Mathias von Gersdorff: „Das Thema dieses Videos ist eines der größten Skandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Eigentlich müsste die schwarzrote Regierung zurücktreten, aber ich befürchte, dass die Panik in den Köpfen unserer sogenannten Elite vor der AfD so groß ist, dass sie zwar Friedrich Merz und Lars Klingbeil kritisieren werden, sie aber nicht so richtig in die Pfanne hauen werden.
Konkret geht es um die Zweckentfremdung der Gelder, die durch die Aufweichung der Schuldenbremse freigegeben worden sind. Sie sehen schon an den Überschriften, wie heftig dieser Riesenskandal ist …
Überlegen Sie, diese Schuldenbremse wurde aufgeweicht unmittelbar nach der Bundestagswahl 2025 vor der Konstituierung des neuen Bundestages, das heißt mit den Mehrheiten des alten Bundestages, weil natürlich die AfD sehr stark geworden war und sie hätte danach eben verhindern können, dass diese Schuldenbremse aufgeweicht wurde, weil dafür war eine Verfassungsänderung notwendig.
Das heißt, es war wirklich eine Geschichte zwischen Tür und Angel. Es war ein Husarenstreich, den hier Friedrich Merz gemacht hat und es war eine Sache, die es noch nie gegeben hatte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Viele Leute haben davor gewarnt, ich habe -zig Videos gemacht, ich habe das Ganze als Schuldenorgie von Friedrich Merz bezeichnet und so haben auch sehr viele Leute dagegen protestiert.
Heute wissen wir, das Ganze wurde zweckentfremdet. Das heißt, das Geld wurde gar nicht für Investitionen benutzt, sondern eben ja, um Haushaltslöcher zu stopfen.“
https://www.youtube.com/watch?v=JzKeGSjvE7A
Der Sachverhalt
Emilie Höslinger und Max Lay:
„In Kürze
Das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ soll zusätzliche Investitionen in die öffentliche Infrastruktur ermöglichen, um die Wachstumsaussichten und die Standortattraktivität Deutschlands wieder zu verbessern. Zur Erfüllung dieses Zwecks werden insgesamt Kredite in Höhe von 500 Mrd. Euro aufgenommen. Im Jahr 2025 wurden nach unseren Berechnungen mindestens drei Viertel der aufgenommenen Kredite zweckentfremdet. In den kommenden Jahren könnte die Zweckentfremdung geringer ausfallen, wenn die Bundesregierung ihrer mittelfristigen Finanzplanung folgt.
Mit den im Frühjahr 2025 verabschiedeten Reformen der Finanzverfassung erweitert der Bund seine Möglichkeiten zur Kreditaufnahme. Neben der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit steht das Ziel, die öffentliche Infrastruktur durch zusätzliche Investitionen zu verbessern, im Vordergrund. Dadurch sollen die langfristigen Wachstumsaussichten der Bundesrepublik wieder positiver ausfallen, nachdem in den vergangenen Jahren die strukturellen Probleme der deutschen Volkswirtschaft immer offensichtlicher wurden.
Im Mittelpunkt dieses Vorhabens steht das „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK), über das in den nächsten zwölf Jahren insgesamt 500 Mrd. Euro an kreditfinanzierten Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Schon das Volumen des SVIK gibt Anlass zur Überprüfung der Mittelverwendung, da diese mit langfristigen Mehrbelastungen im Haushalt des Bundes durch Tilgungen und Zinsen einhergehen. Gleichzeitig kann langfristig eine Aufwertung der öffentlichen Infrastruktur bspw. in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitalisierung die Mehrbelastungen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene wieder wettmachen.
Abgesehen von der Abwägung zwischen zusätzlichen Haushaltsbelastungen und zusätzlichem Nutzen der kreditfinanzierten Investitionsmittel, kann bereits zu Beginn der neuen fiskalischen Rahmenbedingungen die Zweckmäßigkeit des SVIK, vor allem im Hinblick auf das Kriterium der Zusätzlichkeit, infrage gestellt werden …“
https://www.ifo.de/DocDL/sd-digital-2026-04-hoeslinger-lay-investitionsmonitoring-bund.pdf
Lissy Kaufmann: „Vor gerade mal einem Jahr änderten Union, SPD und Grüne das Grundgesetz, um neue Schulden zu machen. Versprochen waren Investitionen - stattdessen gibt es milliardenschwere, legale Tricksereien. Das ist verantwortungslos.
Milliardenschulden, Sondervermögen, Grundgesetzänderung? War da was? Eine politische Kehrtwende der Union? Und ein Kanzler Friedrich Merz, der seine Versprechen über Bord geworfen hat? Gerade mal ein Jahr ist das her. Man hat sich ziemlich schnell an die zusätzlichen Nullen gewöhnt, die seither an den Staatsausgaben kleben.
All das wäre, mit Blick auf Zinsen und die Folgen für künftige Staatshaushalte, schon gefährlich genug. Wirklich fatal aber ist, dass die Bundesregierung das Geld gar nicht für das ausgibt, was sie eigentlich versprochen hat. Das ist verantwortungslos und ja, eine milliardenschwere, wenn auch legale Trickserei.
