Wann ist ein „Nein“ ein Nein?

Das Urteil im Fall Gina-Lisa Lohfink ist gesprochen. Und das ist gut so. Von einer funktionierenden Justiz zu sprechen, wäre übertrieben – im Grunde gab es nur eine einzige Möglichkeit.

Für die Bewohner des Erdreichs einmal mehr erschreckend ist der Zustand der Gesellschaft, die solche Gestalten wie Gina-Lisa Lohfink überhaupt hochkommen lässt, die fernab jeglicher Rationalität alles emotionalisieren muss und alles so umdreht, dass es in ihr jeweiliges Weltbild passt. Und wenn es auch noch so falsch ist.

 

Wer ist Gina-Lisa Lohfink?

 

„Gina-Lisa Lohfink (* 23. September 1986 in Seligenstadt, Hessen) ist ein deutsches Model. Bekannt wurde sie 2008 durch ihre Teilnahme bei der dritten Staffel von Germany’s Next Topmodel. Seitdem wirkte Lohfink in verschiedenen Formaten des Reality-TV mit. Gelegentlich tritt Lohfink auch als Moderatorin, Schauspielerin und Sängerin in Erscheinung.

Nach ihrer Schulzeit in der Einhardschule Seligenstadt absolvierte Lohfink eine Ausbildung zur Arzthelferin und arbeitete nebenbei in einem Fitnessstudio und in einem Behindertenheim. Sie gewann diverse regionale Schönheitswettbewerbe, unter anderem Miss Frankfurt 2005 und Miss Darmstadt 2006. Bei der Miss Hawaiian Tropic International 2007 wurde sie „Miss Supermodel“. 2008 bewarb sie sich bei der dritten Staffel von Heidi Klums Castingshow Germany’s Next Topmodel. In der Sendung erreichte sie nur den 12. Platz, doch ihre „hessische Kodderschnauze“ und der Ausruf „Zack, die Bohne!“ nach Erledigung einer Angelegenheit machten sie bekannt.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Gina-Lisa_Lohfink

Zur besseren Beurteilung ein Werbe-Clip und ein Ausraster:

 

 

 

Was mensch auch immer von Gina-Lisa Lohfink und Konsorten halten mag – solche Gestalten wären nicht möglich, würden sie nicht den Geschmack einer großen Menge anderer Menschen treffen.

Aus einem früheren Beitrag des Wurms über Klaus Staeck:

„Ein schönes Plakat von ihm hat den Text „Ein Volk das solche Boxer Fußballer Tennisspieler und Rennfahrer hat kann auf seine Uniwersitäten ruhig verzichten“.

Jetzt frage sich mal jeder, wie viele deutsche Sportler er kennt.

Und wie viele Wissenschaftler? Und wie viele Künstler?“

http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/32-staeck-brief.html

Wenigstens hatte Klaus Staeck zu seinen Glanzzeiten noch das Glück, dass die Gina-Lisas dieser Welt diesen Stellenwert noch nicht hatten, den sie jetzt haben.

 

Vorspiel

 

„Im Sommer 2012 wurde ein Video verbreitet, das Lohfink beim Sex mit zwei Männern zeigt. Später wurden weitere Videosequenzen auf einem Handy als Beweismittel sichergestellt; nur ein Teil der insgesamt 12 Sequenzen sind als Videoclip im Internet zu finden. Die Videos wurden teils bei Nacht aufgenommen, teils als es taghell war.

Lohfink vermutete, mit K.-o.-Tropfen betäubt worden zu sein, und erstattete gegen die Männer Anzeige. Die Männer erhielten Strafen aufgrund widerrechtlicher Verbreitung der Videoaufnahmen. Der Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung wurde im folgenden Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten jedoch von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Ein toxikologisches Gutachten hatte anhand des sichergestellten Videomaterials und der Aussagen von Lohfink keine Anhaltspunkte für die Verabreichung von K.-o.-Tropfen ergeben. Der Gutachter beschrieb Lohfink als wach, aktiv, orientiert. Auch bei den sexuellen Handlungen konnte er keine Störung der Wachheit, der körperlichen Koordination oder der Orientierung feststellen.

Lohfink erhielt daraufhin aufgrund falscher Verdächtigung der zwei Männer einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen je 400 Euro (24.000 Euro). Gegen diesen legte Lohfinks Anwalt Einspruch ein. Die von Lohfink beschuldigten Männer stellten gegen sie Strafanzeige wegen Verleumdung und Beleidigung.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Gina-Lisa_Lohfink

Es geht also um Folgendes:

1) Gina-Lisa Lohfink hat Sex mit zwei Männern, die sie dabei filmen und Filmausschnitte ins Internet stellen

2) Wg. Verbreitung der Filmaufnahmen werden die beiden Männer verurteilt

3) Nicht verurteilt werden die beiden Männer wg. Vergewaltigung – laut Gericht soll es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt haben

4) Wg. Falschaussagen und damit Falsch-Beschuldigung zur vermeintlichen Vergewaltigung wird Gina-Lisa Lohfink zu einer Geldstrafe verurteilt

5) Gina-Lisa Lohfink erhebt dagegen Einspruch und es kommt zur neuerlichen Gerichts-Verhandlung

 

Skandalöse Justiz?

 

„Als erste Bundesministerin schaltet sich Manuela Schwesig (SPD) in die Debatte über die mutmaßliche Vergewaltigung des Models Gina-Lisa Lohfink ein. "Wir brauchen die Verschärfung des Sexualstrafrechts, damit endlich in Deutschland die sexuelle Selbstbestimmung voraussetzungslos geschützt wird", sagte die Familienministerin SPIEGEL ONLINE. "'Nein heißt nein' muss gelten. Ein 'Hör auf' ist deutlich“ …

Auch die Grünen sind alarmiert. "Unerträglich viele Frauen werden Opfer sexualisierter Gewalt. Wir müssen als Gesellschaft endlich mehr tun, um diese Gewalt zu ächten und zu verhindern", sagte Bundesvorstandsmitglied Gesine Agena SPIEGEL ONLINE.

"Der Fall von Gina-Lisa Lohfink führt uns dabei wieder vor Augen, dass dringend das Sexualstrafrecht reformiert werden muss. Ein 'Hör auf' ist ein Nein. Aber noch immer reicht ein Nein nicht aus, um eine Vergewaltigung strafbar zu machen", so Agena weiter.

Justizminister Heiko Maas (SPD) sei gefordert, den Grundsatz 'Nein heißt nein' im Strafrecht zu verankern. "Dass hier nicht Täter sondern Opfer verurteilt werden, sendet ein verheerendes Signal an alle Mädchen und Frauen."

Im Bundestag wird das Thema ebenfalls diskutiert. "Der Umgang mit Gina-Lisa Lohfink ist erschreckend. Ein Opfer wird zur Täterin gemacht, öffentlich bloßgestellt, es wird ihr nicht geglaubt. Das nimmt anderen Frauen den Mut, eine Vergewaltigung anzuzeigen", sagte die Vizefraktionschefin der Grünen, Katja Dörner, SPIEGEL ONLINE.

Ein neues Gesetz sei dringend notwendig, aber auch ein Umdenken in der Gesellschaft. "Diskussionen, ob ein Opfer aufgrund von Klamotten oder Lebensstil selbst verantwortlich für eine Vergewaltigung ist, müssen endlich der Vergangenheit angehören", so Dörner.“

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gina-lisa-lohfink-gruene-fordern-schnelle-reform-des-sexualstrafrechts-a-1096892.html

„Die Ex-GNTM-Kandidatin Gina-Lisa Lohfink wurde das Opfer zweier Männer. Bestraft wurde jedoch sie selbst – vom Gericht, aber auch von einer Gesellschaft, die beim Vorwurf sexueller Gewalt mit zweierlei Maß misst …

Schrittweise setzt ihre Erinnerung wieder ein, wie sie erzählt. Sie sieht sich jetzt wieder in der Wohnung. Sie erzählt, dass sie sich nun wieder erinnerte, wie Pardis F. und Sebastian C. ständig ihr Handy auf sie richten. Wie irgendwann Pardis F. auf ihr liegt, der andere alles filmt. Wie sie später aufwacht, Sebastian C. auf ihr liegt, sie noch versucht etwas zu sagen, aber nur "Hör auf!" herausbringt. Wie sie irgendwann allein mit C. in der Wohnung ist, zur Tür rennt, "Hilfe!" schreit und "Polizei!" Wie sie ihn irgendwann am nächsten Tag, es muss schon Nachmittag sein, anbettelt, ins Hotel zu dürfen, sie müsse sich doch umziehen. Wie er noch sagt: "Wenn du Ärger machst, wirst du sehen, was passiert." Alles klar, sagt sie, lass mich nur ins Hotel, meine Managerin macht sich bestimmt Sorgen, ich muss mich doch umziehen, ich trage ja noch meine Sachen von gestern, bitte lass mich gehen. Okay, sagt er, aber du kommst zurück, ja? Und wieder: Wenn nicht, wirst du schon sehen, was du davon hast. Na klar, sagt sie, ich lieb dich, ich komme wieder. Lass mich nur mich umziehen fahren. Er schießt ein Bild von ihr, wie sie die Treppen runtergeht, sie lächelt harmlos, steigt ins Taxi. Nichts wie weg …

Der in den Videoclips deutlich zu hörende, drei Mal gesprochene Satz "Hör auf!" reicht dem Gericht nicht als Beweis für eine Vergewaltigung. Sie könnte ja damit auch die akute Handlung gemeint haben, die der betreffende Mann in diesem Moment setzte – etwa der Versuch, seinen Penis in ihren Mund zu stecken – nicht den Geschlechtsverkehr an sich, diese Möglichkeit sieht zumindest die Staatsanwältin. Eine Detailsuche, die zur Wahrheitsfindung notwendig ist. In der Öffentlichkeit sorgt sie dennoch für Empörung, bei Lohfink für eine Retraumatisierung in Endlosschleife.“

http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink--chronik-einer-angekuendigten-schaendung-6888744.html

Das hört sich alles nach einem skandalösen Fehlurteil an. Schließlich: ein „Nein“ ist ein Nein! Deutlicher geht es ja kaum.

