. Drittens – und das ist der entscheidende Punkt – wird die Debatte so gerahmt, dass Kritik moralisch unmöglich wird. Und viertens werden die Maßnahmen als Sofortpakete durch das Parlament geschoben, während Stellungnahmefristen von drei Wochen als ausreichend gelten.
Das ist keine Verschwörung. Das ist professionelle politische Kommunikation, die einen emotionalen Einzelfall als Beschleuniger für eine längst beschlossene Agenda einsetzt. Zynisch, ja. Aber vor allem gefährlich, weil es wirkt.“
Empörte Gutmenschen
Dagmar Henn: „Ja, es tut mir leid, meine Sympathien richten sich immer eher auf arme Mädels aus der Gropiusstadt als auf Frauen, die in Villen leben. An diesem Punkt würde ich nicht einmal behaupten, neutral zu sein. Das nur einmal vorneweg.
Und natürlich sind mir solche Entwicklungen, wie sie sich in den letzten Tagen rund um die Erzählung der "virtuellen Vergewaltigung" einer Collien Fernandes entfalteten, zutiefst suspekt. Das erinnert an altbekannte Abläufe, sei es Fridays for Future (deren Ikone Luisa Neubauer am Wochenende für Fernandes auftrat) oder die ganze Potsdam-Remigrations-Nummer, von der inzwischen nichts mehr übrig ist. So wenig wie von der Corona-"Impfung" übrigens, aber erstaunlicherweise ist die Klientel, die sich auf Knopfdruck als empörtes Publikum mobilisieren lässt, da völlig schmerzunempfindlich. Oder dement. Oder einfach so besessen davon, sich die aktuellsten "Wir sind die Guten"-Punkte abzuholen, die virtuellen politischen Fleißsternchen, dass fürs Nachdenken einfach keine Kraft mehr bleibt …
Oder wenn man sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen beschäftigen will, diese Vergewaltigung in dem Jugendzentrum in Neukölln.
Aber das Mädchen, das da zum Opfer wurde, ist nicht einmal ein C-Promi, hält kein hübsches Gesicht in die Kamera und wird vermutlich bestenfalls Verkäuferin bei Lidl. Sie könnte, wenn sie es denn könnte, hundertmal beim Spiegel anrufen und ein Gespräch anbieten. Das würde bestenfalls dazu führen, dass ihre Nummer gesperrt würde.
Frau Neubauer jedenfalls, die am Sonntag für die arme Frau Fernandes eintrat, jammert selbst auf ihrem X-Account herum:
Wir alle wissen doch, dass die ganze Klimageschichte Fake ist. Sonst wären auch solche wie Neubauer auf der Straße, um gegen den Irankrieg zu protestieren, der inzwischen vermutlich längst mindestens so viel des so gefährlichen CO₂ in die Luft gestoßen hat, wie halb Europa in einem Jahr einsparen könnte. Die arme Neubauer wird "so sehr gefährdet". Klar, sie hat mit Sicherheit längst ein Abmahngeschäft laufen, so wie Rheinmetall-Strack-Zimmermann. Und selbstverständlich braucht dieses Abmahngewerbe Klarnamen im Internet. Anonymen kann man schließlich keine Abmahnungen schicken, dann gibt es kein Geld.
Frau Fernandes jedenfalls soll noch mit ihrem mittlerweiligen Ex zusammengeblieben sein, nachdem sie von dessen vermeintlichen Missetaten erfahren hat. Sicher, man kann verstehen, dass jemand in ihrem Beruf es besonders unpassend findet, wenn irgendwelche unkontrollierten Bilder kursieren (wobei eigenartigerweise noch niemand welche gefunden hat, bisher), weil das immerhin die Grundlage des Gelderwerbs ist, und die falschen Bilder senken den Marktwert. Wobei – mit diesem ganzen Theater dürfte er bei Frau Fernandes deutlich steigen, selbst wenn sie den Gil Ofarim geben sollte. Und sie ist für die Rolle ziemlich perfekt gecastet, muss man sagen. Gerade so ein bisschen nach Migrationshintergrund aussehen, aber ansonsten ganz die Göre aus besserem Hause gebend, also sich mitnichten irgendwie nach Migrationshintergrund verhalten – das kommt gut an, bei diesen ganzen reinkarnierten Diakonissen des 19. Jahrhunderts, diesen Aasgeierinnen des bürgerlichen Feminismus.