Eigentlich sollte das Geld für zusätzliche Projekte im Bereich Infrastruktur und Klimaneutralität ausgegeben werden, damit das Land endlich modernisiert, die Wirtschaft angekurbelt wird. Die Bundesregierung aber nutzt den Großteil des Geldes aus dem schuldenfinanzierten Sondertopf, um Löcher im Haushalt zu stopfen. Gut für den Koalitionsfrieden. Gar nicht gut für die Zukunft des Landes.
Aktuelle Berechnungen von zwei renommierten Wirtschaftsinstituten zeigen diese, wie sie es nennen, Zweckentfremdung. Neu sind die Vorwürfe nicht. Aber bezeichnend ist, dass diese Vorwürfe seit Monaten von nahezu allen Experten zu hören sind - auch von den Wirtschaftsweisen, die die Bundesregierung unabhängig beraten. Sie alle appellieren an die Vernunft der Bundesregierung, sorgsamer mit dem Geld umzugehen. Es scheint nur einfach keiner zuzuhören.
Schon gar nicht in der Bundesregierung. Denn die beteuert, sich an Recht und Gesetz zu halten. Und fatalerweise stimmt das auch. Denn die Grundgesetzänderung, die die Sonderschulden erst möglich gemacht hat, lässt genau diesen entscheidenden Spielraum. Das Wörtchen "Zusätzlichkeit" wird nämlich nicht genau definiert.
Die Grünen toben zwar gerade beim Anblick dessen, was die Bundesregierung mit dem Geld treibt. Sie haben der Grundgesetzänderung aber genau so zugestimmt. Wenn Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge jetzt sagt, man habe eben keinen Roman ins Grundgesetz schreiben können, dann darf man schon eine Augenbraue heben. Für eine prägnante Definition mit einer genauen Zahl wäre sicher auch im schlanken Grundgesetz noch Platz gewesen.
Jetzt fließen die Milliarden. Nur eben kaum in zusätzliche Infrastruktur und Klimaschutz. Die schwächelnde Wirtschaft wird so nicht angekurbelt. Genau das aber hatte die Regierung angekündigt, mit dem Ziel, die Einnahmen zu steigern und so die Zinsen zahlen zu können. Eine riskante Wette, die Deutschland, wie es scheint, gerade dabei ist, zu verlieren.“
https://www.tagesschau.de/kommentar/sonderschulden-investitionen-100.html
Fehlende Investitionen
Heidi Schettner und Anna-Maja Leupold: „Die Bundesregierung hat die im Jahr 2025 neu aufgenommenen Schulden aus dem „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) nach Berechnungen des ifo Instituts zu rund 95 Prozent nicht für zusätzliche Investitionen verwendet. Stattdessen seien die Mittel weitgehend genutzt worden, um Lücken im Bundeshaushalt zu schließen. Zu diesem Ergebnis kommt das ifo Institut in einer aktuellen Analyse zum Investitionsmonitoring des Bundes.
Demnach stieg die Schuldenaufnahme im Rahmen des SVIK 2025 um 24,3 Milliarden Euro. Die tatsächlichen Investitionen des Bundes lagen jedoch nur 1,3 Milliarden Euro über dem Niveau von 2024. Daraus ergibt sich nach ifo-Berechnungen eine Lücke von 23 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden, die nicht in zusätzliche Investitionen geflossen sind.
Die Zweckentfremdung sei darauf zurückzuführen, dass die Regierung die Investitionssumme im Kernhaushalt 2025 gegenüber 2024 reduziert hat: „Es kam zu Verschiebungen einzelner Posten vom Kernhaushalt in das kreditfinanzierte SVIK. Dazu gehören insbesondere Zuschüsse im Verkehrsbereich, weshalb im Kernhaushalt weniger investiert wurde als in den Vorjahren. Ein großer Teil der Investitionen im Sondervermögen ist deshalb nicht zusätzlich“, sagt Emilie Höslinger, Forscherin am ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen. Im Fazit der Studie heißt es entsprechend, dass ein großer Teil der kreditfinanzierten Mittel zwar für Investitionen verwendet worden sei, diese jedoch nicht zusätzlich zu den bestehenden Investitionen im Kernhaushalt getätigt worden seien.