Nichtsdestotrotz wurden und werden die Opfer einer Vergewaltigung gerne zu Tätern gemacht:

„Die Straßenumfrage ist schockierend: Gina-Lisa Lohfink sei selbst schuld. Wer sich so anziehe, wer sich so style, müsse sich nicht wundern. "Der glaube ich nichts", sagt ein Passant. Nicht nur die zufällig ausgewählten Männer, auch Frauen scheinen von der ehemaligen "Germany's Next Topmodel"-Kandidatin nicht viel zu halten. Einhellige Meinung: Lohfink sei ein "Luder". Dass sie möglicherweise von zwei Männern vergewaltigt wurde? Daran sei sie selbst schuld.“

http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink-bricht-bei-birgit-schrowange-in-traenen-aus-6934358.html

Wie mensch auch immer sein mag, was mensch auch immer von ihm halten mag: gelten dadurch sämtliche Rechte für diesen Menschen nicht mehr? Kann mit diesem alles getan werden ohne Konsequenzen fürchten zu müssen? Beleidigen? Verleumden? Betrügen? Berauben? Verprügeln? Vergewaltigen? Ermorden?

Haben andere Vergewaltigungs-Opfer nicht genau die gleichen Erfahrungen gemacht? Wurden nicht auch sie zu Tätern erklärt, die es „verdient“ hätten? Wurden nicht auch sie vor Polizei und Justiz verdächtigt, gelogen zu haben?

Es gibt Länder, in denen die Sicht, dass die Vergewaltigungs-Opfer zu einem großen Teil selbst schuld sind, ähnlich gesehen wird. Allerdings mit der Konsequenz, dass die Frauen in jenen Gesellschaften genötigt werden, sich in der Öffentlichkeit mehr oder weniger stark zu verhüllen.

Solche Länder werden dann aber hierzulande als hinterwäldlerisch angesehen. Warum? Wenn Frauen der Vorwurf gemacht wird, durch ihre Kleidung selbst schuld zu sein, dann ist eine Forderung nach einer Kleiderordnung für Frauen nicht weit weg.

Absurd wird es dann, wenn deutsche Frauen von nicht-deutschen Männern belästigt werden. Und zwar von solchen, die aus jenen „hinterwäldlerischen“ Gesellschaften stammen. So, wie eine europäische Frau üblicherweise gekleidet ist (noch nicht einmal ein Kopftuch!) und sich gegenüber Männern verhält (nicht untertänig), gilt diese bei nicht wenigen als „Schlampe“ und „Freiwild“ – „eine, die es nicht anders verdient hat“.

Hier sieht das natürlich ganz anders aus! Wenn eine deutsche Frau von deutschen Männern belästigt wird, ist sie selbst schuld, wenn die deutsche Frau von ausländischen Männern belästigt wird, dann ist der ausländische Mann schuld. Das Selbstbewusstsein der Frauen, das sich in Kleidung und Verhalten ausdrückt, wird in diesem Fall als zivilisatorische Errungenschaft verteidigt. Siehe auch http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/205-ausgelassene-stimmung.html

Was mensch auch immer von Gina-Lisa Lohfink als Person halten mag: sie soll sich kleiden und benehmen können, wie sie das für richtig hält. Ihre Persönlichkeit ist kein Freibrief für wen auch immer, sich ihr gegenüber schlecht zu verhalten.

Eigentlich kann wurm nur auf Seiten von Gina-Lisa Lohfink sein.

 

 

Aber es ist die falsche Person und es ist der falsche Fall. Diejenigen, die sich im Vorfeld klar für Gina-Lisa Lohfink und damit gegen das erste Gerichts-Urteil positioniert hatten, stehen nun blamiert da.

Denn eigentlich war es ganz anders. Beate Lakotta vor der Urteils-Verkündung:

„… und irgend jemand hat dafür gesorgt, relativ bald nach dieser Geschichte, dass im Netz nur noch die Sequenz zu sehen war, in der Frau Lohfink „hör auf, hör auf“ sagt oder „nein, nein“. Wenn man aber die ganzen Videos gesehen hat, weiss man, wie es weiter geht: sie sagt „hör auf, hör auf“ und der Mann antwortet „ich lösch auch gleich alles wieder“, oder sie sagt „hör auf, hör auf“, und der Satz geht weiter „Hör auf, Mann, ein Foto reicht“.

Ich kann mir vorstellen, dass in der Berliner Justiz nicht wenige Lust hätten, einfach das gesammelte Material öffentlich zu präsentieren; aber das geht natürlich nicht, denn die Intimsphäre von Frau Lohfink gilt es immer noch zu wahren.

Frau Lohfink ist ja an allen drei Verhandlungstagen dabei gewesen. Das wäre gar nicht nötig gewesen, denn die Richterin hatte ihr freigestellt, sich von ihren Verteidigern vertreten zu lassen. Aber das hat sie nicht getan, sondern sie ist erschienen und hat die Gelegenheit genutzt, um in ganz viele Kameras zu sprechen.“

http://www.spiegel.de/video/sex-vergewaltigung-gina-lisa-lohfink-video-1698257.html

 

Das Urteil

 

„Wie so viel Wirbel und wütende Kritik um und an der Causa Gina-Lisa Lohfink entstehen konnte, wird spätestens klar, als die Richterin das Urteil verkündet: 80 Tagessätze à 250 Euro, also insgesamt 20.000 Euro, muss Lohfink zahlen, wegen falscher Verdächtigung. Sie hat, zu dieser Überzeugung ist das Amtsgericht Berlin-Tiergarten gelangt, zwei Männer zu Unrecht beschuldigt, sie in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2012 vergewaltigt zu haben. Kaum hat Antje Ebner das Urteil verkündet, schreien die Unterstützer Lohfinks kollektiv „buh!“ und verlassen den Saal. Auch Lohfink selbst springt wütend auf und stürmt ins Freie.

Die Begründung des Urteils wollen sie nicht hören. Dabei ist diese sehr aufschlussreich. Schließlich behauptet sogar Lohfinks Verteidigung selbst, es habe nie einen offiziellen Vergewaltigungsvorwurf gegeben. Doch dazu später mehr.

Ein gutes Dutzend Unterstützer vom #TeamGinaLisa ist an diesem Tag wieder zum Amtsgericht Berlin gekommen. Sie haben Lautsprecher aufgebaut, durch die sie „Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat!“ skandieren. Und sie haben ein Transparent aufgehängt: „Hass wie noch nie auf die deutsche Justiz!“

Es wird wohl nicht mehr zu ihnen durchdringen, dass sie sich mit Gina-Lisa Lohfink, Schauspielerin, Model und angeblichem Vergewaltigungsopfer, das falsche Gesicht für ihre Sache gesucht haben. Sie ist von ihren Verteidigern zum „Präzedenzfall“ für die Reform des Sexualstrafrechts stilisiert worden, zur Galionsfigur der „Nein heißt Nein!“-Bewegung. Daran wird wohl auch das Urteil nichts mehr ändern. Denn die Interpretation der Geschichte wurde bereits geschrieben, bevor sie überhaupt endete. Etwa als der Bundesjustizminister auf recht unübliche Weise noch vor der Urteilsverkündung indirekt kommentierte, dass es „Schutzlücken“ im Strafrecht gebe – um damit für seine Reform zu werben. Oder als die Bundesfamilienministerin sagte, „Nein heißt Nein muss gelten“, und ebenfalls wählerwirksam dem #TeamGinaLisa beitrat.

