Ku’damm

Das ZDF hat diese Woche den Dreiteiler „Ku’damm 59“ gezeigt, die Fortsetzung von „Ku’damm 56“.

Trotz aller Schwächen eine bemerkenswerte Aufarbeitung der 1950er Jahre in Berlin bzw. der BRD.

Aus „Wikipedia“: „Ku’damm 56 ist ein dreiteiliger deutscher Fernsehfilm über den Aufbruch der Jugend in den 1950er Jahren. Nach der Idee und dem Drehbuch von Annette Hess inszenierte Sven Bohse ein Familiendrama in der Zeit zwischen Kriegsende und Wirtschaftswunder. Die Geschichte handelt von einer konservativen Mutter und ihren drei heiratsfähigen Töchtern. Die familieneigene Tanzschule ist der Schauplatz für den Konflikt zwischen der prüden Moralvorstellung, der Sehnsucht nach Werten und der Entdeckung ihrer Sexualität durch die jungen Frauen.

Der von Nico Hofmann und Benjamin Benedict produzierte, dreiteilige Film wurde erstmals im Zweiten Deutschen Fernsehen am 20., 21. und 23. März 2016 gesendet. Er wurde in der Kategorie Serien & Mehrteiler für den Grimme-Preis 2017 nominiert. 2018 wurde der Fernsehfilm mit der Trilogie Ku’damm 59 fortgesetzt.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Ku%E2%80%99damm_56

Alles, was mensch wissen muss, inclusive aller 6 Folgen der „Ku’damm“-Serie, gibt es auf folgender Seite zu sehen:

https://www.zdf.de/filme/kudamm-59

Insbesondere die beiden Dokumentationen zu den 1950ern (ganz unten auf der Seite) lohnen es, einen Blick auf die Grusel-Welt der damaligen Zeit zu werfen.

 

Jugend

 

Erwartungen

 

Die Eltern erwarteten von ihren Kindern Gehorsam und dass sie sich an die gesellschaftlichen Regeln hielten. Wenn sie das nicht taten, wurde erst gar nicht nach den Gründen gefragt – auf die eine oder andere Art und Weise gab es Ärger.

Die Tanzstunde galt als erster Schritt ins Leben. Da gab es ja nicht nur „gesittete“ Tänze, sondern es wurde den jungen Leuten auch „gutes Benehmen“ eingebläut.

 

Jugendkultur

 

Jugendbewegungen gab es auch schon vorher – aber eine „richtige“ Jugendkultur entwickelte sich erst in den 1950ern. Teilweise in Abgrenzung zur Eltern-Generation.

Vorbilder der Zeit waren in erster Linie James Dean, Elvis Presley, Marlon Brando und im deutschsprachigen Raum Peter Kraus. 1956 erschien mit der „Bravo“ die erste Jugend-Zeitschrift. Und die ersten „Clubs“ wie das „Eden“ in Berlin entstehen.

 

Zwischengeschlechtliche Kontakte

 

Sexualität wurde kontrolliert bzw. tabuisiert; Sexualität vor der Ehe „darf“ es nicht geben. Der gemeinsame Besuch von „Milchbars“ (in denen kein Alkohol ausgeschenkt wurde) war höchst suspekt, da es dort keine „Kontrolle“ gab.

1959 entschied der Bundesgerichtshof, dass Kondome nur in Apotheken und Drogerien an Erwachsene verkauft werden durften (also z.B. nicht an öffentlichen Automaten). Paare, die im Hotel übernachten wollten, mussten offiziell verheiratet sein.

Nichtsdestotrotz hatten laut der Dokumentation 80% der Männer und 70% der Frauen voreheliche Kontakte und laut einer Schätzung gingen 40% der Frauen schwanger in die Ehe.

 

Schwangerschaft ohne Heirat

 

Nach festgestellter Schwangerschaft „musste“ die werdende Mutter sofort heiraten, da sie ansonsten rechtlich quasi schutzlos war.

Nach erfolgter Geburt ging die Meldung sofort ans Jugendamt. Da es keinen ehelichen Vater gab, tritt automatisch die Vormundschaft ein.

Erst ab 1979 gibt es überhaupt Rechte für Mütter.

Im Wahlkampf 1961 hatte Konrad Adenauer den 1913 geborenen Willy Brandt als uneheliches Kind bezeichnet. Das stimmte zwar, hatte aber nichts mit seiner Politik zu tun. Warf bei den „Anständigen“ kein besonders gutes Licht auf Willy Brandt.

 

Frau und Mann

 

Die Frau war dem Manne untertan.