ifo-Präsident Clemens Fuest warnt vor den Folgen: „Wir haben festgestellt, dass die Politik die schuldenfinanzierten Mittel nahezu vollständig für andere Zwecke, also zum Stopfen von Haushaltslöchern, genutzt hat. Das ist ein großes Problem. Die zusätzlich aufgenommenen Schulden sollten für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden, die das Wirtschaftswachstum langfristig stützen.“
Nicht statthaft ist laut ifo Institut das Argument, dass es wegen langwieriger Gesetzgebungsverfahren oder realwirtschaftlicher Engpässe zu einem verzögerten Abfluss der Mittel kam. Denn dann hätten auch die Schulden nicht so stark ansteigen dürfen. „Die Bundesregierung hat in Zukunft die Möglichkeit, die Quote der Zweckentfremdung zu senken. Dazu müssten vor allem die Investitionsausgaben im Kernhaushalt erhöht werden, sonst kann man auch weiterhin nicht von zusätzlichen Investitionen sprechen“, sagt Max Lay, Fachreferent am ifo Zentrum für Finanzwissenschaft.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht sich durch die ifo-Auswertung bestätigt. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärt: „Die aktuellen Berechnungen führender Wirtschaftsinstitute bestätigen die Befürchtungen, dass das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu großen Teilen nicht für zusätzliche Investitionen genutzt wurde.“ Diese Fehlentwicklung müsse nun korrigiert werden: „Nur so kann man die Zukunftsfähigkeit des Standortes wieder auf ein solides Fundament stellen.“
Schwannecke weist darauf hin, dass es gerade im Bau und bei Infrastrukturprojekten, an deren Umsetzung das Handwerk maßgeblich beteiligt ist, weiterhin enorme Investitionsdefizite gebe. „Dort und an vielen anderen Stellen fehlt es an Mitteln, nicht an Bedarf“, sagt der ZDH-Generalsekretär.
Und er ergänzt: „Das Versprechen der Zusätzlichkeit darf deshalb kein politischer Taschenspielertrick sein. Wer Sonderschulden aufnimmt und ankündigt, diese für Investitionen zusätzlich zu den Mitteln des Kernhaushaltes einzusetzen, darf diese anschließend nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern nutzen.“
Dem ZDH-Generalsekretär zufolge muss die Politik sicherstellen, dass die Sonderschulden konsequent für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden und zum Beispiel in den Neubau und die Modernisierung von Straßen, Schienen und Brücken fließen. „Andernfalls kommt die deutsche Wirtschaft nicht wieder in Schwung.“
Kritik kommt auch vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa weist darauf hin, dass das Baugewerbe schon lange fordert, dass das Sondervermögen „als wirklich zusätzliche Investitionsquelle wirken“ müsse und nicht dazu dienen dürfe, Löcher im Kernhaushalt zu stopfen. Pakleppa zufolge müssen man sich die Frage stellen, ob der Politik der Ernst der Lage wirklich bewusst sei und ob sie um Deutschlands Standortkrise wisse. Er verweist darauf, dass es bei der Infrastrukturpolitik durchaus Nachholbedarf gibt: So belaufe sich der bis 2024 aufgelaufene kommunale Investitionsstau auf insgesamt 216 Milliarden Euro. Und rund 70 Prozent des Güterverkehrs liefen über das Straßennetz – ein Netz, das seit Jahren unterfinanziert sei. „Deutschland kann es sich schlicht nicht leisten, das Sondervermögen für andere Zwecke zu verfrühstücken“, betont der ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Das Sondervermögen sei eine „historische Chance“. Von der Bundesregierung fordert er, umgehend gegenzusteuern: „Verschiebungen zwischen den Töpfen müssen unterbunden und das Sondervermögen muss wirklich zusätzlich investiert werden. Nur wer das Geld tatsächlich verbaut, investiert in die Zukunft Deutschlands."“
https://www.handwerk.com/studie-zu-sondervermoegen-hohe-schulden-wenig-investitionen
„Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ist nichts anderes als ein XXL-Verschiebebahnhof – und unterm Strich ein Sonderschuldentopf! Analysen des Ifo-Instituts sowie des IW Köln untermauern jetzt, wovor der Bund der Steuerzahler (BdSt) schon im vergangenen Sommer gewarnt hat: Nur wenige Mittel werden tatsächlich für zusätzliche Investitionen verwendet. Zudem sieht eine neue Studie unseres hauseigenen Deutschen Steuerzahlerinstituts Hinweise darauf, dass bei vielen geplanten Maßnahmen der Länder auch keine nachhaltigen Wachstumseffekte zu erwarten sind.
Auf diese Probleme hat der BdSt frühzeitig hingewiesen und die drohenden Missstände auf den Punkt gebracht. Schon im Sommer 2025 hat der Verband ein Gutachten bei Professor Dr. Friedrich Heinemann vom ZEW in Auftrag gegeben, das – damals noch im Gesetzgebungsprozess – die Fallstricke in den Fokus gerückt hat. „Rechthaber mag niemand, okay. Aber in diesem Fall, wenn das größte Verschuldungspaket seit Gründung der Bundesrepublik die finanzielle Selbstbestimmung künftiger Generationen zu beeinträchtigen droht, muss ich gegenüber der Politik deutlich sagen: Wir haben Euch doch gewarnt“, unterstreicht BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Die Zusätzlichkeitsbedingung ist ein für die Bundesregierung gefälliger Papiertiger. Sie gibt vor, dass die Investitionsausgabenquote, also der Anteil der Investitionsausgaben an den Gesamtausgaben aus dem Bundeshaushalt, mindestens 10 Prozent betragen muss. Erst wenn diese Bedingung erfüllt ist, dürfen die 500 Milliarden Euro des Sonderschuldentopfes genutzt werden. Ganz unabhängig von der Frage, ob diese Investitionsausgabenquote überhaupt ambitioniert genug ist und unabhängig von den Buchungstricks, die bei ihrer Berechnung angewendet werden, ist die Abstellung auf Planzahlen ein Kernproblem! Ob die Mittel im Laufe des Haushaltsjahres wirklich auf die Straße kommen, ist für die Erfüllung der Zusätzlichkeitsbedingung unerheblich. Das ist zwar gesetzeskonform, mit „Zusätzlichkeit“ dem Wortsinn nach hat das aber nichts zu tun.