Die 29-jährige Angeklagte ist in hellgrauem Hosenanzug und Pumps zum letzten Akt in diesem öffentlichkeitswirksamen Drama erschienen. Während die Staatsanwältin ihr Plädoyer hält, schaut Lohfink gelangweilt auf ihre Schuhe mit Schlangenhautmuster. „Es ist absurd, dass behauptet wird, dass hier ein Opfer zum Täter gemacht wird“, sagt Corinna Gögge und wehrt sich damit gegen die Kritik an dem Verfahren, gegen Stimmen von Gina-Lisa-Unterstützern, die behaupteten, dass die Justiz voreingenommen sei, weil jemand mit Erotikmessen-Erfahrung und Silikonbrüsten nicht zum Opfer tauge. Lohfinks Vorwürfe seien schlichtweg falsch, „eine Verhöhnung und Irreführung aller Frauen und auch Männer, die tatsächlich Opfer einer Vergewaltigung geworden sind“, sagt die Staatsanwältin.

Lohfink hält mit beinah tränenerstickter Stimme dagegen: Das, was „diese Jungen“ ihr angetan haben, sagt sie, „werde ich bis an mein Lebensende in mir tragen“. Es ist zugleich das erste und auch das letzte Mal, dass sie sich im Gericht selbst äußert. Lohfink ist öfter im Sat.1-„Frühstücksfernsehen“ aufgetreten als vor der Richterbank, hat vor Kameras und in Mikros mehr gesprochen als in diesen letzten Minuten der Beweisaufnahme. Dabei, sagt Gögge, hätte es einige dringende Fragen an sie gegeben. Zu den vielen Widersprüchen, die sich in ihrer Version der Geschichte auftaten.

Im Kern geht es darum: In der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2012 hat Lohfink Sex mit zwei Männern, die das filmen. In einer 28-sekündigen Sequenz ist zu sehen, wie Lohfink „Nein“ und „Hör auf“ sagt. Diese Sequenz wurde öffentlich viel diskutiert. Die Staatsanwaltschaft bezieht das „Nein“ aufs Filmen, nicht auf den Geschlechtsverkehr selbst. Lohfink bringt dagegen K.-o.-Tropfen ins Spiel, sagt, der Sex sei gegen ihren Willen geschehen. Die Männer bekommen Geldstrafen wegen der Verbreitung des Videos. Lohfink soll ebenfalls Strafe zahlen, 24.000 Euro, wegen falscher Verdächtigung. Weil sie die Strafe nicht akzeptiert, kommt sie vor Gericht, als Angeklagte, nicht als Opfer. Nun wurde sie verurteilt.

Es gibt zahlreiche Unstimmigkeiten, die in dem Prozess herausgearbeitet wurden. Die wichtigsten: Lohfinks früherer Anwalt stellte zunächst nur eine Anzeige wegen der Verbreitung des Videos; die Männer hatten versucht, es an die Presse zu verkaufen. In dieser ersten Anzeige vom 8. Juni 2012 ist von „einvernehmlichem Sex“ die Rede, erst eine Woche später wird das zurückgenommen, nun heißt es „Vergewaltigung“.

Sie habe einen Filmriss gehabt, sagt Lohfink. Erst als sie die Videos gesehen habe, sei die Erinnerung an die Nacht bruchstückhaft zurückgekommen. Dennoch schreibt sie einem der Männer weiter WhatsApp-Nachrichten, dass sie ihn vermisse. Und dass die Erinnerung nach Verabreichung von K.-o.-Tropfen zurückkomme, sei medizinisch unmöglich, sagt ein toxikologischer Gutachter, der sich sämtliche Videosequenzen aus jener Nacht angeschaut hat und zu dem Schluss kommt, dass Lohfink wach, vollkommen orientiert, ansprechbar und aktiv gewesen sei.

Diese Szenen zeigen, wie sie für das Video posiert, raucht, tanzt und singt, direkt in die Kamera blickt. Zum Abschied schürzt sie die Lippen. Ihre Managerin hat ausgesagt, sie habe mit Lohfink telefoniert, während sie noch in der Wohnung eines der beiden Männer gewesen sei. Sie habe gerade Pizza bestellt, habe Lohfink ihr da unbefangen erzählt. Er habe schon sehr oft Frauen begutachtet, die K.-o.-Tropfen verabreicht bekommen hätten, von einigen Vorfällen gebe es ebenfalls Videos. „Die Frauen werden wie Gummipuppen durch Betten geschleudert“, sagt Gutachter Torsten Binscheck-Domaß. „Die können weder rauchen noch ihre Managerin anrufen oder erzählen, dass sie Pizza essen wollen.“

Lohfink hatte behauptet, sie sei nach der Nacht bei einer Ärztin gewesen, die wegen ihrer Wunden „total geschockt“ gewesen sei. Ein angeblich existierendes Attest aber konnte sie bis heute nicht vorlegen. Nun reicht ihr Verteidiger das „Gedächtnisprotokoll“ einer Frauenärztin vom 14.6.2012 ein. Lohfink habe angegeben, vergewaltigt worden zu sein, heißt es darin, aber sie habe keinerlei Verletzungen gehabt. „Unauffälliger gynäkologischer Status“ hat die Frauenärztin notiert.

Überhaupt ist die Taktik von Lohfinks Verteidiger höchst irritierend, man könnte auch sagen: zweigleisig. Während sich Lohfink in den zahlreichen Interviews, die sie außerhalb des Gerichtssaals gegeben hat, als Vergewaltigungsopfer präsentierte oder präsentieren ließ, etwa mit Aussagen wie: „Ich habe ‚Nein‘ gesagt, immer wieder ‚Nein‘. Was ist daran nicht zu verstehen?“, sagt Strafverteidiger Burkhard Benecken in seinem Plädoyer: „Aus meiner Sicht war das kein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr. Ob das eine Vergewaltigung ist, ist eine andere Sache. Aber das hat Frau Lohfink ja auch nie behauptet.“ In der zweiten Anzeige sei ja nur „allgemein“ von Vergewaltigung gesprochen worden, und in ihrer polizeilichen Vernehmung dazu habe seine Mandantin sich „total zurückhaltend“ geäußert.

Richterin Antje Ebner fasst diese Strategie in ihrer Urteilsbegründung kurz zusammen: „Das ist eine juristische Finte.“ Nach dieser Logik nämlich habe es einen offiziellen Vorwurf der Vergewaltigung nie gegeben – und so könne Lohfink auch gar nicht wegen falscher Verdächtigung verurteilt werden.

Diese juristische Finte ist für Benecken offenbar kein Problem. „Das ist der Fall, der zur Änderung des Sexualstrafrechts geführt hat“, sagt er. „Ob es der richtige oder der falsche ist, spielt gar keine Rolle.“ Mit anderen Worten: Ob Gina-Lisa Lohfink vergewaltigt wurde oder nicht, ist egal, sie hat einer größeren Sache gedient.

So hat offenbar jeder seine eigene Agenda. Um Lohfink selbst ging es in diesem Fall sowieso am wenigsten. Neulich war zu lesen, dass sie für die nächste Ausgabe des „Dschungelcamps“ engagiert worden sei, für 150.000 Euro Gage. Doch es sei ihr nie um die Öffentlichkeit gegangen, beteuert Lohfink in ihrem Schlusswort. „Ich bin ein ganz einfaches Mädchen aus dem Dorf, das über Nacht berühmt geworden ist“, schließt sie. Und rät: „An alle Mädchen da draußen, werdet nicht berühmt, geht studieren oder macht eine Ausbildung. Diese Medienwelt … das ist nicht so einfach alles.“ Sie selbst überlege, ihr Abi nachzumachen.

Gleich nach der Urteilsverkündung nimmt Lohfink ein Taxi. Es ist das erste Mal, dass sie keine Interviews mehr gibt.“

https://www.welt.de/vermischtes/article157807277/Verhoehnung-aller-die-tatsaechlich-Opfer-geworden-sind.html

Zumindest hat sich das ganze Spektakel finanziell gelohnt:

„Staatsanwältin Corinna Gögge hatte sich zuvor beim Verteidiger noch nach den aktuellen Vermögensverhältnissen seiner Mandantin erkundigt: Für das Jahr 2014 hatte Lohfink ein Nettoeinkommen von 31.000 Euro angegeben, für 2015: voraussichtlich 18.000 Euro. Als Zeitpunkt für die Berechnung der Höhe des Tagessatzes gilt jedoch: jetzt. "Ist es zutreffend, dass Ihre Mandantin ins Dschungelcamp einziehen soll, Gage: 150.000 Euro, und dass schon ein Betrag geflossen sein soll?"“

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gina-lisa-lohfink-urteil-ein-hohn-fuer-echte-vergewaltigungsopfer-a-1108961.html

 

Recht egal

 

Nun leiden die Bewohner des Erdreiches nicht selten unter jenen Menschen, die meinen, alles zu kennen, alles zu wissen und immer im Recht zu sein. Völlig unerheblich, ob Beweise oder Realitäten dem total widersprechen. Was nicht passt, wird passend gemacht.