Gesellschaftlich beschäftigte sich ein Großteil der Frauen damit, was sie anziehen und was sie für ihren Mann kochen sollen. In ein Lokal konnte frau nur mit einem Mann gehen – oder gar nicht. Auch nicht zusammen mit einer Freundin. Ging sie doch alleine (und wenn es „nur“ zum Essen in die Gastwirtschaft nebenan ging), wurde sie von allen Seiten als Prostituierte angesehen.

Mit der Eheschließung gibt die Frau ihre bürgerlichen Rechte an ihren Mann ab. Ihre Erwerbstätigkeit muss mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar sein. Dafür benötigt sie das schriftliche Einverständnis ihres Mannes. Auch benötigt sie die Erlaubnis des Ehemannes, um zum Fahrunterricht (für Autos)zu gehen.

Gegen die bockigen Männer halfen auf rechtlicher Seite zwei Umstände, dass die Situation für die Frauen zumindest theoretisch besser wurde: die Ankündigung der DDR-Justizministerin Hilde Benjamin, ein neues Familiengesetzbuch zu schaffen mit der Gleichberechtigung der Frau. Und die SPD-Politikerin Elisabeth Selbert, die die Frauen dazu aufruft, Protestbriefe an Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss zu schreiben.

Aus dem „Stichtag“ des WDR: „Im "Dritten Reich" haben Frauen nichts zu sagen. Für Adolf Hitler ist klar: "Gleichberechtigung der Frau? Nein, die Natur hat die Frau dafür nicht geschaffen." In der jungen Bundesrepublik ändert sich das Frauenbild. Vier Jahre nach Ende der Nazi-Diktatur berät der Parlamentarische Rat über das Grundgesetz - 61 Männer und vier Frauen. Die neue Verfassung wird von ihnen am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. In Artikel drei, Absatz zwei heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Diesen kurzen Satz haben die vier Mütter des Grundgesetzes gegen den Widerstand manch ihrer männlichen Kollegen erkämpft.

Die Politikerinnen wollen das noch aus der Kaiserzeit stammende Ehe- und Familienrecht ändern. Dazu brauchen die Frauen das Argument: Dieses alte Recht verstößt gegen das neue Grundgesetz. Die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, eine der vier Frauen, die das Grundgesetz mitverantworten, fordert deshalb "bis zum Jahre 1953 die Gleichstellung der Frau zu verwirklichen und alle entgegenstehenden Bestimmungen aufzuheben".

Doch dieses Anliegen, das im Grundgesetz-Artikel 117 als Übergangsbestimmung festgehalten ist, wird nicht fristgerecht umgesetzt. Erst im Juni 1957 verabschiedet der Bundestag das so genannte Gleichberechtigungsgesetz, das das Ehe- und Familienrecht an das Grundgesetz anpasst. Es tritt am 1. Juli 1958 in Kraft. Über die zentralen Punkte debattieren die Abgeordneten lange. Umstritten ist etwa die Erwerbstätigkeit der Frau. Bisher konnte der Ehemann seiner Frau verbieten, ihren Beruf auszuüben. Schließlich einigt man sich auf einen Kompromiss: Eine Ehefrau darf auch gegen den Willen ihres Mannes arbeiten gehen - aber nur, wenn Mann und Kinder darunter nicht leiden.

Auch um den so genannten Stichentscheid gibt es Diskussionen. Bislang hatten die Ehemänner das letzte Wort in strittigen Ehe- und Familienfragen, etwa wenn es um die Wahl des Wohnsitzes ging. Auch dieses Vorrecht wird von manchen Parlamentariern verteidigt. Am Ende steht abermals ein Kompromiss: Die Frauen dürfen nun bei Familienangelegenheiten mitreden, bei Erziehungsfragen jedoch behalten die Männer das alleinige Entscheidungsrecht. Gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Kinder bleibt allein der Vater. Selbst bei unehelichen Kindern ist nicht die Mutter, sondern ein Amtsvormund zuständig.

Der Traum der SPD-Politikerin Selbert, "das Werk der Befreiung der Frau endgültig zu vollenden", wird mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1957/1958 nicht verwirklicht. Aber es ist ein erster Schritt: Frauen brauchen nun nicht mehr die Einwilligung ihres Mannes, wenn sie ein Konto eröffnen wollen. Sie haben bei einer Scheidung Anspruch auf Unterhalt und dürfen nun selbst über ihr eigenes Geld verfügen. Bisher gehörte alles, was eine Frau mit in die Ehe brachte, automatisch ihrem Mann.“

https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag5780.html

 

Mann und Mann

 

Bloße (männliche) Homosexualität war strafbar. Auf Grund des Drucks von Gesellschaft, Polizei und Justiz wählten viele den Freitod. Erst seit 1992 gilt Homosexualität bei der Weltgesundheits-Organisation nicht mehr als Krankheit.

Siehe dazu auch das Schicksal von Alan Turing, der sich 1954 (sehr wahrscheinlich) das Leben nahm und nach Jahrzehnte langer unermüdlicher Öffentlichkeits-Arbeit 2013 von der englischen Königin schließlich „begnadigt“ wurde: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/50-kann-denn-liebe-suende-sein.html

 

Psychiatrie

 

Neben psychisch Kranken wurden auch unangepasste Menschen aus ungeklärten Gründen in die Psychiatrie eingewiesen.

Beliebtes Mittel waren Elektroschocks. Die Mutter von Rosa von Praunheim erhielt bis zu 24 Elektroschocks am Tag.

Unbequeme Personen wurden bewusst verhungern gelassen.

 

Heile Welt

 

Wie auch immer es hinter den Kulissen lief: vordergründig wurde eine „heile Welt“ vorgegaukelt. Sowohl privat als auch gesellschaftlich. Es war eine scheinbar ungetrübte Wirtschaftswunderzeit.

Mensch wollte nicht mit ernsthaften oder gar lästigen Dingen konfrontiert werden. Die Zuschauer wollen leichte, unterhaltsame Filme in den Kinos sehen. Und im Fernsehen, das 1952 eingeführt wurde, sollte es auch vergnüglich zugehen.

Am Beispiel von Peter Lorre ist zu sehen, wie es solchen Leuten erging, die ernsthafte, ambitionierte Filme für Deutschland machen wollten: http://www.ansichten-eines-regenwurms.de/89-der-verlorene.html

 

Was fehlt?

 

Das Ziel der „Ku‘damm“-Serie ist weder reine Unterhaltung noch Literatur-Verfilmung. Es geht hauptsächlich darum, eine bestimmte Zeit darzustellen. Dokumentation im Film-Format. Entsprechend wurde alles reingepackt, was reinzupacken war. Aus „künstlerischer“ Sicht ist das keine gute Idee, wenn etwas überladen wirkt.

Nichtsdestotrotz gibt es einige Sachen, die nicht oder nur ganz am Rande erwähnt werden.

Dazu gehört die Politik. Große Debatten wie die um die Wiederbewaffnung und Gründung der Bundeswehr (1955) oder das KPD-Verbot (1956) bleiben außen vor.

Genauso wie Religion und Kirche – als ob es so etwas gar nicht gegeben hätte.

Arbeiter oder Handwerker kommen so gut wie gar nicht vor – alles spielt sich im großstädtischen bürgerlichen Milieu ab.

Die Situation in den ländlichen Gebieten kommt ebenfalls nicht zur Sprache.

 

Männer und Frauen

 

Entsprechend den Klischees werden die Geschlechter beschrieben.

Die Männer sind gradlinig und üben diktatorisch ihre Macht aus: den Frauen wird verboten, eigene Arbeit aufzunehmen oder den Führerschein zu machen.

Die Frauen jedoch (von der Heldin der Geschichte abgesehen) sind auf ihren Ruf und ihren Vorteil bedacht und gehen dafür im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen.

Frau 1 weist ihre hochschwangere (ledige) Tochter ab.

Für Frau 2 will ein junger Mann seine psychisch labile Frau verlassen, die sich daraufhin umbringt. Frau 2 zieht es jedoch dann doch vor, den wesentlich älteren Professor zu heiraten, der materiell deutlich besser gestellt ist.

Frau 3 hat einen homosexuellen Mann, der sein Leben mit ihr und seiner großen Liebe unter einen Hut bringen will. Diese große Liebe ist Jurist bei der Regierung der DDR. Frau 3 denunziert ihn beim DDR-Ministerium, damit er dort ins Gefängnis kommt.

Frau 4 schiebt dem Fabrikanten-Sohn ein Kind unter, damit er sie heiratet. Als dieser (fälschlicherweise) wg. Totschlags verdächtigt wird, verweigert sie ihm zuerst das Alibi.

Der Vorteil von „Ku’damm“ ist der, dass nichts in Wohlfühl-Sülze ertränkt wird und Probleme deutlich angesprochen werden. Die handelnden Personen sind nicht böse an sich, sondern werden als Kinder ihrer Zeit dargestellt.

Und es ist positiv zu sehen, dass die oft verklärte heile Welt des Wirtschaftswunders zumindest in Teilen gezeigt wird, wie sie wirklich war.

Allerdings gab es auch mehr integre Männer und Frauen als die im Mehrteiler gezeigten.

 

 

Ich bin Philanthrop, Demokrat und Atheist. Rupert Regenwurm