In der Haushaltsplanung wurde ein Großteil der Investitionsmittel vom steuerfinanzierten Kernhaushalt in den schuldenfinanzierten Sonderschuldentopf verschoben. Die Analysen von IW Köln und dem Ifo-Institut gehen davon aus, dass 86 bzw. 95 Prozent der in 2025 verausgabten Schulden für Investitionen auf diese Art zweckentfremdet wurden.
Bislang hat niemand auf die konkrete Verwendung der Mittel geschaut. Deshalb betont BdSt-Präsident Holznagel: „Die Politik ist immer schnell darin, große Summen ins Schaufenster zu stellen. Wie die Mittel dann aber genau eingesetzt werden, also die Ziel- und Wirkungsorientierung, wird häufig nicht mehr nachgehalten.“ Deshalb hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut in einer aktuellen Studie den Aufschlag dazu gemacht. Ob „Maßnahmen zur Unterstützung der sächsischen Olympiabewerbung“, Schwimmbadsanierungen im Saarland oder Schüler-Tablets in Niedersachsen: Viele Maßnahmen auch auf Länderebene lassen keine nachhaltigen Wachstumseffekte erwarten. Das hat BdSt-Präsident Holznagel auch in einem Gespräch mit dem im Bundesfinanzministerium gebildeten Investitions- und Innovationsbeirat verdeutlicht, der eine beratende Funktion bei der Umsetzung und das Monitoring des Sonderschuldentopfes einnehmen soll. „Der Verfassungsgesetzgeber hat die massive Schuldenaufnahme damit gerechtfertigt, dass große Wachstumseffekte von den Investitionen ausgelöst werden. Wenn ich mir die konkreten Planungen anschaue, habe ich da große Zweifel!“
BdSt-Präsident Reiner Holznagel zieht Bilanz: „Ein Schuldenpaket in nie dagewesener Höhe wird zum teuren Etikettenschwindel ohne nennenswerten Zusatznutzen für Infrastruktur, Wachstum und kommende Generationen – das hatten wir befürchtet. Die Regierung muss jetzt schleunigst eine unabhängige Stelle einrichten, die strikte Verwendungskontrollen übernimmt und eine einheitliche Methode entwickelt, um die Wirkungen der Einzelmaßnahmen vergleichbar und überprüfbar zu machen. Nur so kann noch sichergestellt werden, dass die Milliarden-Schulden tatsächlich einen messbaren Mehrwert schaffen und das Vertrauen der Steuerzahler in eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik nicht noch größeren Schaden nimmt.““
„Vorwärts“-Verteidigung
Gustav Horn: „Um zu beantworten, ob die Bundesregierung Mittel aus dem Sondervermögen zweckentfremdet hat, sind ein paar Vorüberlegungen notwendig. Die erste ist, sich das Ziel des Sondervermögens zur Verbesserung der Infrastruktur und der Bekämpfung der Klimawandels (SVIK) vor Augen zu führen.
Das Sondervermögen soll die in Teilen marode Infrastruktur modernisieren, ebenso die Schienen und Straßen, aber auch Schulen und Krankenhäuser. Am Ende soll die Bahn wieder pünktlich, alle Brücken wieder befahrbar, Schulen und Krankenhäuser wieder in akzeptablem Zustand sein. Darüber hinaus sollen Investitionen in die Bekämpfung des Klimawandels fließen, zum Beispiel in die Förderung der Umstellung der Industrie und der Heizsysteme.
Zu diesem Zweck darf die Bundesregierung über zwölf Jahre Kredite am Kapitalmarkt in Höhe von insgesamt 500 Milliarden Euro aufnehmen. Von diesen 500 Milliarden Euro sind 100 Milliarden für die Bekämpfung des Klimawandels zweckgebunden. 100 Milliarden gehen an die Länder, die sie vor allem an die Kommunen weiterreichen sollen, damit diese ihre Schulen, Kitas oder Feuerwehrhäuser modernisieren.
Die Kosten für das gesamte Programm trägt allein die Bundesregierung. Für die Kommunen und Länder ist das Sondervermögen also ein Geschenk.