Es wird alles emotionalisiert, kaum einer nimmt sich die Zeit, etwas genauer oder hintergründiger die Dinge zu betrachten. Selbst dann, wenn hinterher der Beweis des Gegenteils erbracht ist – egal, der Beweis mag sein, wie er will. Diese Sorte hat immer Recht (glaubt sie zumindest) und lässt sich von nichts und wieder nichts von ihren fixen Ideen abbringen.

Hier ein paar Gedanken vor und nach dem Urteil.

Thomas Fischer vom Juni 2016: „Zum journalistischen Tiefpunkt der Woche erklären wir folgende Passage aus einem Bericht der Frauenzeitschrift Brigitte online zum "Fall Lohfink":

„Der Vorgang ist ein fatales Signal an die vielen Frauen in Deutschland, die sexuelle Gewalt erleben. Schon jetzt kommt es bei rund 160.000 Vergewaltigungen pro Jahr zu unfassbar wenigen Verurteilungen: ungefähr 1.000 (…) Was jetzt noch hinzu kommt: Frauen, die gegen ihre Peiniger aussagen, sehen sich nun auch noch der Gefahr ausgesetzt, dass sie wegen Falschaussage zu hohen Geldstrafen verurteilt werden können."

In diesen Zeilen purer Kenntnisfreiheit findet sich alles, was beim an Bürgerrechte, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und journalistische Kompetenz glaubenden Menschen einen Brechreiz auslöst. Weder gibt es "160.000 Vergewaltigungen pro Jahr" noch "unfassbar wenige Verurteilungen": Beides ist frei erfunden. Dasselbe gilt für das angeblich "jetzt (!) Hinzukommende (!)": Dass Menschen, die andere Personen einer Straftat beschuldigen, allein deswegen selbst strafbar sein könnten.

In der Tat: Dass sich Menschen strafbar machen, die andere vorsätzlich falsch beschuldigen, steht seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch. Und ist gut so. "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten", lautet das 8. Gebot aus Mosaischer Zeit. Überführte Täter werden freilich nicht "wegen Falschaussage" (die gibt's auch, ist aber eine andere Baustelle), sondern wegen "Falscher Verdächtigung" verurteilt, und man kann nach Paragraf 164 Strafgesetzbuch nicht nur "zu hohen Geldstrafen" verurteilt werden, sondern auch zu Freiheitsstrafen, liebe Brigitte, bis zu fünf Jahren. Verehrte Journalistenschulen: Darf man von einer Brigitte-Redakteurin des Jahres 2016 (noch) erwarten, dass sie einen (extrem übersichtlichen) Gesetzestext liest, bevor sie dessen Inhalt zitiert?

Voraussetzung des Paragrafen 164 Strafgesetzbuch ist, dass jemand einen anderen Menschen zu Unrecht beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Es fällt einem spontan nicht sehr viel ein, was rechtspolitisch dagegen sprechen sollte: Wer andere Menschen absichtlich in die Gefahr bringt, aufgrund falscher Anschuldigungen jahrelang unschuldig im Gefängnis zu sitzen, darf (!) doch vielleicht seinerseits bestraft werden. Oder?

Unerhört, meint Brigitte online, unbeeindruckt von der Wirklichkeit: Jetzt werden auch noch "die Peiniger" (Plural!) des "Opfers" (Singular) gegen dessen Strafanzeige geschützt!

Das ist die Karikatur von seriösem Journalismus. Es ist das Betätigen einer polemisch-suggestiven Verdrehungsmaschine (wie sie auch von Pegida und der AfD betrieben wird) und der glatte Missbrauch von journalistischer Macht: Schuld und Unschuld, Täter und Opfer stehen für diese Art von Presse schon lange vor der Ermittlung fest. Woraus sich das der Journalistin mit solcher Evidenz erschließt, dass die primitivsten Regeln ihres Berufs und die simpelsten Einsichten des Verstands bei ihr nicht mehr wirken, ist unbekannt. Ich fürchte: irgendwie aus den Hormonen. Die Anzeigeerstatterin eines Sexualdelikts heißt selbstverständlich "Opfer"; das Opfer einer Falschverdächtigung hingegen heißt "Peiniger" – und ist deshalb erst Recht "Täter": Der Beschuldigte eines Strafverfahrens wird so gleich vorab zum Doppeltäter ernannt. Man mag das kaum "Journalismus" nennen. Es sollte heißen, was es ist: Hetze.

Bedenklich ist das dahinter sichtbar werdende System: "Scheißegal", sagt offenbar die Chefredaktion, "sag mir, wie viele Klicks Du kriegst, und ich sag Dir, was Du wert bist".

Nebenbemerkung: Kleine Belehrung für alle, die es vergessen haben, und für alle Journalisten, die an der Seite der ratlosen Leser dieser Welt Jahr für Jahr vergebens versuchen, das Rätsel des Geldstrafenwesens zu durchdringen: Eine Geldstrafe ist kein "Bußgeld", so wie eine "Zahlungsauflage" keine "Geldstrafe" ist. Diese Worte notorisch zu verwechseln, strahlt übrigens dieselbe Kompetenz aus, wie den Unterschied zwischen Siebenmeter, Elfmeter und Penalty nicht zu kennen.

Eine Geldstrafensumme ist so hoch, wie sie gemäß Paragraf 40 Strafgesetzbuch halt ist. Sie bemisst sich aus einer Anzahl von "Tagessätzen" (5 bis 360), multipliziert mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes (ein Euro bis 30.000 Euro). Die Tagessatzhöhe ist ein Dreißigstel des Monats-Netto-Einkommens des Täters (abzüglich Unterhaltsverpflichtungen, Vorsorgeaufwendungen, Kreditverpflichtungen, und so weiter). Die Anzahl der Tagessätze bezeichnet die Länge der Zeit, die der Verurteilte, falls er nicht zahlt, "Ersatzfreiheitsstrafe" verbüßen muss.

Bei der Beschuldigten Lohfink beispielsweise sollen, wie man liest, 60 Tagessätze im Strafbefehl stehen und sich daraus eine Summe von 24.000 Euro ergeben. Das (stark heruntergerechnete) Nettoeinkommen dieser Beschuldigten müsste demnach bei etwa 400 Euro pro Tag (= 12.000 Euro pro Monat) liegen, was plausibel ist, denn als Mensch mit dem Beruf "Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten" sollte man schon deutlich mehr verdienen als der Präsident eines Obersten Bundesgerichts. Etwa so viel wie eine Staatssekretärin.

Deshalb ist die Gesamtsumme hier ein klein wenig höher als bei einer alleinerziehenden arbeitslosen Putzfrau, bei der das (bereinigte) tägliche Nettoeinkommen vielleicht 15 Euro beträgt. Eine freiberufliche Brigitte-Autorin, zu 60 Tagessätzen verurteilt, müsste vielleicht 2.400 Euro zahlen, eine Bundeskanzlerin 40.000 Euro, das weibliche Vorstandmitglied einer Dax-Aktiengesellschaft 200.000 Euro – alle für dasselbe Vergehen und bei 60 "Tagessätzen". So gerecht und sozial ausgewogen, sehr geehrte Brigitte, ist das deutsche Geldstrafensystem!“

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-vergewaltigung-taeter-opfer-fischer-im-recht/komplettansicht

Jan Fleischhauer vom Juni 2016: „Die Unabhängigkeit der Justiz gilt in diesem Land als hohes Gut, jedenfalls im Prinzip. Dass man die Urteilsfindung nicht dem Volkszorn überlässt, sondern Fachleuten, die auch noch bei den empörendsten Taten einen kühlen Blick bewahren, ist nach allgemeiner Auffassung eine große Errungenschaft der Moderne. Entsprechend unwirsch reagiert der verständige Teil der Öffentlichkeit, wenn Leute davon sprechen, dass man kurzen Prozess machen müsse, und generell über zu lasche Urteile klagen.

Wie gesagt, so verhält es sich im Prinzip.

Die Betroffene sollte allerdings nicht eine Frau in einem Vergewaltigungsfall sein. Dann interessieren keine Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsbehörden und auch keine Strafprozessordnung. Dann reicht der Augenschein, um zu einem eindeutigen Urteil zu kommen.

Seit Anfang des Monats muss sich die Schauspielerin Gina-Lisa Lohfink vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verantworten. Sie soll zwei junge Männer fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt haben, so lautet die Anklage. Falschbeschuldigung ist ein ernstes Delikt. Wer andere zum Beispiel aus Rachsucht oder weil er seiner Sache mehr Nachdruck verleihen will, einer erfundenen Straftat bezichtigt, dem drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. In diesem Fall wird schon die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Ermittlungen eingeleitet hat, von vielen als Skandal empfunden.

Aus Sicht der Laienjury, die sich aus Frauenrechtlern, aufgebrachten Journalisten und der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zusammensetzt, ist die Sache eindeutig: Hier wird eine junge Frau zum zweiten Mal zum Opfer gemacht. Nicht die Vergewaltiger stehen vor Gericht, die eine Zufallsbekanntschaft in einen stundenlangen Höllentrip verwandelten, sondern die Geschädigte, die es wagte, ihre Peiniger anzuzeigen.