Fleisch von ihrem Fleische, das ist das Einzige, was bei ihnen Sympathien auslöst. Und darum kamen sie auch, einschließlich Katrin Göring-Eckardt; noch so eine, der die Ukraine nie nazistisch genug sein konnte, nur so als Hinweis zum Stichwort "toxische Maskulinität", die eifrig mitgebastelt hat an dem Gemetzel Richtung Russland, aber jetzt sicher Tränen in den Augen hatte, als es darum ging, das Leid von Frau Fernandes zu beklagen ---
Man mag nicht einmal mehr darüber spotten, dass da so termingerecht ein Gesetzentwurf in der Schublade liegt, der rein zufällig das umsetzt, was die Zensurfreunde in der EU als Nächstes geplant haben. Die ganze "Hass und Hetze"-Nummer hatte sich wohl etwas abgenützt und musste mal wieder aufgefrischt werden. Ja, das ist ja so schlimm alles.
Wie gesagt, da ist vieles, das viel eher eine Demonstration wert wäre als die wahren oder unwahren Eheprobleme einer Frau Fernandes. Echten Hass beispielsweise kann man ganz einfach im Netz finden, wenn man nach den Aufnahmen des Pogroms sucht, das israelische Siedler am Wochenende im Westjordanland veranstaltet haben. Es gibt da übrigens Berichte, die zeigen, dass es dort (nicht nur dieses Wochenende im Westjordanland) ziemlich egal ist, ob das Opfer männlich oder weiblich ist. Am Wochenende wurde ein kleines Kind mit auf den Beinen ausgedrückten Zigaretten gefoltert, um vom Vater ein Geständnis zu erpressen … Echte Gewalt, ungehemmt, barbarisch, und die meisten, die sich da am Sonntag so über die "virtuelle Vergewaltigung" echauffierten, würden sich auch noch schützend vor diese Gewalttäter stellen. Oder haben sich bereits davor gestellt.
So, wie sie sich auch tatsächlich vor die Gewalttäter in Neukölln gestellt haben. Weil man die jungen Männer, die da übergriffig wurden, nicht diskriminieren dürfe. Wetten, wenn diese jungen Männer nicht in Neukölln, sondern in dem vornehmen Viertel in Hamburg tätig würden, in dem eine Frau Neubauer wohnt, wäre das ganz anders? Da wäre dann wieder die Rede von der toxischen Männlichkeit und so?
Egal, wie man die aktuelle Skandalgeschichte dreht und wendet – so, wie sie der Spiegel erzählt hat, war sie sicher nicht. Die Wahrheit weiß man vielleicht in zwei Jahren – so lange hat es damals bei Gil Ofarim gedauert. Immerhin hatte Frau Fernandes auch zuvor schon mit den Zensurschwestern von Hate Aid zusammengearbeitet; für diese Damen geht es um die Existenz, oder um ihre eigene Villa in Spanien. Jedenfalls sind sie darauf angewiesen, ihre Zensurdienste weiter anzubieten.
Es wäre ja schon etwas gewonnen, wenn sich die Teilnehmer dieses Zensurwerbeevents am Sonntag wenigstens fragen würden, ob sie denn ihre Solidarität mit der 16-jährigen Kurdin, die in Neukölln vergewaltigt wurde, genauso bekundet hätten. Ob sie denn für sie auf die Straße gehen würden. Ob sie ein Problem darin sehen, wenn die Mitarbeiter eines Jugendzentrums bis hinauf zum Jugendamt lieber die männlichen Täter schützen, statt dem Opfer zu helfen, dessen Vergewaltigung alles andere als virtuell war.