Da die Mittel Teile unserer Wirtschaft modernisieren sollen, sollen sie im Wesentlichen für Investitionen ausgegeben werden. Investitionen erhöhen langfristig die Produktionskapazitäten einer Volkswirtschaft, während laufende Ausgaben nur kurzfristig wirken. Investitionsausgaben schaffen deutlich mehr Wachstum und Beschäftigung.
Es gibt aber einen Graubereich. Ausgaben für Schulgebäude sind Investitionen, während Ausgaben für die bessere Organisation von Krankenhäusern eher unter laufende Ausgaben fallen. Das führt immer wieder zu Uneinigkeiten in der Frage, ob etwas als Investition gilt oder nicht. Der deutlich überwiegende Teil des Sondervermögens soll in Investitionen fließen.
Das zweite Kriterium ist, dass die Ausgaben aus dem Sondervermögen über ohnehin geplante Investitionen hinausgehen, die Mittel für Investitionen müssen „zusätzlich“ erfolgen und dürfen nicht einfach nur aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verlagert werden. Das würde weder die Modernisierung der Infrastruktur ankurbeln noch der Wirtschaft dienen. Dieses Kriterium steht im Mittelpunkt des aktuellen Streits um die Verwendung des Sondervermögens.
Das ifo-Institut und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) behaupten, die Bundesregierung habe die Mittel 2025 fast ausschließlich für ohnehin geplante Investitionen genutzt. Die Bundesregierung bestreitet dies. Um entscheiden zu können, wer recht hat, muss man sich die Definition von „zusätzlich“ genauer anschauen.
Zusätzlich – was bedeutet das konkret? Das ist eine einfache Frage mit komplizierter Antwort. Man könnte es sich sehr einfach machen und festlegen, dass die Gelder zusätzlich zu Investitionen investiert werden müssten, die bereits vor Einführung des Sondervermögens getätigt wurden. Doch diese Antwort übersieht, dass die Ampelregierung bereits 2024 vor Beschluss des Sondervermögens Investitionen für 2025 geplant hatte.
Daher hat man den Begriff schärfer gefasst und bestimmt, dass die Gelder zusätzlich zu den geplanten Investitionen fließen müssen. Das ist auf den ersten Blick ökonomisch sinnvoll, weil nur so ein zusätzlicher Impuls entsteht.
Leider wird es dadurch aber richtig kompliziert. Denn nicht alle geplanten Investitionen sind finanziell abgesichert. Das gilt besonders für die kommunale Ebene. Das dürfte erst in den kommenden Jahren von Bedeutung sein. Aber auch in der Haushaltsplanung der Ampelregierung gibt es nicht finanzierte Projekte.
Bleibt man bei einer strengen Interpretation des Begriffs der Zusätzlichkeit für die Investitionen aus dem Sondervermögen, dürften frühere Planungen, die noch nicht ausfinanziert waren, nicht über das Sondervermögen, sondern durch Kürzungen an anderer Stelle finanziert werden, oder sie müssten schlicht wegfallen. Beides würde die wirtschaftliche Entwicklung belasten. Die Bundesregierung hat sich vor dem Hintergrund der schwachen Konjunktur entschieden, jene von der Ampel-Koalition geplanten Investitionsprojekte mit den Mitteln des Sondervermögens zu finanzieren.
Man hat der Bundesregierung zudem eine weitere Beschränkung auferlegt. Um zu verhindern, dass Investitionen aus dem normalen Haushalt in das Sondervermögen verlagert werden, muss sie mindestens zehn Prozent der Mittel rein aus dem Kernhaushalt für Investitionen ausgeben. Das entspricht ungefähr dem Anteil der vergangenen Jahre. Die Begrenzung ist sinnvoll, denn andernfalls könnte die Bundesregierung alle ihre Investitionen ins Sondervermögen verlagern und sich schuldenfinanziert Haushaltspielräume verschaffen. Das würde der Wirtschaft schaden.
Aber auch diese Regel führt zu Komplikationen. Im vergangenen Jahr ist nicht nur das Sondervermögen beschlossen worden, sondern es wurden zudem die Ausgaben für Verteidigung von der Schuldenbremse ausgenommen. Dadurch gibt der Bund deutlich mehr Geld aus. Weil dadurch auch der Zehn-Prozent-Anteil wächst, müssten theoretisch auch die Investitionsausgaben ansteigen. Um diesen Effekt zu umgehen, rechnet die Bundesregierung die erhöhten Verteidigungsausgaben bei der Berechnung der Quote nicht mit. Kritiker*innen sagen, dadurch werden weniger Investitionen getätigt als möglich. Man kann die Regelung aber auch als Korrektur eines künstlichen Effekts verstehen.
Blickt man auf das vergangene Jahr zurück und legt streng aus, welche Investitionen als zusätzlich gelten und welche nicht, ist die Ansicht vertretbar, dass ein Teil der Mittel zweckentfremdet wurde. Allerdings geschah dies aus guten Gründen, weil geplante Investitionsprojekte nicht ausfinanziert waren. Diese Projekte zu streichen, oder Kürzungen in anderen Bereichen vorzunehmen, wäre angesichts der schwachen Konjunktur und geopolitischen Lage nicht ratsam gewesen.