Als Beweisstück gilt ein kurzes Video, das man mit ein wenig Mühe noch immer im Netz finden kann. Man sieht darauf die Schauspielerin beim Sex mit den beiden von ihr beschuldigten Männern. Während sich die zwei gegenseitig anfeuern, hört man, wie die Frau mehrmals "nein" und "hör auf" sagt.

Kompliziertere Strafverfahren bringen es mit sich, dass nicht alles gleich eindeutig zutage liegt, was für ein abschließendes Urteil wichtig ist. Deshalb dauern sie mitunter länger, als es die ungeduldige Öffentlichkeit für angemessen hält. Auch in diesem Fall gibt es Hinweise, dass die Dinge sich anders zugetragen haben könnten, als die Angeklagte es vorträgt.

Einem Bericht in der "Süddeutschen Zeitung" konnte man Anfang vergangener Woche entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel an Lohfinks Darstellung hat, sie sei mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht und dann zum Sex gezwungen worden. Im Zuge einer Hausdurchsuchung bei den der Vergewaltigung bezichtigten Männern wurden insgesamt elf Videodateien sichergestellt. Auf den Filmen, die nicht im Netz stehen, sieht man, wie das Model tanzt, singt, einen der Männer küsst und zwischendurch immer wieder das Zimmer verlässt. Ein Toxikologe schloss nach Durchsicht der Filmdateien aus, dass Lohfink in der fraglichen Nacht unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen gestanden habe.

In der ersten Anzeige sprach auch ihr damaliger Anwalt von "einvernehmlichen sexuellen Handlungen". Er machte zunächst nur eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend, als die Filmaufnahmen zu zirkulieren begannen, der Vorwurf der Vergewaltigung folgte einige Tage danach. Im SPIEGEL ist jetzt zu lesen, dass sich Lohfink am Abend nach der besagten Nacht noch einmal mit einem der beiden später von ihr angezeigten Männer traf. Anfragen bei Lohfinks Anwalt zu der Behauptung des Mannes, man habe auch diese Nacht wieder gemeinsam verbracht, blieben unbeantwortet.

Für die feministische Szene ist Lohfink eine "Heldin", wie widersprüchlich ihre Angaben auch sein mögen. Bereits der Versuch, die Dinge aufzuklären, gilt als tendenziell frauenfeindlich, weil sie das Opfer den Strapazen unterzieht, eine als traumatisierend empfundene Situation noch einmal zu durchleben. Dass eine Frau lügen könnte oder sich eine Geschichte zurechtlegt, die ihrem Bild von der Wahrheit eher entspricht, gilt als vernachlässigenswertes Risiko. Wenn sie doch einmal lügen sollte, dann hat sie dafür gute Gründe.

"Wir sollten Vergewaltigungsopfern immer glauben", hat die Kolumnistin Zerlina Maxwell in der "Washington Post" diese Sichtweise auf den Punkt gebracht. "Der Schaden, der angerichtet wird, wenn wir einem Opfer fälschlicherweise nicht glauben, übersteigt bei Weitem den Schaden, den es anrichtet, jemanden zu Unrecht als Vergewaltiger zu bezeichnen."

Am 27. Juni ist der nächste Verhandlungstermin vor dem Berliner Amtsgericht. In der feministisch gestimmten Öffentlichkeit steht das Urteil fest: Es kann nur "unschuldig" lauten. So erwarten es die Kommentatoren, die in dem Fall ein Symbol für alles sehen wollen, was im Sexualstrafrecht falsch läuft - so erwartet es auch die Familienministerin, die sich #TeamGinaLisa angeschlossen hat. Dass sich Lohfinks Satz "Hör auf" auf den Geschlechtsverkehr bezog und nicht auf die Tatsache, dass ihr dabei eine Kamera ins Gesicht gehalten wurde, scheint für Schwesig außer Frage zu stehen.

Es ist in diesen Tagen viel vom Verlust der bürgerlichen Mitte die Rede, von einer Aufheizung des gesellschaftlichen Klimas, bei dem Maß und Vernunft verloren zu gehen drohen. Die Verantwortlichen für diese Entwicklung werden im Lager der rechten Krakeeler verortet, aber das ist zu kurz gedacht, wie sich zeigt. Wie soll man es nennen, wenn sogar in der seriösen "Zeit" die zuständige Staatsanwältin zur "Dorfrichterin" wird, weil sie sich beharrlich weigert, die Klärung des Falls an die begleitenden Presseorgane zu übergeben?

Der Fall Gina-Lisa Lohfink ist ein Präzedenzfall, aber nicht für die Verharmlosung von Gewalt gegen Frauen, sondern für eine Form der Affekt-Justiz, die meint, auf den mühsamen Prozess der Wahrheitsfindung verzichten zu können.“

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gina-lisa-lohfink-affekt-justiz-kolumne-a-1098597.html

„Der Autor Dr. Alexander Stevens ist Rechtsanwalt in München. Er ist spezialisiert auf die Vertretung von Tätern und Opfern in Sexualstrafsachen. Er ist außerdem Autor des Buchs "Sex vor Gericht".

Alice Schwarzer hält das Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink für einen "Skandal". Tatsächlich ist diese Bewertung auf Grundlage falscher Zahlen, ohne Aktenkenntnis und ohne Sachverstand, ein Skandal. Und nicht der einzige, findet Alexander Stevens …

Ebenso unbeirrt dürfte das Gericht auch vom jüngsten Statement von Alice Schwarzer bleiben. Die erklärte das Urteil des Amtsgerichts (AG) Tiergarten, mit dem Lohfink am Montag wegen falscher Verdächtigung zu 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, zu einem "Skandal". Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte sie, es sei "verständlich", dass "Gina-Lisa das Geschehen als Sex gegen ihren Willen empfindet", schließlich seien die beiden Männer "extrem brutal und verächtlich" mit ihr umgegangen.

Diese Aussage gründet die Frauenrechtlerin übrigens auf angebliche "Fakten" wie zum Beispiel, dass nur jede zwölfte Vergewaltigung in Deutschland angezeigt werde und nur jede hundertste zu einer Verurteilung führe. Das sind Phantasie-Zahlen. Sie sind nirgends nachzulesen. Und mit der Realität haben sie nichts zu tun. 

Macht man sich die Mühe, einmal in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zu blicken, stellt man fest, dass es im Jahr 2014 genau 7.350 Anzeigen wegen sexueller Nötigung / Vergewaltigung gab. Zu einer Verurteilung kam es in 1.000 Fällen. Das von Alice Schwarzer angegebene eine Prozent ist also mehr als nur knapp daneben. Richtig sind 13,5 Prozent an Verurteilungen.

Im Vergleich zu anderen Straftaten wie Diebstahl (4,8 Prozent) oder Körperverletzung (10,8  Prozent) ist das ziemlich viel. Insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass die Beweislage bei Vergewaltigung fast ausschließlich auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen beruht und es daher besonders schwer zu beurteilen ist, wer von beiden die Wahrheit sagt: das angebliche Opfer oder der vermeintliche Täter.

Die vermeintlich erschreckend hohe Zahl an Sexualstraftaten beträgt übrigens tatsächlich gerade einmal 0,8 Prozent der gesamtdeutschen Kriminalität, die Aufklärungsquote liegt bei 81 Prozent. Übrigens sind 7 Prozent  der wegen Sexualstraftaten Tatverdächtigen Frauen.

All das kehrt Alice Schwarzer ebenso unter den Teppich wie die Tatsache, dass die oben zitierte Zahl von Straftaten sowohl das Delikt der Vergewaltigung als auch sexuelle Nötigungen erfasst. Der Anteil an Vergewaltigungen liegt bundesweit bei gerade einmal 1.445 Fällen. Zum Vergleich: Unser Nachbar Großbritannien hat bei lediglich zwei Dritteln der Bevölkerungszahl Deutschlands doppelt so viele angezeigte Vergewaltigungen, in Amerika sind es, auf die Einwohnerzahl hochgerechnet, sogar zehn mal so viele.

Nicht bekannt ist, das liegt in der Natur der Sache, wie hoch die Dunkelziffer der Sexualdelikte ist, die nicht zur Anzeige gebracht werden. Auch Alice Schwarzer ist das nicht bekannt.

Bekannt ist hingegen die Zahl der Vergewaltigungsanzeigen, die laut polizeilicher Kriminalstatistik in der Justiz als erwiesene Falschbeschuldigungen gewertet und strafrechtlich verfolgt werden. Sie liegt bei immerhin 7 Prozent.

Dabei sprechen zahlreiche - ideologisch gänzlich unverdächtige - Studien dafür, dass die wirkliche Zahl sogar noch deutlich darüber liegen dürfte: So konnte etwa das rechtsmedizinische Institut Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt, eine Falschbelastungsquote von 27 Prozent nachweisen. Nachweisen meint den Nachweis, dass die angeblich Vergewaltigten sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten.