Aber da gibt es so viele Bereiche, in denen es schmuddelig wird. Denn absurderweise ist es das Fehlverhalten, sind es genau die Verstöße, die Gewalt, die diesen Leuten eine Art Lustgewinn verschaffen. Wären diese jugendlichen Migranten brave Schüler und Frauen gegenüber respektvoll, dann würde es schließlich nur noch halb so edelmütig wirken, sich für sie einzusetzen. In Wirklichkeit wird die sexuelle Gewalt schon in den Flüchtlingsunterkünften gezüchtet, in denen sie zuerst ankamen; weil dort nicht dagegen vorgegangen wird, nicht dagegen vorgegangen wurde. Dabei ist es nicht einmal für diese jungen Burschen von Vorteil, wenn sie jetzt mit Samthandschuhen angefasst werden, ganz im Gegenteil.
Das war immer der extrem unlogische Punkt – ja, auch die in den Schulen randalierenden Migrantenjungs haben davon keinen Vorteil. Selbst wenn die Perspektiven für vergleichsweise einfache Arbeiten immer schlechter werden – sogar die Zahl der Jobs in der Unterwelt ist begrenzt. Dieses völlig irrationale Pseudoverständnis nutzt genau einer der beteiligten Gruppen. Eben jenen liberalen Gutmenschen, die zwar sofort zum Angriff übergehen, wenn jemand Vorurteile gegenüber Migranten äußert, aber selbst sich im Grunde für die maximale Ausbeute an Edelmut eine Art Leprakranken wünschen.
Die Reaktion, die in Neukölln gezeigt wurde, dieses "nur nicht zur Polizei", nachdem auf die Anzeichen sexueller Übergriffe wohl erst einmal monatelang nicht reagiert wurde, das ist eine, die Täter, und in diesem Fall echte, nicht virtuelle Vergewaltiger, geradezu heranzüchtet. Ja, Straflosigkeit fördert Gewalt. Und je ausgeprägter die Straflosigkeit ist, desto ungehemmter wird die Gewalt. Auch das lässt sich am Siedlerpogrom im Westjordanland sehen. Die ganze Welt hat jahrzehntelang zugesehen, wie Israel die Palästinenser als Untermenschen behandelt hat. Die heutigen Gewalttäter dort sind vielfach schon die zweite Generation. Und nein, das tut niemandem einen Gefallen. Derartige Gewalt lässt sich nicht wie eine Krawatte an der Garderobe ablegen. Sie durchdringt irgendwann die gesamte Gesellschaft.
Das Neuköllner Jugendamt ließ nicht nur das Opfer im Stich (und trat ganz nebenbei echte Erfolge einer echten Frauenbewegung in die Tonne, der es auch um eine sichere Umgebung für Mädchen ging), es trägt auch dazu bei, aus übergriffigen Jugendlichen echte Straftäter zu machen. Und Neukölln ist nur ein Beispiel von vielen. Das zieht sich durch, spätestens seit der Kölner Silvesternacht 2015.
Vielleicht ist es ja gerade die Tatsache, dass das Opfer ein Mädchen ist, das eine Nähe zu dem Neuköllner Opfer ausschließt. Weil der ganze Trick des Edelmenschentums den Anderen braucht, und sie nicht anders genug ist. Und man sich womöglich an ihre Stelle versetzen könnte.
Das aber ist ein Schritt, der in den letzten Jahren zunehmend nur noch für jene vorgesehen war, die den richtigen Habitus mitbrachten, den passenden Stallgeruch. Die rechtzeitig gelernt haben, auf die Tränendrüse zu drücken, nie zu selbstbewusst aufzutreten und immer alle Ansprüche an das gutbürgerliche Dekoweibchen zu befriedigen, ohne das eigene Bankkonto deswegen aus dem Blick zu lassen. Solche Mädels wie die Neuköllner Kurdin sind womöglich nicht niedlich, oder auch nicht so übersexualisiert-aufreizend, wie es Frau Fernandes in jüngeren Jahren war. Wobei das so weit geht, dass man sich durchaus fragt, ob am Anfang ihrer Karriere, mit fünfzehn, sechzehn, nicht ein echter Missbrauch stand, den sie womöglich jetzt durch diesen Einsatz als Zensur-Pin-up kompensiert.