Hinzu kommt, dass der Haushalt 2025 mit den Möglichkeiten des Sondervermögens erst im Oktober 2025 in Kraft trat. In der kurzen verbliebenen Zeit konnten zwar Mittel beantragt werden, aber flossen noch nicht vollständig ab. Dies kann man nicht als Zweckentfremdung werten.
All diese Probleme sind Übergangsphänomene. Schließlich werden die alten Planungen immer mehr in den Hintergrund treten. Gleichzeitig nehmen die neuen Projekte an Fahrt auf. Erst dann kann man wirklich beurteilen, ob die Bundesregierung die Gelder systematisch zweckentfremdet.
Es ist gut, dass die Institute aufpassen und eine nachvollziehbare Methodik zur Beurteilung der Verwendung des Sondervermögens schaffen. Ihr Urteil aber war voreilig oder schlicht ein Sturm im Wasserglas.“
Aus juristischer Sicht
Thorsten Ingo Schmidt: „"XXL-Schuldensauerei" titelt die Bild-Zeitung und kritisiert in dem Artikel die Verwendung des im Jahr 2025 geschaffenen Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" durch die Bundesregierung. Das Geld sei nicht für diese, sondern für andere Zwecke verwendet worden, heißt es dort. Die Zeitung bezieht sich dabei auf Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (Ifo) aus Köln und des Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) München.
Doch sind diese Vorwürfe zutreffend? Für diese Beurteilung sind drei Fragen zu beantworten: Was ist der normative Hintergrund dieses Sondervermögens? Was ist der Zweck und was eine Zweckentfremdung? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?
Normativer Hintergrund des Sondervermögens
Im März 2025 beschloss noch der alte Bundestag trotz der bereits erfolgten Bundestagswahl mit Zustimmung des Bundesrates eine Änderung des Grundgesetzes (GG), durch die in Art. 143h GG ein vollständig schuldenfinanziertes Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" geschaffen wurde. Seitdem darf der Bund im Rahmen dieses Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 500 Milliarden Euro aufnehmen, die gemäß Art. 143h Abs. 1, S. 3 GG nicht der Schuldenbremse nach Art. 109 Abs. 3; Art. 115 Abs. 2 GG unterfallen.
Von diesem Kreditbetrag, der die Größe eines regulären Bundeshaushalts übersteigt, hat der Bund nach Art. 143h Abs. 2 GG 100 Milliarden Euro an die Länder weiterzuleiten. Deren Aufteilung unter den Ländern erfolgt durch das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) vom 20. Oktober 2025 sowie den Abschluss ergänzender Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und dem jeweiligen Land.
Von den verbliebenen 400 Milliarden Euro fließen gemäß Art. 143h Abs. 1, S. 5 GG 100 Milliarden Euro in das weitere Sondervermögen "Klima- und Transformationsfonds", das bereits seit 2010 besteht. Dieses Sondervermögen trug ursprünglich die Bezeichnung "Energie- und Klimafonds" und sollte unter anderem durch die Umwidmung von Corona-Kreditermächtigungen finanziert werden. Dieses Vorhaben hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom November 2023, mit der das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde, unterbunden (Urt. v. 15.11.2023, Az. 2 BvF 1/22).
Die verbliebenen 300 Milliarden Euro stehen gemäß Art. 143h Abs. 1 S. 4 GG für Investitionen in einem Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung. Das Nähere soll gemäß Art. 143h Abs. 1 S. 6 GG ein Bundesgesetz regeln, dafür wurde am 30. September 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) erlassen. Die konkrete Umsetzung erfolgt sodann durch das Jahreshaushaltsgesetz gemäß Art. 110 Abs. 2 GG, mit dem nicht nur dem Haushaltsplan des Kernhaushalts (unmittelbare Einnahmen und Ausgaben), sondern auch den Wirtschaftsplänen der Sondervermögen zugestimmt wird.
Letztlich ist also eine finanzrechtliche Gemengelage im Zusammenspiel von zwei Grundgesetzartikeln (Art. 110 Abs. 2 GG und Art. 143h GG), vier Gesetzen (SVIKG, KTFG, LuKIFG, Jahreshaushaltsgesetz) und Verwaltungsvereinbarungen geschaffen worden, welche Maßstäbe trübt und Finanzierungswege verschleiert.
Was ist eine "Investition" im Sinne des GG?
Vor diesem Hintergrund wollten die beiden genannten Wirtschaftsforschungsinstitute untersuchen, wofür das Geld aus dem Sondervermögen verwendet wurde: Gab es – wie vorgesehen – "zusätzliche Investitionen" in Infrastruktur und Klimaneutralität? Eine solche Untersuchung stößt jedoch zum einen auf das methodische Problem der Festlegung der Begriffe der Investitionen und der Formulierung "zusätzlich". Zum anderen fällt es schwer, den Gegenstand des Vorwurfs herauszuarbeiten.