Selbst Polizeibehörden gehen davon aus, dass die Falschbelastungsquote bei Sexualdelikten deutlich höher liegt als bei den statistisch erfassten 7 Prozent. So ergibt etwa eine Sachbearbeiterbefragung des LKA Bayern, dass die Ermittler den Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen nach § 177 Strafgesetzbuch im Durchschnitt auf ein Drittel schätzen.

Dass ihr neuer Schützling Gina-Lisa Lohfink, sonst nicht gerade eine Ikone der Frauenrechtsbewegung, eine Vergewaltigung frei erfunden hat, scheint Alice Schwarzer nicht weiter skandalös zu finden.

Zur Erinnerung: Wie auch schon die Staatsanwälte in dem Ermittlungsverfahren gegen die beiden Männer, das mangels Tatverdachts eingestellt wurde, ist auch das AG Tiergarten zu dem Ergebnis gekommen, dass nichts für die von Lohfink behauptete Vergewaltigung sprach. Nach dem Sachverständigengutachten war eine Manipulation durch KO-Tropfen ausgeschlossen. Das vermeintliche Opfer Lohfink war in der umfassend auf Video festgehaltenen Nacht wach, ansprechbar und vollständig orientiert. Sie selbst hatte zunächst von einvernehmlichem Sex gesprochen, dann von einer Vergewaltigung, schließlich von K.o.-Tropfen. Die von ihr als "geschockt" über ihre Wunden zitierte Gynäkologin, die sie direkt nach der angeblichen Tat aufgesucht haben wollte, bescheinigte nach vier Jahren, dass es bei einem Termin mehr als zehn Tage nach der angeblichen Vergewaltigung keine körperlichen Merkmale gegeben habe …

Längst ist unter vielen auch EMMA-Herausgeberin Schwarzer auf den Zug aufgesprungen und instrumentalisiert das It-Girl fleißig, um pauschal gegen die Vergewaltiger-Spezies Mann zu konspirieren. Ist nicht das der Skandal? Dass Feministinnen, sogar nach einem Urteil, weiterhin eine Bewegung fortsetzen, die sich ohne Aktenkenntnis und ohne Sachverstand ein Strafverfahren zunutze machte, um eine Strafrechtsreform zu beschleunigen, die mit dem Verfahren nicht das Geringste zu tun hat. Dass Familienministerin Manuela Schwesig ihre Solidarisierung mit Lohfink nicht leugnen kann und selbst Bundesjustizminister Heiko Maas klarstellen muss, dass er "nicht zum #TeamGinaLisa gehört" habe - ist nicht das der Skandal?

Aber zurück zum Fall: Skandalös am Fall "Gina-Lisa" ist die Tatsache, dass Täter von Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht quasi nie eine Strafverfolgung zu befürchten haben – im Gegensatz zu kleinen Schwarzfahrern und Kiffern, wo die Justiz mit aller Härte des Gesetzes zuschlägt.

Das hat einen Grund. Die Justiz will nämlich trotz der eklatanten Fallzahlen rund um Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten um jeden Preis vermeiden, dass wahre Opfer davon abgehalten werden, Strafanzeige gegen ihren Peiniger zu erstatten, weil sie fürchten, dass die Ermittler Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen haben könnten.

So belegt eine Studie des LKA Bayern, dass Anzeigen wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung - mit wenigen Ausnahmen – nur äußerst selten von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Das geschieht nach dieser Studie nur dann, wenn das vermeintliche Opfer gesteht, den Sachverhalt falsch geschildert zu haben, oder die Beweislage bei Abschluss der Ermittlungen klar gegen die Aussagen des vermeintlichen Opfers spricht. Und selbst in diesen Fällen wurde noch rund ein Viertel der Strafverfahren ohne Folgen für die mutmaßliche Täterin eingestellt.

Dass die Berliner Justiz die Falschbeschuldigerin Lohfink strafrechtlich zur Verantwortung gezogen hat, war absolut richtig und vor allem das richtige Zeichen. Denn wer einen anderen unschuldig eines schweren, kaum nachweisbaren Verbrechens bezichtigt, um einen wie auch immer gearteten Vorteil daraus zu ziehen, sei es nur Rache oder eben eine Wiederbelebung der eigenen TV-Präsenz, der verdient es, dafür bestraft zu werden.

Fragen könnte man sich noch, ob es nicht ein Skandal ist, dass die Berliner Justiz Gina-Lisa Lohfink sogar noch mit einer milden Geldstrafe entgegenkam, die sie ihr zudem am liebsten ganz diskret mit einem postalisch zugestellten Strafbefehl auferlegen wollte. Wohlgemerkt für die falsche Verdächtigung wegen einer Straftat, für die im Falle einer Verurteilung die von ihr bezichtigten Männer bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe erwartet hätten. Aber diskret ist eben eher nicht Gina-Lisa Lohfinks Stil - gleiches gilt für Alice Schwarzer.“

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/alice-schwarzer-zu-lohfink-urteil-skandal-sexualstrafrecht-falsche-verdaechtigung-kriminalstatistik/

Bernhard Torsch: „Team_Zivilisation vs Team_Gina_Lisa

Als Gina-Lisa Lohfink vorigen Montag in Berlin wegen falscher Verdächtigung verurteilt wurde, waren die Sozialen Medien nicht nur voll sexistischen Hohns und abgrundtief bösartigen Hasses auf das It-Girl und Frauen generell, sondern auch voller trotziger Justizschelte, Rechtsstaatsverachtung und pseudofeministischem Radikalismus. Der Blog „Mädchenmannschaft“, eine Art Zentralorgan des postmodernen Gefühlsfeminismus, heulte auf: „Wie sieht Vergewaltigungskultur aus? Genau so“. Weil ein Berliner Gericht zum Schluss kam, Lohfink habe zwei Männer fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt, schloss die „Mädchenmannschaft“, in Hinkunft würden sich weniger Frauen trauen, Vergewaltigungen anzuzeigen. Auch die Sozialistische Jugend Österreichs blieb nach dem Urteil unbeirrt im „Team_Gina_Lisa“ und postete auf Facebook ein Meme des Inhalts: „Wenn am Schluss die Betroffene einer Vergewaltigung bestraft wird“. Dass ein deutsches Gericht unter den Argusaugen der Öffentlichkeit aufgrund recht klarer Indizien und Beweise festgestellt hatte, dass gar keine Vergewaltigung stattgefunden habe – es war den österreichischen Nachwuchslinken ebenso egal wie den Demonstrantinnen vor dem Gerichtsgebäude, die den antizivilisatorischen Slogan skandierten: „Macker gibt’s in jeder Stadt, bildet Banden, schafft sie ab!“

Ein Feminismus, der zu einer barbarischen Regung verkommen ist, ist keiner mehr. Und es ist nichts anderes als Barbarei, wenn man fordert, das Recht Banden zu überantworten, rechtsstaatliche Grundprinzipien über Bord zu werfen und auch Unschuldige einzusperren, solange das nur die eigene gesellschaftspolitische Agenda voranzubringen verspricht. Da schimmert die alte Krankheit durch, die immer wieder alle möglichen politischen Bewegungen heimgesucht hat, tragischerweise gerade auch linke, nämlich die Bereitschaft zur Inhumanität im Namen der guten Sache. Dass der Zweck die Mittel heilige ist jener moralische Kurzschluss, der immer wieder Menschen, manchmal Millionen von ihnen, Freiheit und Leben gekostet hat. Der klassische Feminismus war nicht so und ist nicht so. Der wollte und will die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts aufheben, die Unterdrückung der Frau beenden und geschlechtsbezogene Privilegien abschaffen. Für eine nicht verübte Vergewaltigung nicht bestraft zu werden, ist aber kein Privileg, sondern ein Menschenrecht.“

https://lindwurm.wordpress.com/tag/gina-lisa-lohfink/

 

Rechtliche Gedanken über das „Nein“

 

Thomas Fischer vom Oktober 2014: „Zu Fragen des Sexualstrafrechts hat jeder eine Meinung, denn Sexualität ist ein Thema mit höchstem Aufmerksamkeitswert. Um herauszufinden, ob die Behauptung stimmt, dass wir durch das geltende Recht nicht hinreichend geschützt sind, muss man sich auf ein paar Zusammenhänge und Begriffe einlassen, ohne die es nicht geht.

Man muss zum Beispiel zwischen "sexueller Nötigung", "Vergewaltigung" und "Missbrauch" unterscheiden: Vergewaltigung ist eine sexuelle Nötigung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist. Sie wird etwas schwerer bestraft als die "bloße" Nötigung zu äußerlichen sexuellen Handlungen oder zu deren Duldung. Missbrauch setzt keinen Zwang voraus, sondern das Ausnutzen von Schwächen.

"Nötigen" heißt: Zwingen. Das setzt voraus, dass ein entgegenstehender Wille überwunden wird: Wer frei und selbstbestimmt einwilligt, wird nicht "gezwungen". Doch welche konkrete Handlung ist mit "Zwingen" gemeint? Was muss jemand tun, um eine andere Person zu sexuellen Handlungen zu zwingen, die sie nicht will?