Ja, die ziemlich eklige Kampagne für noch mehr Zensur ist das eine. Wer auch immer die Entwicklung der letzten Jahre aufmerksam beobachtet hat, weiß, wie tief die Einschnitte in die Meinungsfreiheit bereits jetzt gehen. Die Unfähigkeit, sich mit den echten Opfern echter Gewalt zu solidarisieren, ist das andere. Eine wie Luisa Neubauer wäre bestenfalls dann glaubwürdig, wenn sie sich auch einmal zu den realen Opfern des realen Lebens außerhalb der Hamburger Wohlstandsgesellschaft herablassen würde. Aber das dürfte weder bei ihr noch bei den übrigen Teilnehmerinnen dieser bizarren Kundgebung zu fürchten sein.“
https://freedert.online/meinung/274461-virtuelle-vergewaltigung-und-stehn-im/
Hans-Ueli Läppli: „Die polizeilich erfassten Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffe in Deutschland sind seit 2014 förmlich explodiert.
Im Jahr 2024 wurden rund 13.300 Fälle registriert – das sechste Jahr in Folge mit steigenden Zahlen und ein neuer Höchststand. Viele Delikte bleiben unerfasst.
Wo bleiben die Demonstrationen für diese Opfer? Und alle wissen, wer die Täter meist sind – trotzdem herrscht erstaunliche mediale und öffentliche Selektivität.“
https://freedert.online/meinung/275084-mediale-vergewaltigung-wie-fall-collien/
Jens Berger: „Und auch die üblichen Verdächtigen, die nun vorm Brandenburger Tor Empörung mimen, sind gar nicht so empört, wenn es um reale Vergewaltigungen geht.
Während die Selbstgerechten ihren Gratismut bei dem Thema „virtuelle Vergewaltigungen“ feiern, werden Frauen, denen reale sexuelle Gewalt droht, im Regen stehengelassen. Allein in Berlin sind pro Jahr fast 43.000 Frauen Opfer gewalttätiger Übergriffe. 43.000 – das sind 118 Fälle pro Tag. Und was macht die ach so empathische Politik? Sie kürzt die Mittel für Schutzprojekte. Frauenhäuser werden geschlossen, Schutzsuchende müssen abgewiesen werden.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Es geht nicht darum, die Opfer realer und virtueller sexueller Gewalt gegeneinander aufzurechnen oder gar auszuspielen. Wer allerdings einen Fall virtueller sexueller Gewalt gnadenlos hochjazzt und zu realer sexueller Gewalt schweigt, ist bestenfalls unglaubwürdig und schlimmstenfalls heuchlerisch.
Aber klar, diese Heuchelei kommt beim Publikum ja gut an. Warum eigentlich? Auch wenn viele es nicht hören wollen, unterscheiden wir bei der Debatte nun einmal zwischen guten und schlechten Opfern und guten und schlechten Tätern. Ich will Frau Fernandes nicht zu nahe treten, aber die Prominenz ihres Falles ist selbstverständlich nicht von ihrer eigenen Prominenz und der Prominenz des Tatverdächtigen zu trennen. Die 43.000 gesichtslosen Berliner Frauen interessieren die Öffentlichkeit so wenig wie ihre Peiniger. Aber so funktionieren ja derartige Debatten. Für die „Wegwerfmädchen“, die von den elitären Epstein-Freunden missbraucht wurden, interessiert sich ja auch niemand. Wäre Collien Fernandes nicht Schauspielerin, sondern Kellnerin in einer namenlosen Kneipe am Berliner Stadtrand, würde keine Zeitung über den Fall schreiben und kein Berufsempörter vor dem Brandenburger Tor gegen das angebliche Patriarchat demonstrieren. Alle Menschen sind gleich, aber einige sind offenbar doch gleicher als andere."
https://www.nachdenkseiten.de/?p=148323
Empörung auf Knopfdruck
Boris Reitschuster: „Widerlich ist allerdings auch die geifernde Doppelmoral, mit der das rot-grüne Juste-Milieu diese Vorwürfe instrumentalisiert. Die Unschuldsvermutung, das letzte Bollwerk des Rechtsstaats gegen die Lynchjustiz der Tugendwächter, wird hier kurzerhand entsorgt. Plötzlich formieren sich Demonstrationszüge gegen mutmaßliche Verfehlungen eines Einzelnen – angeführt von exakt jenen Kreisen, die bei massiver sexueller Gewalt durch Zuwanderer eine pathologische Sprachlosigkeit an den Tag legen. Wer angesichts der Opfer nicht-virtueller, physischer Gewalt nicht nur schweigt, sondern unter dem Banner „gegen rechts“ gegen diejenigen demonstriert, die sich darüber empören – und gleichzeitig bei Ulmen den Fackelzug probt, liefert keine politische Kritik, sondern eine klinische Diagnose.