Im Zentrum des Art. 143h GG steht damit zunächst der Investitionsbegriff – worauf stellt der ab? Müssen es ganz neue Investitionen sein (Bruttoinvestitionen) oder fallen auch Ersatzbeschaffungen darunter, die lediglich einen Werteverzehr ausgleichen (Nettoinvestitionen)?
Neben der Verwendung im GG findet sich der Begriff "Investition" in Regelwerken unterhalb der Verfassungsebene, etwa in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Das Bundesfinanzministerium legt den sehr großzügigen Investitionsbegriff in § 13 Abs. 3 Nr. 2 BHO zugrunde. Danach zählen dann zu Investitionen Baumaßnahmen, der Erwerb von Sachen, Beteiligungen, Darlehen sowie Zuschüsse an die Sozialversicherungen. Insbesondere letztere führen dazu, dass mit dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" letztlich Löcher in den Sozialkassen gestopft werden können.
Der Investitionsbegriff der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung hingegen, den die Wirtschaftsforschungsinstitute präferieren, ist deutlich enger und erfasst nur Bau- und Ausrüstungsinvestitionen, Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie geistiges Eigentum und Software.
Eine verfassungsgerichtliche Klärung dieses Investitionsbegriffs ist im Rahmen des Art. 143h GG bislang nicht erfolgt.
"Zusätzlichkeit" der Investitionen
Gem. Art. 143h Abs. 1, S. 1 GG müssen die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierten Investitionen außerdem "zusätzlich[…]" erfolgen. Satz 2 legt erläuternd fest, dass Zusätzlichkeit vorliegen soll, wenn eine angemessene Investitionsquote im Kernhaushalt erreicht wird.
Der Absatz 3, S. 1 von § 4 SVIKG versucht sich dazu mit einer Legaldefinition: Danach ist – grob gesagt – eine Investition zusätzlich, wenn die ohnehin im Kernhaushalt vorgesehenen Investitionen um zehn Prozent überschritten werden.
Dies stellt eine vertretbare einfachgesetzliche Interpretation des verfassungsrechtlichen Begriffs dar. Allerdings ist dies nicht die einzig denkbare Bezugsgröße für den Begriff "zusätzlich". Genauso gut könnten nämlich auch die absoluten Investitionsausgaben oder die bisherige Finanzplanung ohne das Sondervermögen dafür herhalten. Zudem hätte man eine Inflationsbereinigung vornehmen können. Im Einzelnen ist hier also Vieles ungeklärt.
Gegenstand des Vorwurfs der Institute
Sowohl das IW als auch das IFO haben bei der Untersuchung der Ausgaben der Bundesregierung enge Begriffe zugrunde gelegt; das gilt sowohl für den Begriff "Investitionen" als auch für "zusätzlich". Damit kommen beide zu dem Schluss, dass ein erheblicher Teil der durch das Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" finanzierten Investitionen nicht zusätzlich sei. Ihrer Ansicht nach hat die Regierung Vorhaben aus dem Kernhaushalt in den Wirtschaftsplan dieses Sondervermögens verlagert.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht erscheint die von den Wirtschaftsforschungsinstituten angewandte Methodik nachvollziehbar. Aus den erschreckenden Ergebnissen einer behaupteten Fehlverwendungsquote von 86 Prozent (IW) bzw. 95 Prozent (IFO) kann für sich genommen aber noch nicht auf die Verfassungswidrigkeit der gesamten gesetzlichen Konstruktion geschlossen werden.
Zunächst haben sich die Forschungsinstitute im Schwerpunkt mit dem Haushaltsvollzug durch die Exekutive beschäftigt, nicht aber mit der gesetzlichen Haushaltsplanung.
Zudem werden die Ergebnisse des Jahres 2025 durch drei Entwicklungen verfälscht: Zum einen befand sich der Bund im Haushaltsjahr 2025 für neun Monate in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Art. 111 GG, was Investitionen sehr erschwerte. Zum anderen wurde das SVIKG als Ausführungsgesetz zu Art. 143h Abs. 1 GG erst Ende September 2025 ausgefertigt, selbst wenn es rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft trat. Schließlich bedürfen gerade Investitionen im Bausektor eines großen zeitlichen Vorlaufs in Planung und Ausschreibung.
Schon aus diesen Gründen drängt es sich nicht auf, aus dem nach Darstellung der Wirtschaftsforschungsinstitute mangelhaften Gesetzesvollzug auf die Verfassungswidrigkeit des gesamten Gesetzes zu schließen.
Mittelverwendung nicht gerichtlich überprüfbar
Gleichwohl könnten die Erkenntnisse zur bisherigen Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" Anlass geben, diese verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen. Denkbar wären zunächst die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit oder gar eine Individualverfassungsbeschwerde – doch allen Instrumenten stehen Hindernisse im Wege.