Man kann ihr Geld, Schmuck, eine Beförderung oder die ewige Treue anbieten. Wenn sie dann einwilligt, liegt kein "Zwang", also kein "Nötigen" vor, sondern ein Handel.

Man kann die andere Person durch Gewalt zwingen: entweder durch unmittelbare Gewalt, etwa indem man sie festhält, oder durch Gewalt zum Brechen des Willens, etwa indem man sie schlägt. Gewaltanwendung ist eine der beiden klassischen, seit jeher strafbaren Methoden der sexuellen Nötigung.

Bei der Behauptung, es gebe eine Schutzlücke im Gesetz, spielt ein Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2012 eine Rolle: Er betraf einen Fall, in dem ein Mann eine Frau zur Duldung des Analverkehrs aufforderte, was sie ausdrücklich ablehnte. Er vollzog ihn trotzdem, obwohl sie sich "vor Schmerzen wand" und weinte. Dabei drückte er sie so gegen die Wand, dass sie sich ihm nicht entziehen konnte. Dies ist, nach ständiger Rechtsprechung, ein Fall von Gewalt-Nötigung. Der 4. Strafsenat hat dies nicht erkannt und hob das Urteil des Landgerichts gegen den Mann auf. Das war ein Fehler. Doch die Entscheidung offenbart deshalb noch keine "Schutzlücke": Man konnte und musste den Fall damals wie heute als Vergewaltigung beurteilen.

Die andere klassische Methode ist die Drohung mit sofort anwendbarer Gewalt, etwa wenn dem Tatopfer ein Messer vorgehalten wird. Bestraft wird nicht nur die ausdrückliche, sondern auch die "konkludente" – das heißt: schlüssig erklärte – Drohung. Es reicht dann aus, dass der Täter das Messer absichtsvoll sichtbar neben das Bett legt. Auch wer sexuelle Handlungen mit der Bemerkung erzwingt, "Muss ich wieder böse werden?", ist strafbar.

Beide Methoden, Gewalt und Drohung mit Gewalt, sind als Verbrechen mit zwei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Man kann darüber hinaus auch mit "sonstigen Übeln" drohen: mit dem Zerkratzen des Autos, einer Kündigung, einer schlechten Beurteilung oder der Offenbarung von Peinlichkeiten. Das nennt sich "Nötigung" und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Eine Sekretärin, die vom Abteilungsleiter mit der Drohung, sie bei Weigerung zu entlassen, zum Candle-Light-Dinner mit nachfolgendem Geschlechtsverkehr gebracht wird, wird genötigt, aber nicht "vergewaltigt". Die Grenzen sind fließend, der Raum für Ambivalenzen ist hier besonders offen.

Zwischen dem Nötigen und der selbstbestimmten Zustimmung gibt es den "Missbrauch": von Kindern, Behinderten, Jugendlichen, Frauen, Migrantinnen. Die Terminologie ist verräterisch: als ob es auch einen "korrekten Gebrauch" dieser Personen gäbe! In der herabsetzenden Begrifflichkeit, die auch von Vertretern sogenannter Opfer-Verbände gedankenlos repetiert wird, spiegelt sich das Elend des Sexualstrafrechts, gefangen zwischen Moral und Krankheit, Tabu und Pietismus, Ekel und Geilheit. Denn nicht der Mensch wird "gebraucht" oder "missbraucht" für die Befriedigung sexueller Wünsche, sondern die Macht, die Abhängigkeit, die Wehrlosigkeit …

Es wird nun (wieder) postuliert: Ein bloßes Nein muss reichen. Das mag eine gute Parole sein, greift aber zu kurz. Die entscheidende Frage ist nicht das Nein, sondern: Wie kann Person A, wenn Person B Nein sagt, darüber hinweg zu ihrem Ziel kommen? Denn B muss sich ja nur dann fügen, wenn sie "gezwungen" (genötigt) wird. Wie stellt A das an? Was muss sie tun, um Person B zu etwas zu bringen, was diese nicht will? Das "bloße Nein" zeigt den entgegenstehenden Willen – aber nicht mehr, vor allem keine "Nötigungshandlung". Oder werden 20 Millionen Deutsche allmorgendlich in strafbarer Weise genötigt, zur Arbeit zu gehen, auch wenn sie keine Lust haben? …

Die Kampagne für die Strafbarkeit jeder sexuellen Handlung "gegen den Willen" als "Vergewaltigung" ist eine Desinformations-Kampagne, die mit der Uninformiertheit der breiten Mehrheit spielt, Regeln rationaler Diskussion missachtet und auf ein rechtspolitisches Klima abzielt, das "Sicherheit" vortäuscht, in Wahrheit aber Rechtsunsicherheit verbreitet. Ihr Erfolg wäre eine Niederlage für den Rechtsstaat.“

http://www.zeit.de/2014/42/strafrecht-vergewaltigung-missbrauch

Thomas Fischer vom Juni 2016:

„Die neue Lösung soll nun darin bestehen, dass das Aussprechen des Wortes "Nein" oder der Formulierung "Ich will nicht" irgendwie isoliert, begründungslos, zusammenhanglos neben dem sonstigen Verhalten des Opfers steht. Das ist Unfug. Handelt es sich um eine "offene", ersichtlich nicht von Nötigungshandlungen getragene Situation, wird man selbstverständlich (!) auch weiterhin das "Tatopfer" fragen müssen (!), warum es einerseits "nein" gesagt, andererseits aber widerstandslos getan hat, was der oder die Täter(in) verlangte. Alles andere wäre ein grober Verstoß gegen die gesetzliche Aufklärungspflicht. Denn das Aussprechen des Wortes "Nein" ist ja kein magisches Zauberritual, das die Deutung einer Situation ein für allemal festlegt und entscheidet. Wie jede andere Aussage in jedem anderem Zusammenhang kann das "Nein" oder "Hör' auf" ganz ernst, halb ernst oder gar nicht ernst gemeint sein; es kann überdacht, geändert, beeinflusst, aufgegeben, beschränkt, ausgeweitet, missverstanden werden.

Was denn sonst? Es gilt doch für das "Nein" (ebenso wie für das "Ja") im Zusammenhang mit sexueller Betätigung nichts anderes als im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung, mit allen anderen Einwilligungen oder Zustimmungen. Meint jemand ernsthaft, die Fragen der Freiwilligkeit, des Wollens oder Nichtwollens, der Ambivalenz oder des Nicht-So-Wollens, der Abhängigkeiten und Zwiespältigkeiten, der Fehldeutungen und Umdeutungen, ließen sich durch eine Beweiserhebung darüber erledigen, ob das Wort "Nein" in der Geschichte vorkommt oder nicht? Es scheint fast so – aber das ist eine sehr alberne Vorstellung. Die Ansicht von Frau Clemm, es "mache keinen großen Unterschied", ob eine Bedrohung mit dem Tod (!) bewiesen werden müsse oder eine – wie auch immer gestaltete – Äußerung des Unwillens, zeigt gravierende Kenntnis- und Erfahrungslücken bei der sogenannten "Opferanwältin".

So viel also zur "Alltagstauglichkeit", also zur abermals versprochenen "Schutzlückenschließung". Bisher musste bewiesen werden, dass das Tatopfer nicht wollte und sich fürchtete. Nach neuem Recht muss bewiesen werden, dass es nicht wollte. In beiden Fällen zudem, dass der Täter wusste oder zumindest damit rechnete, dass es nicht wollte. Wer sich davon eine Flut von neuen Verurteilungen verspricht, muss an gravierenden Verkennungen leiden oder hat kaum Ahnung vom Strafprozess.“

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-vergewaltigung-taeter-opfer-fischer-im-recht/komplettansicht

 

Ist ein ausdrückliches „Nein“ immer ernst gemeint?

 

Alexander Hammer schreibt Folgendes:

„So ist es oft in Liebesgeschichten oder - filmen: Der Mann bemüht sich langfristig um die Frau und lässt sich auch von dem anfänglichen "Nein danke" nicht davon abhalten. Und am Ende wird die Hartnäckigkeit belohnt. Oft gibt es Verwicklungen, weil die Umworbene sich zunächst für einen anderen entscheidet, jedoch nach und nach versteht, dass sie mit dem "treuen Freund", der nicht locker lässt, besser dran ist. Solche Geschichten zeigen, egal wie stark sie einem Klischee folgen, deutlich, dass das Leben aus sich verändernden Willensbezeugungen besteht. "Nein heißt nein" hieße da wohl, dass die Geschichten nur 3 Minuten andauern. Aber ist das realistisch?“

https://www.heise.de/tp/artikel/48/48912/1.html

Der Hammer setzt noch einen drauf: „Ist es denn automatisch schlimm, wenn ein "Nein" ignoriert wird? Kann sich nicht die Ansicht ändern, ohne dass jemand dazu gezwungen wird? Kann sich nicht auch jemand weigern, das "Nein" zu akzeptieren, weil er den anderen liebt?