Wie schon beim zur „Wannseekonferenz 2.0“ hochgejazzten „Potsdamer Treffen“ erleben wir auch im Fall Ulmen das Phänomen der „Demos wie von Geisterhand“. Es ist die Inszenierung einer pervertierten „Zivilgesellschaft“, die stramm rot-grün und steuerfinanziert ist und auf Knopfdruck mobilisierbar scheint, sobald das mediale Startsignal gegeben wird. Wenn die Regierungs-PR eine emotionale Kulisse für neue Verbotsgesetze benötigt, stehen die Statisten der Empörung pünktlich auf der Straße, um das nötige Klima der Einschüchterung zu erzeugen.
Die Influencerin Leonie Löwenherz, gefeiert im linken Milieu, forderte via Instagram, Ulmen und andere Täter „an ihren großen Zehen auf den Marktplätzen dieser Nation aufzuhängen und öffentlich zu kastrieren“. Männern, die es wagen, auf rechtsstaatliche Grundsätze zu verweisen, solle das Brandmal „Täterschützer“ auf die Stirn tätowiert werden. „Es sind offensichtlich doch alle Männer“, dekretierte sie in einer Anwandlung von kollektivschuldiger Misandrie. Man stelle sich das mediale Inferno vor, hätte ein Mann Vergleichbares über Frauen artikuliert – die Sondersendungen zur „toxischen Maskulinität“ würden Wochen füllen.“
Es gibt sie doch noch: Männer!
Paul Clemente: „In einem Punkt ist die aktuelle mediale Schlammschlacht sogar von Vorteil. Die Aufweichung der binären Geschlechter durch Gender-Ideologie scheint irgendwie vergessen. Das Feindbild Mann wird wieder gebraucht. Er ist schuld. Er ist das unberechenbare Raubtier in deinem Bett. Manch Phallusträger propagiert seitdem, die Leserinnen von der eigenen Harmlosigkeit zu überzeugen.
Motto: Männer sind Schweine, aber ich bin ein Guter. So cancelte der Schriftsteller Benjamin von Stuckrad-Barre nach Erscheinen des Spiegel-Artikels postwendend die 30jährige Freundschaft zu Ulmen. Natürlich in einem Offenen Brief: Er müsse sich klar von seinem Freund Christian Ulmen distanzieren, „weil Schweigen nicht ganz zu Unrecht aufgefasst werden könnte als Billigung“. Damit lag er leider nicht falsch.
Auf einem Instagram-Video forderte Influencerin Leonie Löwenherz laut schreiend und gestikulierend ein Comeback der Lynchjustiz. Täter wie Ulmen seien „an ihren großen Zehen auf den Marktplätzen dieser Nation aufzuhängen und öffentlich zu kastrieren“. Sollte ein Todesmutiger auf rechtsstaatliche Grundsätze verweisen, gehöre ihm die Bezeichnung „Täterschützer“ auf die Stirn tätowiert. Den Slogan „Not all men“ könne sie nicht mehr hören. Denn es „sind offensichtlich doch alle Männer“. Eine andere Kolumnistin verzweifelt, dass nach dem Erscheinen des Spiegel-Artikels zahlreiche User das Internet nach Fernandes-Pornos durchsucht hätten.“
https://apolut.net/fernandes-vs-ulmen-das-perfekte-timing-von-paul-clemente/
Paul Clemente: „Gestern, am Sonntag, versammelten sich laut Polizei rund 6.700 Demonstranten – die Veranstalter zählten 13.000 - am Brandenburger Tor. Aufgerufen hatte der frisch gegründete „Feminist Fight Club!“ Motto der Kundgebung: „Gegen sexualisierte digitale Gewalt – Solidarität mit allen Opfern“. Unter den Veranstaltern fand sich auch Kira Bönisch, ehemals Klima-Aktivistin bei „Fridays For Future“.
Was außerdem auffällt: Die Queer und Gender-Aktivisten scheinen vollständig verstummt. Wo ist die Dekonstruktion des Binären, wo die 70 Geschlechter? Man fragt sich: Werden die weiterhin fordern, dass Männer die Frauenumkleide nutzen dürfen, sofern sie sich als weiblich definieren? Dürfen künftige Straftäter, als Transfrauen ausgegeben, in den Frauenknast? - Null. Stattdessen feiert der klassische Mann-Frau-Dualismus ein Comeback: Manche Online-Toxikologin spricht wieder von „dem Mann“. Eine Taz-Autorin läutet sogar die Totenglocke der Mann-Frau-Beziehung. Mit Berufung auf die französische Philosophin Manon Garcia fragt sie:
„Wie soll ich jetzt in meine heterosexuellen Beziehungen zurückgehen? Wie sollen wir Frauen mit Männern leben? Wie soll das gehen, wenn sie uns hassen?“
Was für ein Statement: „Die Männer“ hassen „die Frauen“. Bei solchen Verallgemeinerungen bleibt die Lösung des Problems unerreichbar.
Natürlich erfährt die Autorin ausreichend Bestätigung in ihrem Umfeld: „In den letzten Tagen höre ich von immer mehr Frauen, die eine Antwort auf diese Fragen gefunden haben. Sie wollen nicht mehr mit Männern leben.“ Der Fall Ulmen-Fernandes erscheint der Autorin wie eine Fortsetzung der Epstein-Files. Sie ruft die Männer zur Solidarität, zum Mitstreiten für den Schutz von Frauen auf.
Ironie: Als solch ein „neuer Mann“ hat sich Christian Ulmen jahrelang verkauft. Ein Image, das seit #MeToo weitreichende Verbreitung fand. Gegenüber der WAZ gestand er:
„Ich sehe mich komplett als der Typ Mann, den sich der Feminismus immer gewünscht hat.““
https://apolut.net/der-fall-fernandes-angriff-der-virtuellen-doubles-von-paul-clemente/
Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm
Das Böse verlachen
- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -
Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider | 28.03.
Im neuen Wochenkommentar geht es heute um neue und alte Lockdowns, Stichwort Corona-Aufarbeitung. Allerdings nicht um die - ohnehin meist totgeschwiegene - Show von Politik und Medien: Wir schauen wirklich hinter die Kulissen der Covid-19-Affäre!
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaa6djkehlr4wqdt823g/
Boris Palmer und die Klarnamenpflicht
https://www.youtube.com/watch?v=m1OYhDt7ysI
Jürgen Hardt (CDU) und die Spritpreis-Explosion
https://www.youtube.com/watch?v=veFK2BLtdxA
Collien Fernandes und die schusssichere Weste
https://www.youtube.com/watch?v=l_47EChI_C0
" Ein Buch muss her! "
https://www.youtube.com/watch?v=LZg9Fi7HMn0
Hasstalavista - Serdar reagiert auf Reschkes Männerhass TV
https://www.youtube.com/watch?v=MTGqYjiZqJs
Simone Solga: Täterparadies der Verlogenheit | Folge 209
https://www.youtube.com/watch?v=x003FQmKhm4
Des Kaisers neue Brücke | Steimles Aktuelle Kamera
https://www.youtube.com/watch?v=MOEUB5URDSQ
HallMack Aktuelle Kamera 200 - Energie Lockdown
https://www.frei3.de/post/46ab0b7b-891e-4067-9d34-57a47f248f02
HallMack Aktuelle Kamera 201 - Für dumm verkauft
https://www.frei3.de/post/0716e134-4c24-496b-9963-3e2ea33de47b
Die grüne Ideologie funktioniert nicht !Warum ?
https://www.youtube.com/watch?v=I6sCJy9bfs0
Laut und deutlich für alle !!
https://www.youtube.com/watch?v=uQqnFYdIDvw
Internet Rambos aufgepasst !!
https://www.youtube.com/watch?v=ji9jZ60S3WA
Herr Steinmeier wem dienen Sie ??
https://www.youtube.com/watch?v=0ZsOvf0mitk