Eine abstrakte Normenkontrolle nach Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG könnte von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten oder einer Landesregierung nur gegen ein Gesetz selbst erhoben werden, nicht aber gegen den Gesetzesvollzug durch die Bundesregierung, sofern dieser nicht auf die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des zu Grunde liegenden Gesetzes durchschlägt. Zumindest angesichts der Sondersituation des Jahres 2025 wird aber selbst bei einer Wertung des Haushaltsvollzugs als verfassungswidrig noch keine Verfassungswidrigkeit des Haushaltsgesetzes selbst oder des SVIKG anzunehmen sein.
Ein Organstreitverfahren nach Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 GG könnte vom Bundestag selbst oder einer Fraktion in Prozessstandschaft für den Bundestag gegen die Bundesregierung eingeleitet werden. Es setzt aber voraus, dass ein Recht des Parlaments durch die Bundesregierung verletzt würde. Dann müsste erfolgreich geltend gemacht werden, dass das Recht des Bundestages als Haushaltsgesetzgeber dadurch beeinträchtigt würde, dass die Bundesregierung als die den Haushalt vollziehende Stelle die Vorgaben des Haushaltsgesetzes missachtete. Allerdings besteht auch sonst kein Recht des Parlaments aus dem Haushaltsgesetz darauf, dass die darin vorgesehenen Ausgaben getätigt werden. Vielmehr müsste sich eine solche Pflicht aus einem anderen Sachgesetz oder aus einer vertraglichen Verpflichtung ergeben.
Eine Individualverfassungsbeschwerde nach Art. 94 Abs. 1 Nr. 4 a GG scheiterte schließlich daran, dass kein Grundrecht auf Haushaltsvollzug besteht. Allenfalls könnte ein Bürger eine Verletzung seines Wahlrechts zum Bundestag gemäß Art. 38 Abs. 1 GG geltend machen. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass das zukünftige Wahlrecht zum Bundestag dadurch entwertet würde, dass die Bundesregierung gegenwärtig eine Investitionsquote nicht einhielte.
Kritik ja, Verfassungswidrigkeit nein
Selbst wenn man den Wirtschaftsforschungsinstituten folgte, bestände derzeit voraussichtlich kein prozessualer Weg, das Haushaltsgebaren der Bundesregierung verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen.
Durch das Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" ist ein finanzrechtlicher Mikrokosmos der Unübersichtlichkeit geschaffen worden. Gegenwärtig spricht einiges dafür, dass die Kritik der Wirtschaftsforschungsinstitute am Haushaltsgebaren der Bundesregierung richtig ist. Die Kritik betrifft allerdings lediglich den Haushaltsvollzug und macht das zu Grunde liegende Haushaltsgesetz noch nicht verfassungswidrig.
Im Übrigen fehlt es derzeit an einer prozessualen Möglichkeit, diese Fragestellung von dem BVerfG überprüfen zu lassen.“
Lebemann, der gerne säuft und Lokalrunden schmeißt
Um das komplizierte Geschehen verständlich zu machen, erzählt Christian Rieck das Gleichnis vom Lebemann, der gerne säuft und Lokalrunden schmeißt. Der natürlich verschuldet ist und kein Geld hat, sein Haus mit dem undichten Dach reparieren zu lassen. Nach einigem Hin und Her gewährt ihm die Bank einen Kredit, der allerdings zweckgebunden für die Reparatur des Hauses ist.
Was dann passiert? – Mensch lasse sich die Geschichte von Christian Rieck erzählen.
https://www.youtube.com/watch?v=hy4-4LHdqzI
Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm
Das Böse verlachen
- Satire, Realsatire, ernst Gemeintes -
Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider | 14.03.
Im neuen Wochenkommentar geht es heute natürlich um den Rücktritt des ORF-Generaldirektors Roland Weißmann und die vielen offenen Fragen dazu!
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaud4ji6gn6ws7bxyknq/
Heute vor sechs Jahren: Die "Achtung Fake News"-Meldung des BMG
https://www.youtube.com/watch?v=7jWJDeLlG0g
Söders Hygienekonzept
https://www.youtube.com/watch?v=g9CtKvGqlEA
ZDF und das "nicht richtig bediente" Grafikprogramm
https://www.youtube.com/watch?v=1tV0kDqrovM
Simone Solga: Jetzt ist der Ofen aus | Folge 207
https://www.youtube.com/watch?v=q3k6TThD75U
Am Öle hängt, zum Öle drängt - Steimles Aktuelle Kamera - Ausgabe 221
https://www.youtube.com/watch?v=toh26ecGAtg
HallMack Aktuelle Kamera 197 - Abwicklung unserer Wirtschaft
https://www.frei3.de/post/752be6cc-994a-43d0-bcf8-ef423e00efed
Der Wandel ist real
https://www.youtube.com/watch?v=30VmC5Eu9rQ
Migranten haben auch die Schnauze voll !!
https://www.youtube.com/watch?v=LoJifOCGY98
Dieser Typ ist gefährlich !!
https://www.youtube.com/watch?v=T1XdnbPW0MI
Ein Wandel oder unser Untergang !
https://www.youtube.com/watch?v=AIem2HDzcl4