Ich kann nicht für jede Beziehung sprechen, aber hier gibt es immer auch Fälle, in denen ich das "Nein" meiner Frau auch im Bereich Intimität ignoriere bzw. versuche, ihre Meinung zu ändern. Das klingt jetzt, als sei ich ein typischer Vertreter der Gattung Mann. Brutal, gemein, ignorant, egoistisch. Die arme Frau! Wird gezwungen, ihr Wille nicht ernstgenommen, sie unter Druck gesetzt.

Eigentlich ist es oft eher anders rum. Dass ich ihr "Nein" nicht akzeptiere, ist Zeichen dafür, dass ich sie liebe und für sie da sein möchte. Ein Beispiel: Ich möchte sie in den Arm nehmen, doch sie ist (was durchaus vorkommt) in einer Phase, in der sie sich selbst ablehnt. Nähe ist da für sie nichts, was sie will. Das heißt nicht, dass sie unzurechnungsfähig ist. Soll ich dann Nähe vermeiden, bis es ihr besser geht, weil sie dies so will? Ich finde, dass es in diesem Moment falsch wäre, ihr "Nein" hinzunehmen, ich nehme sie trotzdem in den Arm. Die Erfahrung hat mir auch gezeigt: Das ist eine gute Lösung, sie hilft. Ab und an muss ich ein "Nein" ignorieren, damit sie sich nicht einigelt.“

https://www.heise.de/tp/artikel/48/48912/1.html

Aus Sicht dieses (nicht untypischen) Mannes ist ein „Nein“ einer Frau nicht ernst zu nehmen. Mann weiss besser, was gut für sie ist. Nämlich das, was gut für ihn ist.

Ob Frau Hammer das genauso sieht, mag dahin gestellt sein.

Vielfach wird von Frauen erwartet, dass der Mann „am Ball bleibt“ und alles unternimmt, um sie zu erobern. „Und am Ende wird die Hartnäckigkeit belohnt“. In vielen Fällen stimmt dies leider tatsächlich. Wer ein „Nein“ akzeptiert, geht leer aus und wer das nicht tut, hat noch eine Chance.

Und da gibt es leider eher unappetitliche, etwas einfacher strukturierte Männer, die nicht unterscheiden können, ob ein „Nein“ einer Frau jetzt ernst gemeint ist oder nicht. Mit der Folge, dass sie das „Nein“ nicht ernst nehmen und immer wieder ankommen. Teilweise auf aller-unterstem Niveau.

Aus deren Sicht sind jene Frauen, die ihnen immer und immer wieder zu verstehen geben, dass sie sie in Ruhe lassen sollen, „Zicken“ oder „Spaßbremsen“ oder sonstiges in der Richtung. Verärgert ziehen die Männer dann ab oder werden auf die eine oder andere Art und Weise gewalttätig.

Hätten sie nie Erfolg mit dem Ignorieren eines „Neins“, würden sie es nicht immer und immer wieder probieren.

So widerlich solche Männer auch sein mögen – ohne jene unseriösen Frauen, deren „Nein“ tatsächlich nicht ernst zu nehmen ist, hätten seriöse Frauen, die das meinen, was sie sagen, weitaus weniger Probleme.

Zur menschlichen Kommunikation siehe auch http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/23-big-brother-is-watching-you.html

 

 

Dada

 

Unsere kleine Polizei-Station

 

Wir befinden uns im Jahre 2016 unserer Zeitrechnung. Ganz Deutschland ist von Verbrechern besetzt … Ganz Deutschland? Nein! Eine von unbeugsamen Hütern des Gesetzes geführte Polizei-Station hört nicht auf, dem Verbrechen Widerstand zu leisten.

Und so ist halt noch vieles in Ordnung in der Region. Denn für Ruhe, Ordnung und Gerechtigkeit sorgt der Polizeiposten Rüppurr.

Kleine und große Spitzbuben, mehr oder weniger Leichtgläubige, Verrückte und Alkoholisierte, mehr oder weniger wilde Tiere treiben hier ihr Unwesen. Der Polizeioberkommissar und Chronist Karl Sauter hält diese Vorkommnisse fest im Buch „Tatort Rüppurr – Karl Sauters Notizen aus dem Polizei-Alltag“ aus dem Jahr 2005, jeweils monatlich im lokalen „Rieberger Bläddle“ und „Monatsspiegel“ und im Internet:

http://www.polizei.rueppurr.de/index.php?action=berichte

http://www.polizei.rueppurr.de/index.php?action=cms&id=1

Von Zeit zu Zeit möchte der Wurm eine dieser Geschichten zitieren. Diesmal geht es um folgenden Fall aus diesem Sommer:

 

Das Gebiss

Zwei etwa 40 Jahre alte Männer trafen sich in der Wohnung des einen zu einem Umtrunk, und dieser führte, wie es hin und wieder der Fall ist, nach reichlich genossenem Alkohol zu einem Streit.

Bei der lautstarken Auseinandersetzung erregte sich der eine so stark, dass ihm das Gebiss aus dem Mund flog. Dieses Missgeschick nutzte sein Kontrahent sofort aus, er griff danach und warf es aus dem Fenster, wo es auf einem Dachvorsprung liegen blieb. Dort war es für die Beteiligten, auch ihrem aktuellen körperlichen Zustand geschuldet, nicht mehr erreichbar, weshalb der Zahnlose die Polizei verständigte.

Die Streife erschien vor Ort und es stellte sich für die Kollegen die Frage: Wie beurteile ich den Sachverhalt in strafrechtlicher Hinsicht?

Nun, im Strafrecht wird in diesem Falle die Lösung wohl nicht zu finden sein und so empfahlen die Beamten den Streitenden, nach erlangter Nüchternheit einen gemeinsamen Lösungsweg zu suchen und ich bin überzeugt, den werden sie auch gefunden haben.

 

Das Leben geht weiter: Ob Freispruch oder Zuchthaus – und auf die Guillotin' hat unser Herr Polizeioberkommissar Karl Sauter eh niemanden geschickt.

Es ist eine liebe Zeit – trotz der Vorkommnisse, menschlich halt. Und darum kommt es immer wieder zu diesen Szenen – beim Polizeiposten Rüppurr.

 

 

 

 

In und an Kirchen gibt es recht häufig die Symbole der 4 Evangelisten zu sehen: Mensch, Löwe, Stier und Adler. Der Mensch ist meist langweilig dargestellt, aber an den Tiergestalten haben sich die Dadaisten gerne ausgetobt.

Die hier aufgeführten Bilder stammen aus der Cappella Grande der Basilika di San Nicola in Tolentino.

 

 

 

Aus „Wikipedia“:

„Die vier Evangelisten Matthäus, Markus, Lukas und Johannes, die als Autoren der vier biblischen Evangelien gelten, werden in der christlichen Ikonografie seit dem 4. Jahrhundert durch vier geflügelte Symbole dargestellt. Die häufigste Zuordnung seither lautet: Ein Mensch versinnbildlicht Matthäus, der Löwe Markus, der Stier Lukas und der Adler Johannes …

Wahrscheinlich liegen die religionsgeschichtlichen Wurzeln des Tetramorphs in der babylonischen Mythologie. Dort symbolisieren die vier Gestalten die vier männlichen Planetengötter. Der Stier stand für den babylonischen Stadtgott Marduk, der Löwe für den Kriegs- und Unterweltgott Nergal, der Adler für den Windgott Ninurta und der Mensch für Nabu, den Gott der Weisheit. Damit einher gehen altorientalische Vorstellungen von Hütern der Weltecken und von Trägern des Himmelgewölbes im ersten (Stier), vierten (Löwe), siebten (Skorpionmensch) und zehnten Sternbild (Wassermann, in dessen Nähe sich das Sternbild des Adlers befindet) des altbabylonischen Tierkreises.

 

 

Die Tradition der Evangelistensymbole knüpft nicht an die Reihenfolge der Offenbarung des Johannes an, sondern entspricht der ersten, ältesten Erwähnung in Ez 1,10 mit der Abfolge Mensch – Löwe – Stier – Adler. Auffälligerweise steht lediglich der Adler in allen Beschreibungen gleichermaßen an letzter Stelle.

Die Entwicklung von Symbolen als Kennzeichen für vier bestimmte Evangelien geht auf die Kirchenväter zurück. Diese bemühen sich zu erklären, warum die Evangelien nach Matthäus, Markus, Lukas und Johannes – und nicht die vielen anderen – als göttliche Offenbarung zusammen mit dem bereits abgeschlossenen Tanach zu verstehen sind. Die Kirchenväter erkannten die vier Schriften in den vier Gesichtern jener Wesen wieder, die in der unmittelbaren Gegenwart Gottes beheimatet sind. Wie diese waren sie zu viert, zwar verschieden, aber wesensgleich.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelistensymbole